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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.10.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-10-19
- Erscheinungsdatum
- 19.10.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 243, IS. Oktober 1914. Breslau — Bromberg — Charlottenburg — Köln — Leipzig — Ulm (Donau). Im gleichen Zeitraum meldete das Börsenblatt die Be endigung von 8 Konkursverfahren (1913 im gleichen Viertel jahr 7; 1912:7; lSll : 13; 1910:13; 1S0S: S), und zwar wurden: a) 3 ausgehoben nach Annahme und gerichtlicher Be stätigung des Zwangsvergleichs, b) 5 beendigt nach Abhaltung des Schlußtermins, v) 1 eingestellt mangels einer entsprechenden Aktiv masse. Die drei Konkursverfahren, die durch Zwangsbergleich ihr Ende fanden (a), betrafen 1 regelrechte Sortimentsbuch handlung einer kleineren Mittelstadt, 1 Musikalien-Sortiment einer Großstadt und 1 Verlag (Schulbücher und Fachzeit schrift) in einer Großstadt. Über die Endzahlen des Verlags. Konkurses waren unsere Ermittlungen vergeblich. Mit einem Nachtrag zum II. Quartal läßt sich über die Zwangsvergleiche folgende kleine Tabelle aufstellen: Art des Geschäfts ^ei- M Nicht ligte For- Dividende deS Zmangs- vcrglelchS U Antiquariat einer Großstadt (Nachtrag zum II. Vierteljahr) 3775.70 1769.83 448.59 (restlich) 16050.—') 8,785 14500.— Musikalien- Sort. einer Großstadt ca. 3150.- S148.44 112.53 >9247.28 17300.— Regelrechtes Sortiment einer kleinen Mittelstadt - - - - 4»^ - Die ö nach Abhaltung des Schlußtermins beendigten Konkursverfahren (b) betrafen 1 größeren, mit Sortiment und Versandbuchhandlung verbundenen Verlag in einer Großstadt, 2 regelrechte Sortimente in Mittelstädten, 1 Antiquariatsbuch handlung in einer Mittelstadt und 1 Musikalien-Sortiment in einer Mittelstadt. Von den Konkursen des einen Buchsorti ments und des Musiksortiments gelang es nicht die Endzahlen zu erfahren, über die 3 anderen Konkurse belehrt folgende Tabelle: Art deS Geschäft- 'S" LM D l ^ ch ALA Verlag, verb. mit Sort.- u Vers.-B. in e. Großstadt 74 576.97 13 602.61 1636.70 206683.64 28,6465 A 147 000.— Regelrechtes Sortiment einer Mittel stadt 8 810.22 1878.08 106.65 31624.30 38,821 A 21814.88 Antiqu.- Buchh. einer Mittelstadt 29 210.65 9 839.33 271.35 ca. 105000.— 27,91 L ca. 75 000.— Das Konkursverfahren, das mangels einer entsprechenden Aktivmasse eingestellt werden mutzte, betraf einen kleineren Verlag einer Großstadt. Die 9 zum Abschluß gekommenen Konkursverfahren waren sämtlich über natürliche Personen verhängt gewesen, deren *< Verwandte und ein Hypothekengläublger verzichteten für ihre Forderungen von insgesamt 42288.— auf jede Konkurs-Dividende. Firmen der buchhändlerischen Organisation angeschlossen und auch dementsprechend im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels verzeichnet waren. Als Gründungs- beziehungsweise Übergangsjahre an die letzten Besitzer waren zu ermitteln: 1904 — ISOö — 1907 (3 mal) — 1908 (2 mal) — 1911 (2 mal). Als Firmenorte sind bei den beendigten Konkursver fahren zu nennen: Göttingen — Güstrow — Leipzig (2mal) — München — Nürnberg — Potsdam — Sagan — Tarnowitz. Kleine Mitteilungen. Postsendungen nach Japan. Wie uns von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, gelten die verstärkten Vertehrsbeschränkungen jetzt auch im Berkehr mit Japan. Wir bitten daher in den vorletzte» Absatz des in Nr. 2-36 S. 1513 abgedruckten Schreibens des Reichspost amts vom 2. Oktober 1914 Japan noch einzufügen als zu den Länder» merkenswert ist übrigens, daß, nach uns gewordenen Mitteilungen, Briessendungen aus Japan, die nach Kriegsbeginn aufgeliefert wur den, noch bis vor kurzem deutschen Firmen ausgehändigt wurden. Neuerliche Änderung der österreichischen Moratorium-Verord nung. — Die letzte auf den Abbau des Moratoriums gerichtete kaiser liche Verordnung vom 27. September 1914 hat in kaufmännischen Kreisen Österreichs so starten Widerspruch gefunden, daß die Regie rung sich gezwungen gesehen hat, durch eiue neue, am 14. Oktober verlautbarte kaiserliche Verordnung den Wünschen Rechnung zu tra gen, die von den kaufmännischen Korporationen in bezug auf einen langsameren Abbau der Stundung (oder richtiger gesagt des Nechtsstillstandes) laut wurden. Durch die neue Verordnung wird verfügt, daß von den Forderungen, die vor dem 14. August 1914 fäl lig geworden sind, am 14. Oktober nur IO"/, (nebst den Zinsen der ganzen Forderung und den Nebengebühren) und am 14. November 1914 weitere 15zu entrichten sind. Die Bestimmung, daß min destens ein Betrag von L 100.— bezahlt werden muß, wurde fal len gelassen, nur für Wechsel und Schecks wurde an diesem Betrag und an der Zahlung von 25 festgehalten. Für Schuldner, die ihren Wohnsitz oder ihre ständige geschäftliche Niederlassung in Galizien oder in der Bukowina haben, wurde die Stundung (bzw. der Nechtsstillstand) für den ganzen in das ursprüngliche Mora torium fallenden Betrag bis 30. November verlängert. Wien. Hugo Heller. Gegen die geschmacklosen Kriegspostkarten hat das herzogliche Staatsministerium in Koburg folgenden Erlaß an die Bezirksver waltungsbehörden des Herzogtums ergehen lassen: »In den Aus lagen verschiedener Buchhändlerläden (—gemeint sind damit offenbar Papier- und Schreibwarenhandlungen — Red.) befinden sich vielfach namentlich in Postkartenform rohe und geschmacklose Kriegsdarstellun gen. Insbesondere werden auf dem Gebiet der ausgestellten Scherzkarten die Grenzen des Geschmacks vielfach überschritten. Ta solche Darstel lungen weder der Würde des um seine Existenz kämpfenden deutschen Volkes noch dem Ernst der Lage entsprechen, überdies bei unser» kämpfenden Landsleuten draußen im Feld keinesfalls Beifall finden, bedarf es wohl statt der Ergreifung weiterer Schritte nur dieses Hin weises, damit die Ladeninhaber Maßnahmen treffen, um die frag lichen Darstellungen aus der Auslage zu entfernen und aus dem Ver kauf zurückzuziehen. Die Bezirksverwaltungsbehörden wollen zunächst in Güte auf obige Maßnahmen hinwirken. Französisches Zahlungsverbot gegen Deutschland. - Die Fran zosen haben sich auch im Wirtschaftskrieg gegen Deutschland von ihren britischen Verbündeten ins Schlepptau nehmen lassen und jetzt nach englischem Vorbild ein Geschäfts- und Zahlungsverbot gegen Deutsch land erlassen. Die Franzosen werden vielleicht noch eher als die Engländer am eigenen Leibe spüren, wie überaus unklug solche von blindem Hasse eingegebenen wirtschaftlichen Maßnahmen sind. Selbst verständlich wird Deutschland jetzt sofort mit der gleichen Gegenmaß regel wie gegen England antworten. Das beanstandete polnische Bilderspiel im Schaufenster eines Pa piergeschäfts. (Nachdruck verboten.) — Das Landgericht Posen hat am 21. April im objektiven Strafverfahren auf Unbrauchbarmachung einer Anzahl von Neisespielen, sowie der zu ihrer Herstellung verwen deten Platten und Formen erkannt. Der Buchhändler Theophil K. hatte im Schaufenster seines Geschäftes Ende vorigen und Anfang dieses Jah res etwa 6 Monate hindurch ein polnisches Bilderspiel ausgestellt. Es war dies ein Zusammensetzungsspiel, dessen einzelne Teile, insgesamt
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