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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.07.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-07-23
- Erscheinungsdatum
- 23.07.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020723
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-07
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Eigentum des Börscnvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. ^ 168. Leipzig. Mittwoch den 23. Juli 1902. 69. Jahrgang. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. A m tlich Betanntmachnng. Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts zu Posen vom 7. und 12. Juni d. I. gegen die in Krakau erscheinende periodische Zeitschrift »Djabel- binnen Jahresfrist zweimal Verurtheilungen auf Grund der ZK 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung des Z 14 des Gesetzes über die Presse vom 7 Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) die fernere Ber- breitung dieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. Berlin, den 17. Juli 1902. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez.) Graf von Posadowsky. (Dtschr. Reichsanzeigcr Nr. 189 v. 21/VII. 02.) Allgemeiner Deutscher LuchhaMungs-Gichilfen-Verband Bekanntmachung. Die am 20. Juli in der Gutenberghalle des Deutschen Buchgewerbehauses abgehaltene 28. ordentliche Hauptversamm lung erledigte die ihr vorgelegte Tagesordnung in folgender Weise: l und II. Entgegennahme der Berichte. Entlastung des Vorstandes. IIIs. Nichtunterstellung unter das Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen. III b. Aufhebung der bisher giltigen Satzungen und Ersatz durch neue, deren wesentliche Abweichungen die nach stehenden sind: Satzung. Ein klagbares Recht auf die aus den Hilfskassen zu ge währenden Unterstützungen ist nicht mehr vorhanden. Ausnahme in den Verband Nachsuchende haben kein Berufungsrecht an eine Hauptversammlung. Nach zweijähriger Mitgliedschaft bedingt das Aus scheiden aus dem Buchhandel nicht mehr den Austritt aus dem Verbände, bezw. die Verdoppelung der Beiträge. Die Berechtigung des Vorstandes zur Kündigung der Mitgliedschaft wird an den Nachweis einer wesentlichen Schädigung der Interessen des Verbandes gebunden. Erhöhung des jährlichen Beitrages auf 30 Erhöhung des Eintrittsgeldes nach Vollendung des neununddreißigsten Lebensjahres auf 50 Wegfall jeder Beitragsbefreiung für einzelne Kassen. Wegfall der Beschränkung in der Stimmübertragung für den Leipziger Kreis. Zusammenlegung der Kreise Brandenburg und Pommern. Neisevergütung für die auswärtigen Mitglieder des Rechnungs», Berufungs- und Wahlausschusses. Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Rechnungs ausschusses auf 3 Mitglieder. Bildung eines Berufungsausschusses von 7 Mitgliedern Börsenblatt sttr den deutschen Buchhandel. 69. Jahrgang. er Teil. aus 7 verschiedenen Kreisen zur Entgegennahme und Ent scheidung von Beschwerden gegen den Vorstand. Bildung eines ständigen Wahlausschusses von 3 Mit- Verwahrung des Verbands-Vermögens bei zwei ersten Banken an Stelle der in Konkurs geratenen Leipziger Bank. Bildung eines Reservefonds für die Hilsskassen bis zur Höhe von 50 000 Erhöhung des Betriebsfonds auf 20 000 Hilfskassen - Bestimmungen. Anderweite Verteilung der Bareingänge an die einzelnen Kassen. Erhöhung der Karenzzeit der ohne ärztliches Zeugnis nach der Entlassung vom Militär Eintretenden auf 1 Jahr. Wegfall aller Strafen für verspätete Anmeldung. Wegfall der Vergünstigung, an die im letzten Viertel jahre der Wartezeit Verstorbenen das volle Begräbnisgeld zu zahlen. Ersatz der Kosten für das Begräbnis bis zur vollen Höhe des Begräbnisgeldes, auch mangels Angehöriger. Wegfall der Rückzahlung der zur Witwenkasse geleisteten Beiträge an die bei Vollendung des fünfzigsten Lebens jahres unverheiratet gebliebenen. Verlängerung der Anzeigefrist für die Witwen- und Waisenkasse auf ein Jahr. Entziehung der Vollmacht des Vorstandes, die Pensionen festzusetzen und Uebertragung dieses Rechtes an die Haupt versammlung. Verlängerung der Karenzzeit der Jnvalidenkasse auf zehn Jahre bei gleichzeitiger Einfügung einer Uebergangs- bestimmung für die am 21. Juli 1902 vorhandenen Pensionsempfänger. IV. Antrag des Kreises Norden auf Einsetzung eines Aus schusses zur Wahrung der Interessen der Mitglieder zu Gunsten eines Antrages des Kreises Oesterreich-Ungarn, Nordkreis, zurückgezogen. Va. Vollmacht an den Vorstand, vom Kaiserlichen Auf sichtsamte für Privatversicherung gewünschte sachliche Aenderungen selbständig, nötigenfalls nach Besprechung mit den Herren Max Paschke in Berlin und Richard Rief in Leipzig, vorzunehmen V b. Sofortige Inkraftsetzung der Satzung, sowie der Be stimmungen mit Ausnahme des § 7 der Satzung (Beiträge und Eintrittsgelder), dessen Giltigkeit in der vereinbarten Fassung auf den 1. Januar 1903 gesetzt wurde. VI. Wahl dreier Vorstandsmitglieder: der Herren Otto Carlsohn, Paul Hempel, Richard Hintzsche, sämtlich in Leipzig. VII. Wahl dreier Ersatzmänner: der Herren Otto Berthold, Albert Schmidt, Hermann Zinkeisen, sämtlich in Leipzig. Vlll. Wahl von sieben Mitgliedern des Berufungsausschusses: der Herren Georg Eichmann, München, Ignaz Fey-Felber, Wien, Carl Grosse, Berlin, Josef Meyer, Freiburg, Konrad Schneider, Breslau, 772
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