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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.02.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-02-05
- Erscheinungsdatum
- 05.02.1879
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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470 Nichtamtlicher Theil. 29, 5. Februar. Nicht war es dem Begründer des alten Hauses mehr vergönnt, diesen Neubau zu schauen, er starb als 76jähriger Greis am 7. März 1876. Sein Werk aber lebt fort, aus seinem festen Grunde bauen die Nachkommen und Nachfolger sort. „Doch der Segen kommt von oben." Ein Vergleich zwischen dem 1. Februar 182g und dem Jubel tage von 1879 läßt das Wirken dieses Segens sichtbarlich genug erkennen. Möge er immerdar auf dem Hause ruhen und walten! (Leipziger Tageblatt.) Der Staatsanwalt. Unser Vorschlag, zur berufsmäßigen Vertretung der Gesammt- interessen des Buchhandels einen eignen Beamten zu ernennen, den wir der Eisenacher Conserenz unterbreiteten und den diese acceptirte und dem Börsenvorstande empfahl, hat bei diesem eine so wenig günstige Ausnahme gefunden, daß er nicht einmal der Weimarischen Con serenz zur Discussion vorgelegt, sondern gewissermaßen an der Schwelle abgewiesen wurde. Da wir unser» Vorschlag aber doch für so unbedeutend nicht halten, vielmehr die ihm zu Grunde lie gende Idee für eine je länger destomehr unabweisliche erachten, so wollen wir versuchen, ihn näher zu begründen. Zunächst lassen wir den Ausdruck „Staatsanwalt" fallen, da er unliebsame Jdeenvcrbindungen erweckt zu haben scheint und dadurch vielleicht von vornherein das Urtheil präoccupirt hat. Zwar, wenn man von einem Buchhändlerstaat spricht, so sollte man auch Denjenigen, der dessen Gesammtinteressen vertritt, Staats anwalt nennen können. Aber wir lassen den Ausdruck fallen und schlagen dafür Generalanwalt, oder noch zutreffender General- secretär vor. Die Thätigkeit unsers Generalsecretärs würde eine doppelte sein, eine negative und eine Positive. Die erste, die negative anlangend, die sich gegen Ausschreitungen zu richten hätte, so hat man bei unserm früheren Vorschläge gefragt, mit welchen Zwangs mitteln er, der Staatsanwalt, denn seinen Entscheidungen Nach druck verschaffen wolle. Wunderliche Frage, bei der man säst an Geld- oder Freiheitsstrafen denkt. Allerdings sollen und müssen unserm Generalsecretär Pressionsmittel zu Gebote stehen, davon gleich nachher; aber in den meisten Fällen wird es deren gar nicht bedürfen. Die Verleger sind wirklich so schlimm nicht, daß sie nicht Vorstellungen, die ihnen von befugter Seite und in wohlwollender, nicht hosmeisternder Form gemacht werden, Gehör schenken sollten. Es ist dem Verleger sogar ganz gut, wenn er zuweilen daran er innert wird, daß es außer seinen, des Verlegers, Interessen auch noch solche des Sortimenters gibt. Und auch die Sortimenter sind nicht so schlimm, daß sie sich Vorstellungen von unparteiischer Seite verschließen sollten, die etwa dahin gingen, daß der Verlegerbei neuen, den veränderten Zeitverhältnissen angepaßten, ja aus sie be rechneten Unternehmungen die alten Bahnen des Vertriebs nicht immer gehen kann. So wird in vielen, wo nicht in den meisten Fällen durch das vermittelnde Dazwischentretcn des dazu amtlich Berufenen eine nach beiden Seiten befriedigende Verständigung herbeigeführt und manche Verstimmung beseitigt werden, die sich sonst entweder in groben Correspondenzen oder in bissigen Börsenblattartikeln Lust macht. Jetzt aber die Pressionsmittel. Denn solche müssen allerdings unserm Generalsecretär auch zu Gebote stehen, wenn seine ver mittelnden Vorstellungen kein Gehör finden. Sie würden bestehen in amtlicher Veröffentlichung des Falls zunächst ohne Namen nennung im Börsenblatt, eventuell in dem an den Börsenvorstand alljährlich zu erstattenden Jahresbericht (von diesem weiter unten). Ob bei besonders schweren Conslictsfällen oder bei hartnäckigem Beharren noch eine weitere Verschärfung durch Namennennung einzutreten hätte, würde von der speciellen Genehmigung des Börsen vorstandes abhängig zu machen sein. — Dies die zu Gebote stehen den Pressionsmittel. Weitere gäbe es allerdings nicht, und wo sich an sie hartnäckig nicht gekehrt würde, da würde man abwarten müssen, wie lange der Widerstrebende sich dem Urtheil und der Ab neigung seiner Berufsgenossen gegenüber in seiner Versteifung aus- recht hielte. Man hat davon gesprochen, daß durch Ernennung eines solchen Beamten den Denunciationen Thor und Thür geöffnet würde. Wir verstehen das nicht. Ist das Denunciation, wenn Jemand, der sich in seinem Recht verletzt glaubt, seine Beschwerde bei der zustän digen Behörde anbringt, natürlich mit Nennung seines Namens, also mit offenem Visir? Ist das Denunciation? Fürchten wir uns doch nicht vor Worten. Dies die negative Thätigkeit des Generalsecretärs. Noch wichtiger ist die positive. Sie würde zunächst an die Kreis vereine anzuknüpfen haben, mit welchen der Generalsecretär sich in Verbindung zu setzen hätte. Er hätte sich berathend zu betheiligen an den Vorbereitungen zu deren Generalversammlungen und der Festsetzung der Tagesordnung; er hätte diesen Versammlungen persönlich beizuwohnen, dort orientirend, moderirend, aus das praktisch Durchführbare hinweisend, von heißspornigen, undurch führbaren Beschlüssen abrathcnd sich zu betheiligen; er hätte endlich darauf hinzuwirken, daß die gefaßten Beschlüsse auch zur Ausführung kämen. Ist das etwa überflüssig? Wie ist es denn meistens mit den Kreisvereinen? Man reist zu ihnen, es wird hitzig discutirt und debattirt, denn Jeder bringt was ihn speciell bedrückt zur Sprache, nach und nach ermüdet die hin- und herwogende De batte, die Zeit des Diners rückt heran, die letzten Nummern der Tagesordnung werden je länger desto summarischer behandelt oder vertagt; dann kommt der heitere, durchaus consorme Theil der Generalversammlung, das Festessen, es wird wacker gegessen, ge trunken und getoastet, und schließlich reist Jeder nach Hause in dem beruhigenden Bewußtsein, das Seine gethan zu haben, und der Vorstand werde Las Uebrigc, nämlich die Ausführung der ge faßten Beschlüsse, schon besorgen. Ja, der arme Vorstand, be sonders der Vorsitzende. Er geht mit dem besten Willen an die Ausführung, obwohl ihn sein Geschäft nach wie vor reichlich in Anspruch nimmt. Aber wenn nun die praktischen Schwierig keiten kommen, wenn ihm Unlust, Verschleppung, eigensinniges Festhalten abweichender Meinung rc. cntgegentritt, dann kommt ihm leicht etwas von Ermüdung und Verdrießlichkeit, es kommt ihm der Gedanke, daß man eben die Welt nicht zwingen könne und die Sache ihren Gang gehen lassen müsse, und die nächste Generalversammlung findet so ziemlich Alles auf dem alten Fleck. So ist es mit den Kreisvereinen, wenn auch nicht mit allen, so doch mit den meisten. — Man hat nun in Weimar eine Neubelcbung der Kreisvereine versucht und zu dem Ende ein neues Rad in die Ma schine eingesetzt, eine Art Centralcommissivn: wir fürchten, vergeb lich. Denn bei allem Respect vor der Einsicht und dem Eifer der dazu gewählten Herren, sie können der schwer arbeitenden Maschine nicht diejenige Triebkraft verleihen, d. h. diejenige Hingebung und Zeit darauf wenden, die durchaus nöthig ist und die wir oben skizzirt haben; dazu gehört die volle Zeit und Kraft eines Mannes und dessen berufsmäßige Hingebung. Aber noch eine weitere Obliegenheit haben wir für den General secretär im Auge, nämlich einenJahresbericht, den er am Schluß des Jahres an den Börsenvorstand zu erstatten hätte, zu erstatten aus der Fülle seiner reichen Erfahrungen, Anschauungen, Fühlungen nach allen Seiten und in einem Maße, wie sie keinem Andern zu ! Gebote ständen. Diese Jahresberichte hätte der Börsenvorstand im
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