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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1938
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- 1938-05-05
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- 05.05.1938
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Raum gegeben hat. Dieses Rechtsgefühl zeigt sich auch vielfach durch das, was wir die Sitte nennen. Darin liegt ja auch die große Kraft, ohne die eine Rechtsor dnung nicht bestehen kann. Wir leugnen die Kluft von Recht und Sitte, wobei wir sehr wohl wissen, daß das formale Problem der Unter scheidung dieser beiden Lebensbereiche vom Standpunkt des an die Normen des Gesetzge bers gebundenen Richters aus selbstverständ lich gewisse Verpflichtungen birgt. Das sittliche Empfinden eines Volkes darf nicht auf die Dauer durch die Rechtsordnung verletzt werden. In diesem Ge fühl liegt die ganze Welt des Heroismus eines Volkes. Wehe dem Volk, in dem das Rechtsgefühl nicht mehr so stark ist, daß es lebendige Formen annimmt. Eine dumpfe Masse von Skla ven, von Untertanen mit Untertanenvcrstand ist dann das Er gebnis. Deshalb pflegen gerade die Rechtswahrer den Zusam menhang mit dem Rechtsgefühl und dem gesunden Empfinden des Volkes, wobei zu warnen ist vor krankhaften Erscheinungen, daß der einzelne in seinem Rechtsgefühl das Recht nur dann empfindet, wenn diese Norm im Sinne Kants zu einer allge meinen Norm erhoben werden könnte. Hier glaube ich ist die Verbindung des bekannten kategorischen Imperativs Kants mit den Erfordernissen der Beachtung des Rechtsgefühls durch den Gesetzgeber und sonstiger Rechtswahrer eine ganz klar gegebene. Das Rcchtsgcsühl des deutschen Volkes wird dann immer rechts beachtlich sein, wenn es geeignet ist, die allgemeine Norm für das Gemeinschaftsleben unseres Volkes abzugeben. Das zweite große Gebiet des Rechts wird dargcstellt durch die Rechtsidee. Ich möchte sie scheiden von dem Wissen und Können um das Recht. Die Rechtsidee ist die Überzeugung dessen, der berufen ist, das Rechtsleben eines Volkes zu führen und über die Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungsnotwen digkeiten des Rechts zu entscheiden. Das ist die Aufgabe des Politikers, des Volksführers. Er muß eine klare Rechtsidee be sitzen, in ihm muß sich das Gefühl des Volkes bereits konzen triert haben zu einer ganz klaren, gesetzgeberischen, unter allen Umständen produktiven Vorstellung. Er ist der Steuermann in dem Meer des Rcchtsgefühls, er schafft die klaren Linien der Entwicklung und er muß mit der politischen Idee und mit der Vorstellung der politischen Führung eines Volkes eine klare Linie von der Verwirklichung besitzen — von der Verwirk lichung der Rechtsnotwendigkeiten einer Zeit. Wehe dem Poli tiker, der diese Rechtsidee nicht klar besitzt. Er kann im Grunde genommen nicht vorwärts kommen. Diese Vorstellung besitzen wir Nationalsozialisten, und kraft dieser Vorstellung treten wir souverän der bisherigen Geschichte unseres Volkes gegenüber. Zum ersten Male in der deutschen Geschichte erstand in Adolf Hitler und seiner Bewegung eine klare Formung der Rechtsidee unseres Volkes. Diese klare Formung besteht nicht etwa nur im Punkt 19 unseres Parteiprogrammes, der die Ablösung der bisherigen materialistischen Rechtsordnung durch das neue deutsche Gcmeinrecht fordert. Entscheidend ist auch hier, daß zum Parteiprogramm bereits die klaren Verwirklichungstendenzen der siegreichen Bewegung kommen. Das Programm der NSDAP, ist ja nicht eine Proklamation geblieben, sondern Inhalt des Rechtslebens unserer Zeit geworden. Daher wird es künftig in Deutschland die Rcchtsidee nur aus der politischen Führungssphäre heraus geben. Man täusche sich nicht: die Entschlossenheit der Bewegung, sich zu verewigen, ist mit allen Momenten der Sicherung umgeben. Die Rechtsidee des deutschen Volkes wird für alle Zeiten die nationalsoziali stische sein, und nur sie. Wir debattieren dabei nicht mit irgend welchen anderen Gruppen, mag man uns die liberalistische, mag man uns irgendeine andere sogenannte soziale Idee immer wieder gegenüberstellen, mag man uns mit Systemen irgend welcher Art kommen. Wir haben im November 1918 den Zu sammenbruch einer bürgerlichen Rechtsideenwelt erlebt. Man sage uns nicht, daß eine Rechtsidee losgelöst vom Politischen denkbar wäre. Was früher den Juristen so eingepaukt wurde: Sie sind nicht Politiker, Sie haben keine politische Rolle, Sie haben nur eine Rolle auf dem Gebiet des Rechts, war der größte Wahnsinn und das Zeichen der Schwache einer Epoche. Eine Epoche, die nicht mehr den Mut hatte, ihre Richter als Träger des politischen Gemein schaftsschicksals aufzustellen, hatte auch keine Rechtsidee mehr. Sie hat diese blassen Schemen, diese formalistische Welt hervor gerufen, die parallel mit jener Erscheinung auf dem geistes geschichtlichen Gebiet lief, die das Werturteil in allen Wissen schaftsbereichen bannte und die dann dem Richter und dem Rechtsträger eines Volkes die Möglichkeit nahm, wertend zu den Gemeinschaftsvorgängen Stellung zu nehmen, aber auf der andern Seite doch die Unabhängigkeit des Richters aufrechter halten wollte, eine Unabhängigkeit, die zu einer Losgelöstheit des Richtertums vom Volke führen mußte. Da brachen dann im Volke revolutionäre Ströme auf, da tobten Systeme gegenein ander, da ging Klasse gegen Klasse, da ging ein Staat zugrunde, und die Rechtsprechung hatte Scheuklappen und sah weder links noch rechts, sondern sah nur das Recht. Was für ein ödes, was für ein leeres Bild! Wie sinnlos war das! Daher konnte man den Triumph derer begreifen, die mit einer Energie sonderglei chen die Entscheidungsbände sammelten. Denn das war schließlich die einzige Linie und die einzige Tradition. Man schleppte sich von Entscheidungsband zu Entscheidungsband fort und man ver gaß darüber den Zusammenhang des Rechts mit dem Volke, nicht durch die Schuld des Rechtes, nicht durch die Schuld des Richters, auch nicht durch die Schuld der Juristen an sich, sondern aus der Gemcinschastsschuld einer lcergewordenen politischen Welt. Von jetzt ab für alle Zeiten bezeichnen wir als die Rechtsidee die in die Zukunft des völkischen Lebens hinein ausgestellte Einheit von allgemeinem politischem Bekennen und Rechtsidee. Heute ist der Richter hineingestellt in sein Volk, heute ist eine Ordnung, eine Idee, eine Weltanschauung das alles tragende Fundament. Heute ist der Volksgenosse, der vor dem Richtertisch steht, genau so Nationalsozialist wie der Richter, der auf dem Richtersitz thront. Das einigende Band der Rechts idee beseitigt alle jene Störungen, die wir mit dem Worte Klassenjustiz und sonstigen derartigen Restbetrachtungen aus früheren Perioden kennen. Der Dienst an der Rechtsidee ist genau so wichtig wie der Dienst am Rechtsgesühl. Der Dienst an der Rechtsidee ist die Aufgabe der Führer des Rechts, er ist fürwahr die tragende Aufgabe derer, die das Steuerrad der Uechtsentwicklung halten müssen. In viel ruhigeren Bahnen bewegt sich das Wissen um das Recht. In ihm sehen wir die dritte große Aufgabe und Sendung. Denn auch der Nationalsozialismus braucht neben dem, der im Volke draußen das Rechtsgesühl studiert und als Rechtsführer sozusagen kämpferisch die Rechtsidee des National sozialismus verficht, den stillen Gelehrten, der um das Recht weiß, und zwar um des Wissens wegen; er braucht immer den Träger, dieses lebendige Archiv, diese lebendige Art Registratur. Wir brauchen Träger der Rechtsgelehrsamkeit, die uns sagen, was nun im Einzelfall rechtens sein soll, nicht im Sinne des Richterspruchs, auf den wir noch zu sprechen kommen werden, sondern im Sinne dessen, der eine Auskunft gibt über das Vor handensein einer bestimmten Rechtslage. Die Rechtsgelehrsam keit muß im nationalsozialistischen Reich gepflegt werden. Dieses Wissen um das Recht ist notwendig und es muß auch im nationalsozialistischen Reich unter einer ganz klaren Voraus setzung stehen: im Nationalsozialismus bedeutet das Wissen um das nationalsozialistische Recht Hingabe an die Gemeinschaft, nicht Streit um Theorien. Ich sehe oft zu meinem Mißvergnügen, daß man schon anfängt, nationalsozialistische Rechtstheorien gegen einander aufzustellen, daß man, sogar solange wir noch leben, bereits ansängt, sich über unsere Äußerungen zu streiten. Das ist eine große Gefahr, und wir wollen uns sehr davor hüten, daß wir nicht gerade die schlechtesten Eigenschaften unseres deut schen Gelehrsamkeitsbetriebes, den Theorien- und Begrisfsstreit, in unsere nationalsozialistische Welt hereindringen lassen. Das Wissen um das Recht muß unter schärfster politischer Gemein- »«»
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