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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1938
- Sprache
- Deutsch
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Errichtung von Erwerbsunternehmungen im Lande Österreich bleibt genehmigungspflichtig Die Verordnung über Beschränkung der Errichtung von gewerb lichen Unternehmungen und Betrieben im Lande Österreich vom 19. März 1938 (Börsenblatt Nr. 68, S. 239, und Nr. 74, S. 259) ist durch das von der Österreichischen Landesregierung mit Zustimmung der Neichsregierung erlassene Gesetz zum Schutze der österreichischen Wirtschaft ersetzt worden. Nach diesem im Gesetzblatt für das Land Österreich (Jahrgang 1938, 27. Stück, Seite 145) verkündeten Gesetz sind neben weitergehenden Bestimmungen auch sämtliche in der inzwischen aufgehobenen Ver ordnung bezeichnten Maßnahmen weiterhin genehmigungspflichtig. Die nach diesen Bestimmungen erforderliche Genehmigung erteilt der Neichsstatthalter (Österreichische Landesregierung). Anträge auf Er teilung dieser Genehmigung sind weiterhin an die zuständigen Wirt- schaftsgruppen zu leiten, die diese mit ihrer Stellungnahme an den Reichsstatthalter (Österreichische Landesregierung) weitevgeben. Das Gesetz zum Schutze der österreichischen Wirtschaft bestimmt unter anderem: »8 1. Die Neuerrichtung von Erwerbsunternehmen im Lande Österreich durch natürliche oder juristische Personen, die am 13. März 1938 weder ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt noch eine geschäftliche Niederlassung im Lande Österreich hatten, oder durch Ausländer bedarf der Genehmigung. Erwerbsunternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Erwerb gerichtete Betriebe jeg licher Art. Der Genehmigung bedarf weiter die Veräußerung eines im Lande Österreich bestehenden Erwerbsunternehmens oder von An teilsrechten oder Beteiligungen an einem solchen an die im Absatz 1 bezeichneten Personen oder der Erwerb durch diese. Veräußerung im Sinne des Absatzes 2 ist auch die Verschaffung des unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen Besitzes oder der Nutzung von Erwerbsunternehmen. Unter die Bestimmung des Ab satzes 2 fällt ferner die Bestellung von Vorkaufsrechten und Optionen. Der Genehmigung bedürfen in jedem Fall schon die Abgabe von Angeboten oder ähnliche Maßnahmen zur Vorbereitung derartiger Geschäfte. § 2. Genehmigungspflichtig ist es ferner: 1. Außerhalb Öster reichs bestehende Erwerbs unternehmen nach Österreich zu verlegen. 2. Für außerhalb Österreichs bestehende Erwerbs unternehmen im Lande Österreich Filialen, Zweigbetriebe, Betriebs stätten, Vertretungen, Kommissionslager, Auslieferungs lager und ähnliches zu errichten. 3. Die Leistungsfähigkeit oder den Geschäftsbetrieb von Erwerbsunternehmen im Lande Öster reich zu erweitern, die unter dem bestimmenden wirtschaftlichen Einfluß von natürlichen oder juristischen Personen, die am 13. März 1938 weder ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt noch eine ge schäftliche Niederlassung im Lande Österreich hatten, oder von Aus ländern stehen.« Grenzlandfahrt der Rheinischen Iungbuchhändler Quer durch Eupen - Malmedy. Unsere Volksdeutsche und heimatkundliche Arbeit, die in der Arbeitswoche am Laacher See 1937 in größerem Umfange begonnen wuLbe, wollen wir durch eine Studienfahrt durch Eupen-Mal- medy unter der vorzüglichen Leitung von Herrn vr. Lubwig- Mathar, Monschau, fortsetzen. Unsere Fahrt geht von Düsseldorf, Köln, Aachen nach Monschau, um die unfinnige Grenzziehung und den landschaftlichen Aufbau des Hohen Venn kennenzulernen, Monschau-Eupen mit einer Be sichtigung der Torfmoore des Hohen Venn, dann quer übers Hohe Venn nach Malmedy zum Studium der gesamten Landschaft und Geschichte des Hohen Venn dis zurück ins Warchetal. Die Fahrt wird uns ein einzigartiges Gesanrtbild der ganzen Westmark vermitteln. Die Städte Aachen, Monschau, Eupen, Malmedy werden wir durch Rundfahrt besichtigen. Die Fahrt wird am Sonntag, dem 12. Juni 1938 von Düsseldorf aus stattfinden und kostet einschließlich Steuer und Kosten für Sammelvisum RM 10.— (ohne Verpflegung). Reisepaß ist außerdem notwendig. Damit die Kameraden aus Köln, Bonn und Umgebung mitfahren können, werden wir den Umweg über Köln nach Aachen machen. Alle Buchhändler, Betriebsführer und Angestellten sind herzlichst eingeladen! Da schon einige Plätze bestellt sind, bitte ich um baldige Anmeldung. Düsseldorf, Königsallee 96 Ludwig Littmann, Landesfachberater. Deutsche Buchhändler-Lehranstalt Im Nahmen der Kantateveranstaltungen findet am Sonntag, dem eingetretenen Schüler der Einjährigen Höheren Fachkurse, der Ein jährigen Lehrlingsfachkurse und der Lehrlingsklassen in die Deutsche Buchhändler-Lehranstalt ausgenommen. Nach dem gemeinsamen Liede »Auf, hebt unsre Fahnen« und dem Alegretto grazioso aus der Sonate A-Dur für Violine und Klavier von Joh. Brahms sprach der Schüler Zacharias (la) das Gedicht von Theodor Fontane »Deine Ehre«. Hierauf ergriff Studiendirektor vr. Uhlig das Wort. Er hieß die Neueingetretenen herzlich will kommen, wies sie auf die Ziele der Anstalt und die hohe Aufgabe des Buchhändlers im Dritten Reiche hin und schloß mit dem Wunsche, daß jeder durch tüchtige Arbeit und Anteilnahme am kameradschaft lichen Leben der Schule die kommende Zeit gut nützen möge. — Anschließend nahm er Herrn vr. Schiller in den Lehrkörper der An stalt auf. Das Vivace und Largo aus dem Konzert für zwei Violinen in D-moll von Joh. Sed. Bach und der Gedichtvortrag »Uber die Not von gestern und heute« von Gustav Schüler (Buhl, la) leiteten über zu einer Ansprache von Studiendirektor Kor seit zum Ge burtstag des Führers, die in einem Appell an die deutsche Jugend ausklang, durch Treue und ehrenhafte Gesinnung, die allein die Grundlagen wahrer Kameradschaft sein können, ihren Dank an den Führer abzustatten. — Mit der Ouvertüre von Ludwig van Beet hoven und der Flaggenehrung schloß die Feier. Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Sortimenter Die in Nr. 101 S. 355 angekündigte Tagung der Arbeits gemeinschaft wissenschaftlicher Sortimenter am 13. Mai findet im Kleinen Saal des Buchhändlerhauses Tür III statt, und zwar nicht um 9 Uhr, sondern erst um 10.30 Uhr. Buchhändler-Sterbekasse Die ordentliche Mitgliederversammlung findet am 16. Mai, 10 Uhr in Leipzig (Deutsches Buchhändlerhaus, Eingang I, Erdgeschoß) statt. Tagesordnung: 1. Vorlage des Jahresberichtes und Rech nungsabschlusses 1937/38, Beschlußfassung hierüber und die Entlastung des Vorstandes. 2. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag des Vorstandes: »Der Vorstand wird ermächtigt, gemäß der gesetz lichen Bestimmungen und nach Einholung eines versicherungsmathe matischen Gutachtens eine Gruppenversicherung abzuschließcn, um den Mitgliedern einen Rechtsanspruch auf das Sterbegeld von RM 600.— zu sichern«. 3. Namens- und Satzungsänderung. 4. Wahl des Vor standes. 5. Verschiedenes. Kantate-Kameradschaftsabend des Leipziger Buchhandlungs- Gehilfen-Vereins Im Rahmen der Kantateveranstaltungen findet am Sonntag, dem 15. Mai, 18 Uhr, ein Kameradschaftsabend im Krystall-Palast (Theatersaal) statt. Der Träger dieser Veranstaltung ist der Buch- handlungs-Gehilfen-Verein zu Leipzig, der den Abend im Einver nehmen mit der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, in der bekannten Form durchführen wird. — Alle Berufskameraden sind hierzu herzlichst eingeladen. Unkostenbeitrag wie immer nur RM 1.-—. Sächsisch-Thüringischer Buchhändler-Verband E.-V. Eine Mitgliederversammlung des Sächsisch-Thüringischen Buch händler-Verbandes E. V. am 24. Mai 1938 20 Uhr im Hotel Hohen- zollernhof in Halle (Saale) hat über die Auflösung des Vereins Beschluß zu fassen. Anmeldungen zur Teilnahme sind an den 1. Vor sitzenden Herrn Hans Knapp, Halle (Saale), Mühlweg 19 zu richten. Wilhelm-Heinrich-Riehl-Bibliographie Bibliotheksrat vr. N. Leppla (Wiesbaden, Rheinstraße 55) be reitet eine umfassende Bibliographie der Werke, Handschriften und Briefe Wilhelm Heinrich Niehls und des Schrifttums über Riehl vor und bittet die Besitzer und Bewahrer von Niehl-Briefen und -Handschriften um freundliche Unterstützung seiner Arbeit durch Mit teilungen über ihre Bestände. Muttertag am 15. Mai Der Muttertag, der bisher am zweiten Sonntag im Mai gefeiert wurde, ist auf den dritten Sonntag im Mai verlegt worden. Er wird also in diesem Jahr am 15. Mai begangen. Personalnachrichten Am 8. Mai wirb Herr Bernhard Staar in Berlin, ein verdienter Buchhändler und Mitglied des 'Börsenvereins, siebzig Fahre alt. Der Jubilar hatte sich 1897 selbständig gemacht und sein vorwiegend rechts- und staatswissenfchastliches Sortiment bis ISIS 3«?
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