IIIIIWIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIllllllWIIIlllllWIIIIIIlllllllllllllMIIIIIII« Lwei Führer durch das Recht des deutschenDuchhandels Das Recht der Reichsschristtumskammer Für den Buchhandel Ist die Beachtung aller durch die Reichs schrifttumskammer veröffentlichten Anordnungen und Be stimmungen von größter Wichtigkeit. Unser »Lose-Blatt- Ordner" enthält alle bisher erschienenen Anordnungen der Reichsschristtumskammer und ist so eingerichtet, daß auch die künftigen Veröffentlichungen eingefügt werden können. — Das ausführliche Schlagwort-Register erleichtert das Auf suchen wesentlich. Es liegen vor: Teil I: Das Recht der Leichsschrifttumskammer. Bearbeitet von Gerichtsaffeffor Günther Gentz Teil II: Das Recht des Reichsdeutschen Vuchhandets tn Bekanntmachungen der Gruppe Buchhandel der Leich«, schristlumskanuner sowie in Anordnungen von Lämmern, Lachverbünden und Fachschasten außerhalb der Leich«schristtum«kammer. Textausgabe mit Anmerkungen. Bearbeitet von vr.jur. I oh ann es Grewe. Teil l und II kosten zus. RM 8. — . Ergänzungsblätter erscheinen fortlaufend zu )e RM -.05. Bisher sind Z Folgen erschienen. Das Verkehrs- und Verkaufsrecht des deutschenDuchhandels Bearbeitet und hcrausgegeben von Or. Albert Heß DaS Werk enthält in übersichtlicher Weise neben den zur Zeit geltenden buchhändlerischen Verkehrs- und Verkaufsord nungen alle für den Buchhandel wichtigen sonstigen Be stimmungen, die zur Zuständigkeit des Börsenvereins ge hören. ES werden auch einige Materien mit aufgeführt, die nicht buchhändlerischer Natur, für den Buchhändler aber wichtig sind. — Die Kartei ist dazu bestimmt, den Buchhänd ler ln die Lage zu versetzen, sich stets und sofort zu unter richten. Ein umfassendes Sach-Register erleichtert die Be nutzung wesentlich. In Ganzleinen-Lvse-Blatt-Ordner. Ladenpreis RM 10. — . Ergänzungsblätter se RM —.05 Verlag des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig dttö Rerht VerRelchsfchrtftturiwkkmmef und fein» SrgSujung durch dt» buch, HSnblcristhen Ämdubesttminungen M- rK- Lcibig »« LSisruberrinr. dcrDeurbirru BuUpuiuüUrjU invpg 1S8S Nr. 71 FreUeg. dcn SS. MSrz IMS VH»