Ende November 1937 erscheint Verfassung und Verwaltung im Dritten Reich Or. iur. Heinrich Krüger Oberverwaltungsgerichtsrat Hauptamts. Mitgl. d. Reichsdienststrafhofes Don und Or. iur. Rudolf Kluge Bürgermeister in Dresden Mitgl. d. Akademie für Deutsches Recht Das Buch verfolgt die Absicht, jedem deutschen Volksgenossen das Verständnis für die natio nalsozialistische Auffassung vom Gemeinschaftsleben in verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Beziehung zu vermitteln. Es soll in erster Linie den Beamten aller Behörden und Körperschaften als Vorbereitung»- stoff für ihre Prüfungen dienen, darüber hinaus aber auch allgemeinverständlich in die Problem stellungen zwischen früherer und heutiger Weltanschauung in staatsrechtlicher Hinsicht einführen. Deshalb werden behandelt Einleitend: Der Vegriff des Rechts (Ursprung und Wesen! liberalistische und nationalsozialistische Auffassung! Wahrung des wirklichen, gerechten Rechts als Ziel de» Rationalsozialismus) Im I. Hauptteil: Die Grundbegriffe deS DerfaffungSrechtS / OaS Schicksal des ReichSeinheltSgebanken« / DaS Werden de» Einheitsreichs / Führer / Gefolgschaft / Raum / Die Gemeinschaftsordnung unter dem elnheit- llchen Führorwillen / Geschichte und Organisation der Parteigemeinschaft Im H. Hauptteil: Die Verwaltung als Wahrung und Gestaltung der Gemeinschaftsordnung / Träger der Verwaltung (Vehörden, llntergemeinschaften, VerufSbeamtentum) / Formen und Quellen der Verwaltung / .Recht-- mäßlgkeit der Verwaltung im Gegensatz zu »Gesetz-Mäßigkeit des liberalen Staates / Die s-mein- schaftSpflichten deS Volksgenossen / ElgentumSbegriff / Die Polizei Im III. Hauptteil: Die Organisation deS Dritten Reiches, der »Staat- (gegliedert nach den Obersten ReichSbehirben, ist hier alles in organisatorischer Hinsicht Wesentliche knapp, aber erschöpfend dargestellt). Hier liegt also ein Buch vor, das in Wahrheit den Namen einer „Reichsbürgerkunde" verdient. <§s ist für die wissenschaftliche Vorbereitung und das Studium unseres heutigen Verfassungs- und Ver waltungslebens ebenso geeignet wie - vermöge seines ausführlichen Sachregisters — als tägliches Nach- schlagewerk für die Praxis. Wer sich in der praktischen Arbeit der Schulung und Ausbildung oder dergl., im Behörden- und Beamtenleben, im ständischen Aufbau oder in der Wirtschaft Auskunft in verfassungs- und ver- waltungsrechtiichen Dingen holen will, der erhält sie in diesem Buch. 3S0 Seiten OinäS / Ganzleinen IM 6.80 T Verlag für Sozialpolitik, Wirtschaft und Statistik, Paul Schmidt Berlin SW 68 5018 Nr. 346 Sonnabend, den 38. Oktober 1S87