Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1926
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- 1926-02-20
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- 20.02.1926
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x° 43, 20. Februar 1926. Sprechsaal. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. ihre Rezensionsexemplare wahllos (oft nach veralteten oder schlecht zusammengestellten Listen) ins Blaue hinaus zu versenden, regelmäßig die fiir bestimmte Gruppen von Zeitschriften in Betracht kommenden Neuerscheinungen den Redaktionen auf Bllcherzetteln anzukündigen. So könnten wir nach diesen Listen die Sachen, die uns besprcchenswert erscheinen, auswählen und einfordern. Statt dessen läuft es zuweilen so: Da erscheint z. B. von dem Frankfurter Germanisten Hans Nau mann ein Buch »Frnhgcrmanentum«. Jeder Kundige weiß, das; es keine andere deutsche Zeitschrift gibt, deren Leserkreis so sehr für ein solches Werk in Betracht kommt wie die unsrtge. Wir forderten das Buch vom Verlag Piper L Co. in München an. Der Verlag, dessen Zeit schristenkenntnis offenbar sehr veraltet ist, antwortet uns: die Re zensionsexemplare seien schon alle versandt, aber wenn wir's be sprechen wollten, würde man uns eins mit 60 Prozent Rabatt geben. Sehr gütig! Aber — entweder rezensiere ich ein Buch oder ich kaufe es. Rezensionsschacher treiben wir nicht. Wir rezensieren nicht, um billig Bücher zu gampfen, sondern um der Sache zu dienen. Um nicht in Versuchung zu kommen, sammle ich grundsätzlich keine Bücher und unterdrücke alle bibliophilen Gelüste. (Als gelernter Buchhändler kenne ich die Gefahren des Mißbrauchs der Rezension.) Ich würde ein Buch, das in unser Arbeitsgebiet gehört, auch dann besprechen, wenn der Verleger es mir, aus Mangel an Exemplaren, nur leihen würde. Man stelle sich einen Rezensenten vor, der ein halb geschenktes, halb bezahltes Buch bespricht! Lob auf Provision? Oder — soll meine kritische Arbeit weniger wert sein als die Irgendeines andern, der ein »ganzes« Rezensionsstllck bekommt? — Es steht jedem Ver leger frei, sich und seine Autoren nach bestem Unwissen zu schädigen. Wir aber sind nicht gewillt, die ernste Ausgabe der Bücherbesprcchung zu einer »jeistigen Abeet« Hinabdrücken zu lassen. So müssen wir eben unsere Rubrik »Nrue Bücher« in ihrer Unvollkommenheit be stehen lassen. — Die Firma R. Piper L C o. in München hat daraufhin der Schriftleitung folgenden Brief gesandt: Wir erhielten Ihr Heft 1 mit dem Artikel »Zwiesprache«, in dem Sie sich darüber beklagen, daß wir Ihnen das gewünschte Rezensions exemplar von Hans Naumanns Frühgermancntum nicht ohne weiteres zugesandt haben, sondern, weil schon alle für Besprechungszwecke zur Verfügung stehenden Exemplare vergeben waren, mit 5lM anboten. Sie nehmen ganz zu Unrecht an, dies sei geschehen, weil unsere Zeit schriftenkenntnis »offenbar sehr veraltet« sei. Ihre Zeitschrift ist uns wohl bekannt und von jeher sehr sympathisch gewesen. Als Ihre Karte cintraf, waren aber schon mehr als hundert Rezensionsexem plare von diesem Buche versandt worden. Bei einer gewissen An zahl muß der Verleger aber einen Schlußstrich ziehen, sonst schwinde» ihm seine Vorräte unter den Händen weg. Das hat mit der Schätzung der betreffenden Zeitschrift gar nichts zu tun. Es gibt ja außerordentlich viele schätzenswerte Zeitschriften und Tageszeitungen. Manche Bücher erfreuen sich übrigens ganz besonderer Beliebtheit bei den Herren Referenten. Von unserin zweibändigen Werk »Deutscher Humor« von Wilhelm Fraenger hätten wir ohne weiteres die halbe Auflage versenden können, wenn wir alle angeforderten Rezensionsexemplare auch wirklich versandt hätten. Wir sind im allgemeinen mit der Versendung von Rezensionsexemplaren sehr liberal, wie schon die hohe Zahl der von dem Buche von Naumann abgegebenen Besprechungs stücke beweist. In einem Falle haben wir einmal versuchsweise die Grenze besonders weit gezogen. Von Gustav Wolfs »Norddeutschem Dorf« wollten wir, um Erfahrungen zu sammeln, wenn irgend möglich allen an uns gerichteten Wünschen entsprechen. So wurden von diesem Buche insgesamt 360 Besprechungsstücke versandt. Dann mußten wir aber auch da endlich Schluß machen und die weiterhin noch einlaufenden Anforderungen ablehnen, resp. Rezensionsexemplare nur noch gegen Berechnung von 50?L des Ladenpreises anbieten. Das könnte dem Herrn Referenten doch eigentlich immer noch lieber sein, als wenn ihm, wie Sie vorschlagen, das Buch vom Ver lag nur geliehen würde. Dem Referenten muß doch an dem dauernden Besitz des von ihm gelesenen und besprochenen Buches liegen. Eine Rücksendung ist auf jeden Fall lästig und zeitraubend. Sic schreiben: »Man stelle sich einen Rezensenten vor, der ein halb geschenktes, halb bezahltes Buch bespricht! Lob auf Provision?« Das ist uns nicht ganz verständlich. Wollen Sic damit sagen: ein Re zensent wird dadurch, daß er das Buch »halb geschenkt« bekommen hat, in seinem Urteil beeinflußt? Dann müßte er doch erst recht be einflußt werden, wenn er das Buch ganz geschenkt bekommt. Von einem »Schenken« kann eben überhaupt gar keine Rede sein, ob das Rezensionsexemplar nun ganz unberechnct oder zur Hälfte berechnet vom Verleger überlassen wird. Die Abgabe zum halben Ladenpreis schafft unseres Erachtens in durchaus annehmbarer Weise einen Aus gleich zwischen den Interessen des Rezensenten und des Verlags. Sie fragen ferner: »Oder soll meine kritische Arbeit weniger Wert sein als die irgendeines anderen, der ein ganzes Rezensionsstück be kommt?« Auch diese Fragestellung ist falsch. Wir haben Ihnen das ganze Nezensionsstück nicht ablehnen müssen, weil wir Ihre kritische Arbeit weniger schützen — im Gegenteil: Ihre Zeitschrift ist uns, wie gesagt, sehr sympathisch —, sondern weil Sie das Buch erst einverlangt haben, als vor Ihnen schon hundert andere dagewesen waren. Auch die Hundert, die etwa noch nach Ihnen kommen — von ganz besonderen Fällen abgesehen —, werden keinen anderen Bescheid von uns er halten. Da wir aber aus Ihrem Aufsatz ersehen, daß Sie an dem-Buche ein besonders lebhaftes Interesse nehmen, was wir aus der bloß vor gedruckten Anforderung ja nicht ohne weiteres entnehmen konnten, stellen wir Ihnen in diesem Falle doch noch ein »ganzes« Rezensions stück zur Verfügung, denn hier handelt es sich unseres Erachtens wirk lich um einen »besonderen Fall«. Die Sortimenter als Vermittler der Desprechungsstiicke. Weshalb schicken die Herren Verleger ihre Besprechungsstllcke über den Kopf ihrer Sortimenter hinweg direkt an die Zeitungsverlage? Zielbewußtheit ist doch heute ein Haupterfordernis. Der Weg muß gerade umgödrcht sein. Der umsichtige Sortimenter, der seine nähere und weitere Umgebung besser kennt, als die Herren Verleger, tritt an diesen heran und macht ihm Vorschläge bezüglich einer Spczial- werbung. Gleichzeitig fordert er Reklame-Material für sein Fenster und bittet um Besprechungsstücke für die Zeitungen am Ort. Und wenn dann der Weg klipp und klar ist, dann kann der Feldzug be ginnen. Der durch die'Besprechungen hervorgerufenen Nachfrage kann dann sofort Genüge geschehen. Bei dem heutigen System werden die Sortimenter durch die plötzlich erscheinende Besprechung über rumpelt. Die Nachfrage setzt ein; das Buch ist nicht auf Lager. Die Kundschaft will nicht warten. Die Nachfrage verpufft. Die Verleger erhalten keine Aufträge. Ohligs. Herm. Schönenherg. Adressengesuche. 1. Johannes Schwalbe, Zeitschristen-Vertrieb, früher Berlin SW. 68, Lindenstraßc 83. Alle Auslagen werden vergütet. Frankfurt a. M., Bllicherstraße 22. R. Th. Hauser L Co., Verlag. 2. Schöneberger Bücherstube im Guttempler orden, E. Rothe, Berlin, Gustav Kreytag-Str. 5, ist dort nicht mehr zu ermitteln und ist laut polizeilicher Abmeldung nach Staaken bei Spandau, Kirchhofsplatz 5, verzogen. Auch die an diese Anschrift gerichteten Schreiben kommen als unbestellbar zurück mit dem Ver merk: Adressat unbekannt verzogen. Wir wären dankbar, wenn »ns einige der Herren Kollegen Näheres über diese Firma Mitteilen könnten. Hamburg. Gebrüöer Euoch, Verlag. Zu den, unter 2. Gesuchten ging dem Bbl. noch folgende Zu schrift zu: Aus mehreren Anfragen von Verlegern ersehe ich, daß ein Buch händler Ernst Rothe, Berlin-Staaken, Kirchplatz 2, auch Guttemplerbücherstube, auch Schönsberger Bücherstube, auch Verlag für deutsche Heimatkunst in Berlin-Neukölln, auch in Spandau, seine Biicherbestellungen nicht bezahlt. Da auch ich von ihm nicht bezahlt wurde, hat mein Rechtsanwalt wegen der besonderen Umstände beim Staatsanwalt Verfolgung wegen Betrugs beantragt. Wer gegen Herrn Rothe, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Vorgehen will, setze sich mit Rechtsanwalt vr. G. Probst in Jmmenstadt i. Allgäu in Verbindung. Oberstdorf i. Allgäu. Der Innerc Krcis Verlag Emil Engelhar d t. Auch die Firma Julius Hoffmann Verlag in Stutt gart bittet um Auskunft über den »Verlag für deutsche Hei- in a 1 k u n st« in Berlin-Neukölln. Berantwortl. Redakteur: Richard Albert t. — Verlag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsche» BuchhändierhauS. Druck: E.Hcdrich Nachf. sAbt. Ramm L Lee m a n n>. Lämilich in Leipzig. -Adresse der Redaktion u. Expedition: Leipzig, GertchiSweg A sBuchhändlerhauSs. 236
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