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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-03-22
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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des Leiters der Verbands-Geschäftsstelle über das verflossene Geschäfts jahr. 3. Kassenbericht des Schatzmeisters. 4. Bericht der Rechnungs prüfer und Erteilung der Entlastung. 5. Wahl des Vorstandes. 6. Be sprechung der Kunden-Nabatt-Frage, die auch durch die im letzten Ver- banüsjahre gepflogenen Verhandlungen nicht bis zu einer endgültigen Beschlußfassung gefördert werden konnte. 7. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung des Verbandes Deutscher Klavierhündler er klärt: n) die Gewährung einer höheren Vermittlerprovision als 10 Prozent des Nettopreises, und zwar auch beim Zusammentreffen meh rerer Vermittlertätigkeiten, d) die öffentliche Ankündigung einer längeren als 5jährigen Garantiezeit, e) jedes öffentliche Nabattangebot in ziffernmäßiger Form als mit den Bestrebungen des Verbandes Deutscher Klavierhändler unvereinbar und erwartet eine dahingehende Unterstützung der Herren Fabrikanten. 8. Beratung der für die Haupt versammlung eingegangenen Anträge. 9. Beschlußfassung über den Ort der nächstjährigen Hauptversammlung. 10. Anregungen aus der Versammlung. Ubergangsfrist für die ausschließliche Anwendung der neuen Grundsätze für amtliche Tintenprüfung. — Der Minister der geist lichen usw. Angelegenheiten in Preußen hat, wie wir dem neuesten (3.) Heft des »Zentralblattes f. d. gesamte Unterrichtsverwaltung in Preu ßen« entnehmen, unterm 21. Januar d. I. nachstehenden Erlaß an die Nachgeordneten Behörden gerichtet: »In Verfolg meines Erlasses vom 1. Juli v. I. — ^ 1131 L. IIII —. Das Königliche Staatsministerium hat beschlossen, für die aus schließliche Anwendung der neuen Grundsätze für amtliche Tinten- prüfung eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 1913 zu gewähren. Die bisherigen bewährten Tintenmarken können daher bis zu die sem Zeitpunkte weiter verwendet werden. Nach dieser Zeit sind Tinten lieserungen nur nach den Grundsätzen vom 22. Mai 1912 auszn- schreiben.« Die ordentliche Generalversammlung der Deutschen Chemischen Ge sellschaft wird am 26. April im Hofmannhause zu Berlin stattfinden. Für den Abend ist ein zusammenfassender Vortrag von Geheimrat Fritz Haber, dem Direktor des Dahlemer Kaiser-Wilhelm-Jnstituts für physikalische Chemie und Elektrochemie, in Aussicht genommen. Die Generalversammlung des internationalen Instituts für Land wirtschaft findet am 6. Mai in Nom statt. Die Hauptpunkte der Tagesordnung bilden, nach der »D. Tgsztg.«: Die Schaffung einer- jährlichen Viehstatistik und die Vereinheitlichung der Maßnahmen gegen Pflanzenkrankheiten. Zur Erörterung der letzteren Frage geht der Generalversammlung eine Tagung der Spezialsachverständigen aller Länder voraus. Übereinstimmung der Lehrbücher des evangelischen Religionsunter richtes mit dem revidierten Bibeltext. — Der Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten in Preußen hat unterm 31. Januar 1913 nach stehenden Erlaß an die König!. Provinzialschulkollegien und die Königl. Regierungen gerichtet: »Die in den letzten Jahren vom Deutschen Evangelischen Kirchen ausschuß unternommene Revision des Bibeltextes ist soweit gediehen, daß das Neue Testament und die Psalmen von der Preußischen Haupt bibelgesellschaft unlängst im revidierten Text hergestellt und heraus gegeben sind, während das Alte Testament sich im Drucke befindet und voraussichtlich noch in diesem Winterhalbjahr zur Ausgabe gelangen wird. Es sind daher künftighin zur Einführung im evangelischen Re ligionsunterricht nur solche Lehrbücher in Vorschlag zu bringen, bei denen der Text der abgedrucktcn Bibelstellen mit dem revidierten Bibeltext übereinstimmt, und diese Übereinstimmung ist auch bei den Neuauflagen bereits genehmigter und im Gebrauche befindlicher Lehr bücher herbeizuführen.« (Zentralblatt f. d. gesamte Unterrichtsverw. in Preußen.) Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Ein ungetreuer Kol porteur wurde am 12. September 1912 vom Landgerichte Detmold in der Person des Reisenden K. Oldemeyer wegen Untreue und Betrugs zu einer Gesamtstrafe von einem Jahre 6 Monaten Gefängnis verur teilt. Der Angeklagte war für einen Verlag tätig, der ein Sonntags blatt herausgibt, und hatte sowohl die Boten anzustellen, die das Blatt austragen, als auch die Abonnementsgelder einzukassieren. Bei Been digung seines Arbeitsverhältnisses war er mit insgesamt 342 im Rückstände. Er hat 10 Quittungen fälschlich angefertigt und in 4 Fällen davon Gebrauch gemacht, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvor teil zu verschaffen. Zur Zurückzahlung des erwähnten Betrages ist er j rechtskräftig verurteilt, auch hat er den Betrag bereits bezahlt. Gegen das Urteil hatte er Revision eingelegt, in welcher er u. a. rügte, daß ein Zeuge, dessen Unterschrift er gefälscht, kommissarisch uneidlich ver nommen worden ist. Tatsächlich ist dieser Verstoß vorgekvmmen, aber da er ohne Einfluß auf das Urteil war, so erkannte das Reichsgericht auf Verwerfung der Revision. (2 O. 1059/12.) 1^. Die diesjährige Hauptversammlung des Gustav-Adolf-Vercins. — Der Zentralvorstand des evangelischen Vereins der Gustav-Adolf-Stis- tung beschloß, seine diesjährige Hauptversammlung vom 15. bis 19. September in Kiel abzuhalten und der Versammlung die beiden Gemeinden Huckarde in Westfalen und Guhringen in Westpreußcn, sowie das Diasporagebiet von Leoben in Steiermark für das gemeinsame Liebeswerk vorzuschlagen. Alte orientalische Handschriften auf der Buchgewerbeausstellung Leipzig 1914. — Wie groß das Interesse für die Weltausstellung für Buchgewerbe und Gtaphik Leipzig 1914 namentlich im Auslande ist, zeigt ein Schreiben aus Ko n st a n t i n o p e l an die Ausstellungs leitung. Von Fachkreisen aus Konstantinopel wird der Ausstellung un aufgefordert mitgeteilt, daß man gern bereit sei, sie in jeder Weise zu fördern. So werden der Ausstellung unter anderem photographische Reproduktionen von wertvollen alten Handschriften und von ganzen Werken völlig kostenlos zur Verfügung gestellt, darunter alte Werke aus Bibliotheken islamitischer, theologischer Universitäten, aus Klöstern und Lehranstalten, sodaß die seltensten alten Handschriften, die wohl noch nie zuvor auf Ausstellungen vorgeftthrt wurden und an denen gerade die Bibliotheken des Orients so reich sind, zu sehen sein werden. Eine Sammclftclle für Gerichtsurteile in der Neichsversicherungs- anstalt für Angestellte. — Bei der Reichsversicherungsanstalt für An gestellte ist, wie eine Berliner Korrespondenz mitteilt, eine Sammel stelle für sämtliche Gerichtsurteile, die das Versicherungsgesetz für An gestellte betreffen, eingerichtet worden. Neue Bücher, «atalsge etc. dlaturvvi886ll36kakt6u. Uattiematili. ^tronomie. — ^ntiqu.-KakaloA Xr. XII von k'riodrieti Xlübor in ?388au, 1mckwis8plat2 Xr. 1. 8°. 43 8. 788 Xrn. pinen. — ^nt.-XataloA Ar. 420 (dlärr 1913) von Karl >V. II i o somannin^eipriß, Xöni88trL886 29. 8°. 115 8. 1373 kirn. ^morieanL rariora. ^U8wübl non srxvorbenor 86lten6r und ^vort- vollsr llücker über ^meriks. 86psrat-^bdruelr au8 I^sßor- Xalslox XIII: ksra et 6urio8L I der 3. 3. l-entner'selien UokductikancklunA (6. 8tak1) in Uüneüen, viensr8lrL886. I^ex -8'. 8. 26—53 m. 9 ^ddilckunAen. Xr. 110—157. ?ari8, 15, üue de Madrid. (^u^iekerunS: I^eipriA, k'riedrieti Uok- memter.) ?rei8 2.— Üeelit8- und 8taat8^vi886N3etiakt6ll. Xationalölconoinie. — ^ntiqu.- Xstsloß Xr. 29 von 8pe^erL ?eter8 in üerlin XVV. 7, Unter clen landen 39. 8°. 112 8. 2662 Xrn. l'^ür^19?3.'^o^8°.^340Verreickam. ^.u^egeben rnn Personalnachrichten. Ehrungen und Ordensverleihungen im Hause Wilh. Gottl. Korn in Breslau. — Aus Anlaß des Gedenktages am 17. März, dem Datum der Aufruse Friedrich Wilhelms III. »An mein Volk« und »An mein Heer«, die zuerst in der im obigen Verlage erscheinenden Schlesischen Zeitung veröffentlicht wurden, erfolgte in feierlicher Weise im Fest raum der Schlesischen Zeitung durch Vertreter der Regierung die Ver kündung einer Reihe von Auszeichnungen. Es wurde verliehen: der Charakter als Geheimer Regierungsrat: dem Mitinhaber der Firma Wilh. Gottl. Korn, Regierungsrat a. D. Richard Schuitz-Evler' der Rote Adlerorden 4. Klaffe: dem Mitinhaber der Firma, vr. Wilhelm Korn, und dem Buchdruckeretbesitzer Max Neusch: das Königl. Preußische Verdienstkreuz in Gold: dem Handlungs bevollmächtigten der Firma, Gustav Leuschner, das Königlich Preußische Verdienstkreuz in Silber: dem ersten Korrektor der Kelti schen Buchdruckerei, Hermann Grundmann, das Kreuz des All gemeinen Ehrenzeichens: dem Buchdruckereifaktor Martin Bischofs, das Allgemeine Ehrenzeichen in Silber: dem Bureaudiener Hermann Schneider.
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