Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1913
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- 1913-03-22
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- 22.03.1913
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Inhaltsverzeichnis
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Redaktioneller Teil. -jk kg, 22. März 1913. zuerstatten, wenn Sie mit dem Werke nicht zufrieden sind. Zu dieser Bedingung haben wir unser Einverständnis aber sehr gern gegeben, weil wir wissen, daß wir etwas bieten, was kein Mensch wieder aus den Händen gibt, wenn er es einmal besitzt. Das wird uns aber nicht abhallen, dem jenigen, der uns etwa das Werk aus irgendeinem Grunde wieder zurücksenden sollte, den Betrag von 20 Mark ohne irgendwelchen Abzug und ohne Schwierigkeit (!) postwendend zukommen zu lassen. Bis jetzt hat uns noch niemand das Werk zuruckgesandl. Wir würden unserem Renommee aber beträchtlich schaden, wollten wir jemand Schwierigkeiten machen., (An anderer Stelle heißt es noch hübscher: -Nie mand hat also zu befürchten, daß wir etwa, wenn uns einmal ein Werk zurückgesandt werden würde, Schwierig, keilen bezüglich der Rückzahlung des Betrages machen könnten. Das ist absolut ausgeschlossen. Unsere Firma er« freut sich im Verlagsbuchhandel eines hohen Ansehens, und ist unsere streng reelle Geschäftsführung die beste Gewähr für die Solidität unseres Angebotes.«) Das Werk kann also zurückgegeben werden, und zwar binnen 5 Tagen, den Tag der Expedition und den Tag des Wiedereintreffens mitgezählt. Man denke nach: ein Postpaket läuft etwa von Leipzig nach München gemeinhin zwei Tage und hin und zurück vier Tage! Schlüsse daraus zu ziehen, erspare ich mir. Wer den Prospekt erbeten und bekommen hat, wird, wenn er innerhalb einer Woche nichts von sich hat hören lassen, liebreich gemahnt: -Trotzdem sind wir ohne jede Nachricht von Ihnen! Wir nehmen an, daß daran nur ein Zufall schuld ist, und nicht etwa Sorglosigkeit oder mangelnde Energie. Oder sind Sie etwa nicht ehrgeizig? (Die Sperrung stammt vom Autor des Animierbriefchens.) Ein zweites Mahnschreiben fragt in väterlichem Ton, ob vielleicht besondere Gründe vorlägen, die den Interessenten von der Bestellung abhielten, und bietet sreundwillige Diskretion an. Ein drittes Briefchen, das sich ungesähr nach vierzehn Tagen einzustellen Pflegt, wird deutlicher: es bringt die beglückende Mär, daß der edle, hochherzige Herr von Harpagon den Verlag angewiesen habe, das Buch im Bedarfsfalls auch gegen Teil zahlung abzugeben .... Kann man mehr verlangen? Herr von Harpagon verdient unter den Wohltätern der Menschheit einen Ehrenplatz. Damit sei das Thema vom »billigsten Buch« für mich endgültig erledigt; ich komme zu dem, was mich eigentlich veranlaßt hat, hier noch einmal das Wort zu ergreifen. In seiner Entgegnung auf meinen ersten Angriff hat Herr Wendel durchblicken lassen, die Praxis, die er verfolge, sei im »Ver sandbuchhandel« nichts Ungewöhnliches. Ich habe das als Veranlassung genommen, mich einmal über die Institute, die Herr Wendel Versandbuchhandlungen nennen könnte, zu in formieren, und habe dabei die folgenden Feststellungen gemacht, die meine harmlose Seele baß in Verwunderung gesetzt haben: Wer heutzutage Willens ist, literarisches Schundzcug zu ver treiben, kann das tun, ohne daß er die blässeste Ahnung von der »Ware« zu haben braucht. Es existiert in Leipzig eine Firma, die es jedem beflissenen Zwischenhändler ermöglicht, als .Versandbuchhändler» auszutreten, und ihm zugängig macht, was sein Herz begehrt, eine Firma, die den neu gebackenen Kulturaposteln Monats-Bar-Konto einräumt, die ihnen ein nicht ohne Grund als Manuskript gedrucktes »Korrespondenzblatt für Versandbuchhändler» gratis liefert und ihnen einen reichhaltigen »Barsorttmentskatalog für Ver sandbuchhändler- zur Verfügung stellt. Das alles und noch mehr tut die Firma — Maximilian Wendel. Der erwähnte Katalog liegt vor mir, während ich dies schreibe. Alles, was recht ist: hübschen Rabatt bekommen die von Herrn Wendel gezüchteten »Versandbuchhändler» schon; 50°/, ist das Minimum, und 200°/, ist gar nichts Seltenes. Was Herr Wendel, der sich in seiner Erwiderung so sehr darüber erboste, daß ich sein »Buch« zur Schundliteratur zu rechnen mich unterstand, seinen Geschäftsfreunden anbietet, mag nicht ganz ohne Interesse sein. Ich greife einige Nummern heraus: Bergmann, Keine geschlechtliche Neurasthenie mehr. Adola de Alpha, Das Nostradamus-Horoskop. Meinhardt, Geheimer Liebeszauber. Kirchner, Über die Kunst zu verführen. Miller, Die Verhütung der Empfängnis. Fesch und schneidig. 12 Photographien der schönsten Damen der Welt. Was fürs Herz. Eine Sammlung der entzückendsten Pariser Schönheiten. Im Damenbad. Zwölf interessante Ausnahmen nach der Natur. Alles zu finden neben einem Haufen kaum minder verlockender Artikel aus Seite 1 und 2 des 36seitigen Barsortimentskatalogs! Daß Versandbuchhändler, die von solcher Seite animiert und mit Delikatessen versorgt werden, mit Begeisterung der Praxis ihres Lpiritus revtor folgen werden, liegt auf der Hand. Sollte schließlich Herr Maximilian Wendel auch auf diese Angriffe nichts zu erwidern haben, so würde ich das in seinem Interesse lebhaft bedauern. Man würde, dessen bin ich gewiß, sein Schweigen noch mehr als jetzt schon als das Zugeständnis hinnehmen, daß er nichts zu sagen hätte. W. Sacken. Kleine Mitteilungen. Biichcrbesorgung und Standesinteressen. — Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins hat im Februar 1912 den Mitgliedern ein Anschrciben zur Versügung gestellt, mit dem sie Gesuche wegen Liefe rung von Büchern zu andern Preisen als zu dem Ladenpreis abzu lehnen in der Lage sind. Aus dem Mitgliederkreise des Deutschen Verlegeroereins ist nun der Vorschlag gemacht worden, dem Zirkular bzw. dem Wortlaut dieses Rundschreibens folgenden Absatz anzufügen: »Dieser Wunsch gilt im besonderen auch stir alle gemischten Betriebe, d. h. für diejenigen Verlags- oder Sortimentsbuchhandlungen, welche mit technischen Anstalten verbunden sind, insofern als diese gebeten werden, die Angestellten der technischen Betriebe bezüglich ihres BUcherbedarfz an die lokalen Sortimentsbuchhandlungen zu verweisen, mit anderen Worten, den Grundsatz zu verkünden, daß mit Rabatt innerhalb des betreffenden Betriebes nur an diejenigen geliefert werden darf, welche dem buchhändlerischen Betriebe im engeren Sinne angehören.« Da das von dem Deutschen Verlegerverein herausgegebene Rund schreiben nur für dessen Mitglieder bestimmt ist, die es eintretenden- fallcs versenden sollen, hat der Vorstand davon abgesehen, den Wort laut zu ändern, möchte aber anbernteils den obigen Vorschlag den Mitgliedern zur Kenntnis bringen. Beleidigungsklage. — Gegen den Redakteur der »Staatsbürger- Zeitung« Hans Hartwig richtete sich eine Privatklage des Inhabers der Akademischen Buchhandlung R. Max Lippold in Leipzig, die am 18. März vor dem Charlottenburger Schöffengericht zur Verhand lung kam. Die Firma des Privatklägers besaßt sich seit Jahren mit dem Vertrieb des Mnstkalbnms «Sang und Klang«. Im Herbst v.J. ließ die Firma einer Anzahl von Zeitungen einen Prospekt bei legen, der die Vorzüge des Werkes anpries und den Inhalt des neuesten 7. Bandes angab. Daraus brachte die »Staatsb.-Ztg.« unter »Deutsche Stimmen» einen mit »vr. MUS. K. Witte« Unter zeichneten Schmähartikel, der die Privatklage zur Folge hatte. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu M Geldstrafe und sprach dem Privatklägcr die Publikationsbefugnis zu. Sind Vertragsformulare Schriftwerke im Sinne des 8 1 des Ge setzes beir. das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Ton kunst? Urteil des Reichsgerichts. (Nachdruck verboten.) — Mit dieser Frage hatte sich am 1ü. März das Reichsgericht zu be schäftigen in einer Strafsache wider den Redakteur Wilhelm Könen, der sich wegen Vergehens gegen das Urheberrechtsgesetz vorm Land gericht Halle a. S. am 24. Oktober v. I. zu verantworten hatte, jedoch freigesprochcn worben ist. Der Sachverhalt war folgender: Ein ge wisser Adols Hesbcrg in Blankenese betreibt das Geschäft eines Stellen- vermittlcrs bet Streiken, d. h. er besorgt Arbeitgebern gegen eine be stimmte Provision bei Streiken Arbeitswillige. Da er bei diesem Ge schäft mit zwei Parteien zu verhandeln hat, nämlich den anzustcllcndcn Arbeitswilligen einerseits und den Arbeitgebern andrerseits, so bedient er sich bei den Verträgen, die er mit beiden Teilen abzuschließen hat, zweier, und zwar naturgemäß inhaltlich verschiedener Vertrags- sormulare. In dem einen verpflichten sich die Arbeitswilligen ihm gegenüber, die Arbeit bei einem ihnen aufgegebenen Dtenstherrn gegen
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