Noch im Dezember 1940 erscheint: Kriegssachschädenverordnung mit allen einschlägigen Vorschriften Textausgabe mit Einleitung, kurzen Erläuterungen und Sachverzeichnis herausgegeben von Or. Bernhard Oanckelmann Oberverwaltungsgerichtsrat, z. Zt. im Reichsinnenministerium Etwa 180 Seiten. Taschenformat. Kartoniert etwa RM 2.80 Die Kriegssachschädenverordnung vom 30. November 1940 und die I. Durchführungsverordnung hierzu vom 2. Dezember 1940, haben die Fragen der Entschädigung für alle Schäden an beweglichen und unbe weglichen Sachen und die sogenannten Nuhungsschäden, die infolge des Krieges, insbesondere auch der Luftan griffe, eingetreten sind oder eintreten werden, neu geregelt. Die von dem Sachbearbeiter dieser Materie im Reichsinnenministerium herausgegebene Ausgabe enthält außer den neuen Vorschriften auch die noch geltenden Bestimmungen zum bisherigen Sachschädenfeststellungsrecht sowie über die Behandlung von Ver mögensschäden und über den Wiederaufbau, einschließlich sämtlicher Erlasse, Richtlinien und Beihilfeordnungen der beteiligten Ministerien, der Reichswirtschaftskammer, des Reichsstandes des Deutschen Landwerks, des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft, der verschiedenen Fachgruppen und anderer Dienst stellen. Eine Einleitung über Entwicklung und Auswirkung der neuen Regelung, kurze Erläuterungen und ein ausführliches Sachverzeichnis erleichtern die Benutzung dieser vollständigen Textausgabe. 3m Februar 1941 folgt in Loseblattform: vom gleichen Verfasser Kommentar zum Kriegssachschädenrecht Interessenten.' ^a-rireicke staat/icke nnei konrnrnnaie ^errva/tunKsbe/rörtien, insbesondere KsAierunKspräsüienten, lanciräke nnri SürSerrneister, IrnanLanrter, 6eriebte, Intendanturen cier klekrnrackt, I-anekesbauernscbo/ten, l^er- sickerunSs^rmen, öau/rrnren, Keeciereien, Industrie- unci Hancie/sLanrnrern, Haus- anei (^runcibesitLervereine,/erner ^'ecier, cier tiurc/r ^rie§sausroirkunSen Zac/rsc/rätien er/itten /rat. Zn Kürze erscheint auch Personenschädenverordnung v. 40. 44. 4940 mit allen einschlägigen Vorschriften Textausgabe mit Verweisungen und Sachverzeichnis Etwa 120 Seiten. Taschenformat. Kartoniert etwa RM 1.60 G) Verlag C. H. Beck München un-Berlin «28«