Oer liberalistische Staat sah seine Aufgabe nicht in einer Ordnung der Wirtschaft im Sinne der besten volkswirtschaftlichen Ausnutzung, son dern lediglich darin, in der Wirtschaft die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten. Seine Aufgabe war also auf diesem Gebiet rein polizeimäßig. Das galt vor allem für die Gewerbeordnung. Diese grundsätzliche Beschränkung der Staatsgewalt in der Wirtschaft verträgt sich mit dem Wesen des nationalsozialistischen Staates nicht. Deshalb hat sich gerade im Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft mit der Machtergreifung ein grundlegender Wandel vollzogen. Das vorliegende Buch bringt eine Zusammenstellung des gesamten Reichsgewerberechtes der Gewerbeordnung Ln einer der modernen Auf fassung entsprechenden Systematik. Das Gewerberecht ist in zahlreichen Bestimmungen geändert, durch neue Gesetze ergänzt u. dadurch unüber sichtlich geworden. Das neue Buch macht schon durch die Art der äußeren Aufgliederung die praktische Handhabung leicht u. ermöglicht sie auch dem weniger Bewanderten. Cs erfüllt damit ein dringendes Bedürfnis. Bei der Auswahl der Gesetze, Verordnungen und Erlasse wurde auf nichts verzichtet, was für die Pra-eis notwendig ist. Dieses Nachschlage werk ist so vollständig, und damit so zuverlässig geworden, daß es für die mittleren und höheren Verwaltungsbehörden im Reich, Ländern und Gemeinden, Polizeibehörden und Beamte, Gewerbeaufsichtsbehörden, Handwerkskammern und Handelskammern, vor allem auch für die In dustrie und für das Handwerk unentbehrlich ist. Ein ausführliches und umfangreiches Stichwortregister, auf dessen Ausarbeitung besondere Aufmerksamkeit verwandt wurde, erleichtert die praktische Handhabung. Werbemittel.' /^ros/ielctlcarte S Larl löcgmanns Verlag / Ncrlin S 733 Börsenblatt f. ü. Deutschen Buchhandel. 104. Jahrgang. Nr. 252 Sonnabend, den 80. Oktober 1937 5205