Kommentar zum Grunögeuergesetz von Geh. Justizrat Senatspräftöent des preußischen Gberverwaltungsgerichtes Dr. Franz Scholz 40Y Seiten (Blattgröße l6,Zx 20,5) in KunstleLereinband-ecke (Loseblattform) mit Mechanik JIM 12.50 Zum erstenmal gilt im Reich ein einheitliches Grunösteuerrecht. Oie Steuerämter der Gemeinden, die Finanzämter und Rechts- mittelbehörden, alle Grundstücksbesitzer (Land- und Forstwirtschaft, Betriebsgrundstücke, Wohngebäude usw.) und alle, die sich mit Grundstücken als Vermittler, Berater usw. befassen, müssen sich mit den neuen Vorschriften vertraut machen. Eine ausgezeichnete Hilfe hierzu ist der Kommentar von Scholz, einem der besten Sachkenner, der mit der Grundsteuer durch seine dienstliche Tätigkeit als höchster Verwaltungsrichter und seine wissenschaftlich-schriftstellerische Arbeit aufs engste verwachsen ist. Oie Scholzsche Er- läuterungsweise - schon rühmlichst bekannt aus seinen früheren großen Kommentaren zum Llmsatzsteuergeseh, GmbH.-Gesetz und dem Handbuch des gesamten öffentlichen Grundstücksrechts - dringt in die Tiefe und erschöpft ihren Gegenstand. — Ourch Er satz- und Ergänzungslieferungen auch weiterhin stets übersichtlich auf dem neuesten Stand! (Z) Prospekte kostenlos! <I E Verlag vr. Gtto Schmidt, Köln, Hanfahaus Soeben erschien: Grund-Gesetze geistigen Lebens Kart. RM1.20 Der bekannte Heidelberger Philo soph und Kulturhistorikcr gibt in dieser Schrift in zusammengefaßter, klarer Form eine tiefe und umfas sende Darstellung von allgemein- gültiger, grundsätzlicherBedeutung * Dichter und Volk Katt. RMI.20 Das Bändchen stellt einen wesent lichen Beitrag dakzu der in unseren Tagen wieder neu gestellten Frage nach demwechselseitigenDerhältnis von Dichter und Volk Acrlag der Bücherstube Fritz Seifert Hameln T Lehrlingspaß Auf Grund der Mitteilung des Leiters der Gruppe Buchhandel in der Reichsschrifttums kammer vom 15. April 1937 ist für jeden buch händlerischen Lehrling ein Lehrlingspaß zu führen. Die Betriebsführer erhalten diesen Lehrlingspaß bei dem Unterzeichneten Verlag. Auch das Formular für den Lehrvertrag des deutschen Luchhandels der mit allen buchhändlerischen Lehrlingen ab zuschließen ist und in der Reihe der Normal verträge die Bestell-Nr. 8 führt, ist durch uns zu beziehen. V Verlag des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig 336 Nr. 21 Mittwoch, den 2«. Januar 1938