Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1938
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19380505
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193805050
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19380505
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1938
- Monat1938-05
- Tag1938-05-05
- Monat1938-05
- Jahr1938
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Rr. 103 (N. 51) Leipzig, Donnerstag den 5. Mai 1938 105.Jahrgang Neclitspolttik, Neckispraxis und Schrifttum Von keicksminMer Vr. 6ans frank Neve zur krökknung ver Ausstellung des NS.-Necktswakrer-Sundcs »Vuck und Neckt« lm Sroven feltlaal des Neicksgerickts in Leipzig am L4. flprtl ic>rs') Herr Präsident des Deutschen Reichsgerichts, werte Kameraden! Der Zweck unserer heutigen Zusammenkunft ist vom Herrn Präsidenten des Deutschen Reichsgerichts bereits in schönen Worten umschrieben worden. Wir danken heute den Schöpfern des deutschen Rechtsbuches und des deutschen Rechtsschristtums. Es ist ein eigenartig bewegender Gedanke zu wissen, daß, was immer wir in der Erlebniskraft unserer Tage sprechen und t»n, nur weiter lebt in der Form von Büchern. Wenn so vieles über die Welt geht, was den Hauch des Vergänglichen von vornherein in sich birgt, dann hat es einen eigenen Reiz, durch eine Bücherei zu gehen, in der längst abgeklungene menschliche Ideen dadurch wieder lebendig werden, daß wir ein Buch aus dem Regal herausnehmen, dessen Inhalt dann von neuem befruchtend auf uns einwirkt. Das deutsche Rechtsbuch sollte kein Buch des Fachmannes allein sein. Die Ausstellung, die wir heute hier eröffnen, soll ein Appell sein, sich des großen Erbes des deutschen Rechts- könnens, Rechtswollen s, des deutschen Rechts- fühlens und Rechtsglaubens stolz bewußt zu sein. Von dieser Ausstellung aus soll der Appell an die gesamte deutsche Öffentlichkeit ergehen, sich des Rechtsschristtums als eines der wertvollsten Bestandteile der gesamten deutschen Kul- turlcistung aktiv bewußt zu werden. Das deutsche Rechtsschrift- tum soll nicht in der zweitrangigen Ebene einer Spezialisten arbeit für Fachleute verharren, sondern es soll erhoben werden in den Gesamtbereich des deutschen geistigen und kulturellen Wirkens. Es würde durchaus nützlich sein, wenn man diesem Appell folgen wollte, wenn die Bücher, die die großen Männer auf dem Gebiet des Rechtes über die allgemeinen großen Werte des Rechtes geschrieben haben, nicht verstauben oder da und dort zurückgesctzt tverden, sondern wenn ein Werk wie das Jhe- rings erhoben wird. Man wird der Antike beispielsweise nicht gerecht, wenn man nur die Werke ihrer Architektur und ihrer Dichtung sieht und betrachtet, nein, man soll gerade anhand unseres Jhering durch das von der römischen Staatsidee kraft voll ausgeprägte römische Recht schreiten. Wenn man hier Eike von Repkows Sachsenspiegel in einer neuen Ausgabe vorfindet, so soll das für das ganze deutsche Volk die Wiedererweckung des Volksrechtsdenkens aus germanischem Denken und germanischen Eefllhlswurzeln heraus bedeuten; man soll auch bei dem großen weiten Rahmen, der sich zwischen Eike von Repkow und Jhering spannt, die Vorläufer Eike von Repkows und die Nachfahren Jherings bis auf den heutigen Tag kennen. Unser Volk muß erst dazu erzogen werden, im Recht nicht nur die Angelegenheit eines Ressorts zu sehen und sich unbetei ligt und teilnahmslos nur unter abweisender Kritik mit den Dingen des Rechts zu beschäftigen. Der Nationalsozialismus will, daß das Recht eine Angelegenheit der allge meinen Volkskultur wird, und daß daher auch jeder einzelne im Recht genau dieselbe kulturelle Großleistung einer Volksgemeinschaft erblickt, wie das bei allen anderen geistigen Bereichen der Kultur, bei der Literatur, der Musik, der Archi tektur der Fall ist. Hier liegt eine große Erziehungsarbeit vor S. dazu auch den Bericht in Nr. 97. uns. Sie kann in erster Linie nur geleistet werden mit Hilfe der Schriftsteller des Rechts, die es verstehen, das Denken um das Recht, das Wollen um das Recht in einer so schönen, deutsch-vollendeten Sprache niederzulegen, daß noch kommende Jahrhunderte sich mit Freuden in dem großen und herrlichen Bereich des Rechts führen lassen. In vier großen Ausstrahlungen kann man sich mit dem Recht beschäftigen, vier Methoden, die über dem Recht als dem Ausgangspunkt stehen: das Gefühl, die Idee, das Wissen und das Können. Das Rechtsgefühl ankert im Volk, die Rechtsidce muß sich geborgen fühlen bei dem Schöpfer der Gesetze, das Rechtswissen wird getragen vor allem von dem Gelehrten auf dem Gebiete des Rechts, und das Rechtskönnen hat zu verwirklichen der Richter. Das Rechtsgcfühl ist die Kraft, die im Volke unbewußt lebt und aus der sich jeder Volksführer die letzten Entscheidungen holt. Das Rechtsgefnhl steht am Anfang des Wirkens unseres Führers. Der Führer hat die Kraft seiner politi schen Entscheidungen hergeholt aus dem Empfinden des Un rechts, das seinem Volk angetan wurde. In diesem herrlichen Rechtsgefühl hat der Führer die Waffe gefunden, mit der er seinen: Volke den Weg in die Freiheit und Gleichberechtigung, in die ehrenhafte Höhe einer Weltmacht wiedererkänipfte. In diesem Rechtsgefühl des Volkes lebt die herrlichste Tradition unserer Rechtsüberzeugungen. Aus den rassischen Urgründen der Ewigkeit unseres Volkes steigt all das Ahnen und Sehnen um die Gerechtigkeit auf, aus dem heraus die Kämpfer des Tages ebenso gestärkt werden wie die verzweifelten Nieder getretenen darauf ihre Hoffnung gründen. Das Rcchtsgefühl ist eine Weltmacht. Es gab eine Zeit, die so gefühllos war, daß sie dem Rechtsgefühl des Volles im Bereich des Rechtslebens keinen Platz mehr einräumen wollte. Das war die gleiche mate rialistische sogenannte objektiv-formale Anschauung des Rechts, die wie überall auf den Gebieten der Philosophie, der Kunst usw. dem Materialismus der Form huldigte und darüber ver gaß, daß ein Mensch nicht nur aus den Betrachtungen irgend welcher formaler Dinge heraus das Leben gestalten muß, son dern ebenso sehr in gigantischem Ringen um den Glaubens inhalt. Das Rechtsgefühl unseres Volkes ist daher eines der wenigen großen Gebiete, auf denen sich das Volk mit dem Recht an sich beschäftigt. Ihm muß wieder nachgespürt werden, ihm muß wieder zu seinem eigenen Recht verhelfen werden. Denn man kann keine dauernde Rechtsordnung auf bauen, die gegen das Rechtsgefühl eines Vol kes i st. Dieses Rechtsgefühl ist ja nichts anderes als der psy chische Ausdruck für die natürlichen Lebensgegebenheitcn eines Volkes. Letztlich wird von dem gesamten Rechtsgefühl eines Volkes das bestätigt, was die Natur an Urschöpfungswerten die sem Volke mitgegeben hat. Das Volk hatte immer ein Gefühl gegen den Juden, das Volk war immer antisemitisch. Es hat damit betont, daß es eine Rassengesetzgebung geben muß, und dieses antisemitische Gefühl des deutschen Volkes ist stark ge blieben auch in den Zeiten, wo eine lächerliche politische Struk tur den Juden die sogenannte Gleichberechtigung im deutschen Nr. 103 Donnerstag, ben 6. Mai 1938 SKI
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder