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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1926
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- 1926-02-02
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- 02.02.1926
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Buchhandlungs-Gchilsen-Vcrein zu Leipzig. — Aus das am Frei tag, dem 5. Februar, im Gesellschaftsbaus »Tunnel«, Noßstrahe, stattfindende »Volksfest«, zu dem alle Angehörigen des Leipziger Buchhandels willkommen sind, sei nochmals htngewiescn. Die zur Teilnahme berechtigten Gutscheine sind bei allen Vorstandsmitgliedern und bei Th. Richter, Kreuzstr. 11, erhältlich. Wichtige Änderungen in der Erwerbslosenfürsorge. (Vergl. auch B-b-l. Nr. 25.) — Der Neichsarbettsmtnister hat 1. unterm 18. Januar 1928 eine Verordnung zur Änderung der fünften Ausführungsverordnung vom 14. November 1824, und L unterm 21. Januar 1926 die siebente Ausführungsverordnung zur Verordnung der Erwerbslosenfürsorge erlassen. Die hauptsächlichsten Bestimmungen dieser beiden Verordnungen sind ihrer Wichtigkeit halber nachstehend kurz erörtert. Di« erstgenannte Verordnung hebt di« bisher bestandenen Vor schriften über die Befreiungen von der Beitragsleistung zur Erwerbs- losensllrsorge der Hausangestellten, Lehrlinge und der in der Land wirtschaft Beschäftigten aus. Die bereits bewilligten Befreiungen ver lieren mit dem 31. März 1926 ihre Gültigkeit. Jedoch kann ein Antrag zur Ausrechterhaltung dieser Befreiungen gestellt werden, wobei den adgeänderten Vorschriften Rechnung zu tragen ist. Mer Einzelheiten diesbezüglicher Art geben die Krankcnkassenvcrwaltungen Auskunft. Die 2. Verordnung unterstellt erstmalig auch diejenigen Ange stellten der Bcitragspslicht zur Eriverbslosensürforge, die mehr als Mk, 2700.— jährlich, aber nicht mehr als Mk, 6000.— jährlich an Ge halt und Lohn beziehen. Während also bisher alle Angestellten bei einem Verdienst von über Mk. 2700.— jährlich (Mk. 225.— monatlich) nicht mehr der Kwankenversicherungspslicht und nach bisher gültigen Bestimmungen auch nicht der Beitragspflicht zur Erwerbslosensürsvrge unterlagen, werden nunmehr auch diese Angestellten, soweit sie noch der Angestelltenversicherungspslicht unterliegen, d. h. einen Jahresverdicnst von nicht über Mk. 6000.— (Mk. 500.— monatlich) beziehen, von der Erwerbslosenfürsorge ersaßt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle die durch diese Verordnungen tu der Eriverbslosensürforge neu vcrstcherungspslichtig gewordenen Angestellten, die vom 1. Januar d. I. bei ihm beschäftigt sind oder beschäftigt waren, innerhalb einer Woche der gesetzlichen Krankenka se «nzuzeigcn. Diese Meldepflicht erstreckt sich sowohl auf die Angestellten, die als versicherungssreie Mitglieder einer Ersatzkasse angehören, als auch aus solch« Angestellte, die aus Grund des Angestellten-Versiche- rungs-Gesetzes (§8 360 ss.) von eigenen Beitragsleistungen zur Auge-. stellten-Verslchcrung gang oder zum Teil befreit sind. Die Beiträge betragen 3 v. H. und sind in allen Fällen z. Zt. mir von einem Jahresarbeitsverdienst von Mk. 2700.— (Mk. 225.— monatlich) zu berechnen, mithin ist ein monatlicher Beitrag von Mk. 6.75 zu leisten, der vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zn gleichen Teilen getragen werden muß. Die Beiträge sind monatlich, oder, wenn es verlangt wird, in kürzeren Fristen vom Arbeitgeber an di« Krankenkasse zu entrichten, bei der der Angestellte sür den Fall der Krankheit pflichtversichert wäre (Ortskrankenkasse). Auch für die Mitglieder einer Ersatzkasse, die der Bersicherungspslicht der Krankenversicherung nicht unterliegen, sind die Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse abzvfllhre». Bei Ange stellten, die pflichtversichert einer Ersatzkasse angehören, bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen. Beginn und Ende des Veschäftigungsverhältnisses, oder Überschrei tung der Versicherungsgrenz« der Angestellten-Verficheruug ist künf tighin unverzüglich anzuzeigen. öo. F. Brnckmann A.G. in München. — Gemäß Artikel 31 Abs. 4 der Durchführungsverordnung zum Auswertungsgesetz vom 29. November 1926 wird bekanntgegebcn, daß als Ausgabetag sür die beigen Teil schuldverschreibungen der Gesellschaft nach den Bestimmungen des Ar tikels 31 Absatz 2, Ziffer 1 der 30. Juni 1922 scstgesteilt wurde, -da der gesamte Gegenwert sür die Anleihe der Gesellschaft an diesen« Tage von der Bayerischen VcreinSbank, die die Teilschuldverschreibunge» sür eigene Rechnung übernommen hatte, vergütet worden ist. Dement sprechend errechnet sich der Auswertungsbetrag nach den gesetzlichen Bestimmungen aus RM. 1.89 für nominal 1000 PM. Zurzeit befinden sich noch PM. 3152 000 Teilschuldverschreibungen im Umlauf. Eine Zinszahlung kommt Mit Rücksicht daraus, daß der Auswertungsbeirag unter NM. 20.— beträgt, gemäß Artikel 39 der erwähnten Verordnung zunächst nicht in Frage. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 24 vom 29. Januar 1926.) Ein Lehrstuhl sür Deutsch an der Amsterdamer Universität. — Der Magistrat hat der Stadtverordnetenversammlung einen Antrag der Kuratoren der Amsterdamer Universität zugehen lassen, der Nieder ländisch-deutschen Vereinigung die Errichtung eines besonderen Lehr stuhls sür den Unterricht in der deutschen Sprache und Literatur an der Amsterdamer Universität zu bewilligen. Der Magistrat befürwortete den Antrag. Beseitigung des deutschen Unterrichts in Südtirol und weitere deutschfeindliche Maßnahmen. — Das Schulamt Trient hat mit Erlaß vom 18. Januar 1926 versügt, daß im Hinblick ai-s die Bestimmungen des neuen Schulgesetzes der Unterricht im Deutschen als zweiter Sprache eingestellt werde. In den Klassen mit italienischer Unter richtssprache dürfen daher deutsche Anhangsstunde» nicht mehr erteilt werden, und cs darf der Unterricht nur in italienischer Sprache er folgen. Durch ein Dekret ist die deutsche Benennung der Eisenbahn stationen in Südtirol verboten und die sofortige Entfernung der deutschen Namentafeln angeordnet worden. Das Ausrufen von deut schen Stationsnamen hat zu unterbleiben. — Ein weiteres Dekret zur Unterdrückung des Deutschtums verfügt, daß im Bereiche von 30 Kilo metern an den italienischen Grenzen Ausländer keinen Handel «md keim Gewerbe treiben dürfen.. Jene Ausländer, die in dm Grenzge bieten eine Erlaubnis bereits erhalten hatten und irgendeinem Ge werbe nachgingen, werden innerhalb dreier Monate ihrer Begünsti gung für verlustig erklärt werden. Ein Hölderlin-Vortrag in Kopenhagen. — Der deutsche Gesandte in Kopenhagen, v. M u I i u s, hatte kürzlich, wie der -Vossischcn Zeitung« gemeldet wurde, zu einem l i t e r a r i s ch e n A b e n d ln der Gesandt schaft geladen, zu dein außer Mitgliedern der deutsche» Kolonie zahl reiche hervorragende Vertreter des dänischen Geistes- und Kunst lebens erschienen waren. Or. Friedrich Sie bürg sprach über den in Dänemark nahezu unbekannten Hölderlin. Ein geselliges Beisammensein, das einen fruchtbaren Gedankenaustausch zeitigte, be schloß den interessanten und für die Würdigung Hölderlins in Däne mark bedeutungsvollen Abend. Beschlagnahmte Druckschrift. — Durch Beschluß des Staatsgerichts- hoses zum Schutze der Republik vom 23. Dezember 1925 ist gemäß 88 41, 73 StrGBs., 88 13, 20 des Gesetzes zum Schutze der Republik, 8 27 des Reichspreßgesetzes, 8 94 StrPO. die B e s ch l a g n a h in e der Druckschrift »Die Ergebnisse des V. Weltkongresses der Komintern«, herausgegeben von der Abteilung Agitation und Propaganda der Exekutive der Komintern, Verlag Carl Hoym Nächst, Hamburg 8, gedruckt in der Buchdruckerci Gustav Ascher, G. m. b. H., Berlin SW. 61, erschienen 1924, wegen ihres gegen 88 31, Ziffer 2, 86 StrGBs. verstoßenden Inhalts an geordnet. Berlin, 19. Januar 1926. Der Polizeipräsident, Abt. I ^ (Deutsches Fahndungsblalt Nr. 8094 vom 26. Jannar 1926.) VerkeMiMriMeii. DrrUo» anulK-r Drvtseukurse, an, SV. Januar «»US am 1. Februar 1936 Gelbkurs Briefkurs Geldkurs Briefkurs Holland . . . . 100 Guld »68.3» 168.65 188.26 168.68 «iaenoSAtrer tPa»-Pe! .«Peso 1,734 1.738 1.7 6 1.74 Brtgien . . . 100 FrcS. 10<> Kr. 19 "6b 1S.W5 19.-7 19.11 Norwegen . . . 85.31 85 51 85,»9 85.61 Dünemark . . . 100 Kr. 103 74 104 00 103 «7 103.93 KM Kr N2.28 113.56 112,39 113.57 heMngior«. . . 100 Finnm. 10.547 10.58? 10.54? 10.587 )ial,en . . . . 100 Lire 16.895 lk.osü 16.83 16.86 London . . . . l L 30,,iSS 30.451 30.407 30.4L 9 N.w Dort . . . «r 4.195 4.205 4.195 4.305 Pari- . . . KM grcS. Id, 8' 15 87 15.76 15 80 Schweiz.... KM grcS, 80.86 81.-8 8-.91 81.11 Madrid .... Pesetas 59 23 59.87 59.23 59.37 Lissabon . . . KM »»cuio 31.225 31.375 31.235 31.275 z»t>.» . . . . I MllreiS 1.889 1 "93 1.886 1 89 Rio de Janeiro . 0,i>23 0.624 0.626 0.639 Wien .... 100 Schill. 59.-6 59.30 b0,i>1 59 31 Pr°a . . . . WO Kr 13.415 13.455 13.413 12,453 Juqo»a>»ien . . «»«> Dinar 7,40 5.8 3 7.43 7.41 7.43 Budapest . . . KM viM Kr. 5.893 5.873 5.893 Bul^a ien. . . 100 Lewa 2 8^5 3 895 2 885 2 895 «oniianitnopel . « türi L 3.3«i3 3.313 3.311 3,221 Warschau . . . KM Zlot, b?,1S 57.45 — — >. Riga .... 100 Lal» 8V.65 1.133 — — Reval .... KM Ssin M ütden .... 100 Drachm. 5,84 5.8« Kanowitz . . . Danzig.... 100 Zloty 100 Guld. 57,15 80.90 57.45 81,10 80,KL »1,1« i'vsen .... K wno. . . . 100 Z.oty 100 SilaS 57.15 41.245 57,45 41.455 — - 147
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