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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-12-12
- Erscheinungsdatum
- 12.12.1942
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194212127
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wollte. Es muß vom Verlag aus alles getan werden, um die beim Publikum aufgetretene Auffassung zu beseitigen, daß unmittel bare Bestellungen beim Verlag erfolgversprechender sind. Zu § 8. Die Vorausberechnung von Büchern, die nicht sofort geliefert werden können, gilt als genehmigungspflichtige Ver schlechterung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, wenn der Verleger derartige Vorausberechnungen früher nicht vorge nommen hat. Ohne das Einholen einer solchen Genehmigung macht sich der Verleger unter Umständen strafbar. Zu § 10. Das Einziehen von Beträgen bis RM 10.— durch BAG oder bar durch Kommissionär ist inzwischen durch die er gänzende Bekanntmachung im Börsenblatt vom 7. November mit Genehmigung des Reichskommissars für die Preisbildung auf RM 25.— erhöht worden. Bekanntmachungen und Mitteilungen Gau Berlin Betr.: Dichterlesungen In der Reihe der von der Fichte-Gesellschaft veranstalteten „Berliner Kulturabende“ liest am Mittwoch, dem 16. Dezember 1942, Wilhelm Schäfer aus eigenen Werken. Für Lehrlinge steht der Landesleitung Berlin eine kleine An zahl Freikarten für diese Veranstaltung zur Verfügung, die schriftlich oder fernmündlich angefordert werden können. Die Veranstaltung findet im großen Saal des Studenten werkes, Berlin-Charlottenburg 2, Hardenbergstraße 34 (U- und S-Bahnhof Zoo, unmittelbar am Steinplatj) statt. Beginn 19 Uhr. Mitteilungen der Geschäftsstelle des Börsenvereins Betr.: Einheitsbestellzettel Der buchhändlerische Einheitsbestellzettel, der durch An fügung des Verlegerzettels seinerzeit ein doppeltes Format er hielt, wird, um Papier einzusparen, künftig in seiner textlichen und äußeren Form auf DIN A 6 gekürzt. Nachstehend der Zettel in seiner Originalgröße: Endemann, Bochum Firma - Ert>itte(n) / biete(n)freiblb. an / als gefehlt / It. Angeb. v. durch F. Volckmar Geradenwegs Post / Fracht / Bücherwagen / Eilgut / Expreßgut Betrag durch BAG in Woch./Komm. I folgt n. Empfang / Nachnahme /1. Rechn. bed. An beifolgende Anschrift: Herrn / Frau / Frl. Rechnung an mich / uns Ladenpreis Bochum, den , Korfumsfrafie 18 Friedr. Endemann Buch- und Kunsthandlung Komm.: Vo Firma: Friedr. Endemann, Buch- und Kunsthandlung, Bochum Werk: 1. Fehlt zur Zeit, folgt in Bestellung vorgemerkt. 2. Neuauflage in etwa Bestellung vorgemerkt. 3. Vergriffen I Neuauflage erscheint vorerst nicht. Bestellung nicht vorgemerkt. 4- Wird nur noch fest geliefert. 5. Fortsetzung - über Leipzig - durch 6. Postüberweisung. - (Vorgemerkt.) Erscheint nicht.- (Nicht vorgemerkt.) Ort und Tag 7. Lieferung erfolgte bereits am ... Direkt - über Leipzig - bar 8. Das Werk kostet 9. Istnicht in unser.Verlagerschienen. 10. Gebunden - brosch. - '/»Leder - ‘/iLeinen - '/jLeinen - roh - nicht erschienen - nicht vorrätig. 11. Bestellung ist unklar. Die Lieferung in dieser Form erfolgt durch den Verlag des Börsenvereins vom 15. Dezember 1942 an. Nr. 282/283, Sonnabend, den 12. Dezember 1942 Betr.: Zur Einfuhr zugelassene Firmen Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen in Berlin hat hierher mitgeteilt, daß die Übersicht der zur Einfuhr zuge lassenen Firmen (s. Börsenblatt Nr. 193 vom 29. August 1942) um folgende nachträglich zugelassene Firmen zu ergänzen ist: Berlin Buchhaus Hermann Bahr, Karl Buchholz, Friedrich Cunitj, A. Seydel, Polytechnische Buchhandlung, Verlag der Deutschen Arbeitsfront, Verlag Deutsches Reichsadreßbuch für Industrie und Gewerbe. Hamburg Deutsches Seekarten-Berichtigungs-Institut Bade & Hornig, Dr. Ernst Hauswedell & Co. Heidelberg Gustav Koester’s Akademische Buchhandlung. Leipzig Oswald Weigel, Antiquariat. München Johann Palm’s Hofbuchhandlung Robert Pergier, Zentralverlag der NSDAP. Franz Eher Nachf. G. m. b. H. Wien Rudolf Lechner & Sohn. Bekanntmachung der Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels Die Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels ist wegen dringender Arbeiten zum Jahresabschluß für den Publikumsver kehr ab 18. Dezember 1942 geschlossen. Die Sprechstunden Dienstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr beginnen wieder am 12. Januar 1943. Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels Dr. Hövel Ergänzung 3 zur Anweisung Nr. 1 der Wirtschafts stelle des deutschen Buchhandels vom 15. Juni 1942 Die Anweisung Nr. 1 ist wie folgt zu ändern: 1. Anschließend an Ziffer 14 (Genehmigungspflicht für die Her stellung von Druck-Erzeugnissen) ist auf Seite 6 nachzutragen: „141 Meldepflicht für Zuteilungen außerhalb der Sonder menge der Wirtschaftsstelle. Alle geplanten Veröffentlichungen von Schriftgut, für die Papier von anderer Seite als den in den Bekanntmachun gen Nr. 2 und Nr. 4 zur Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Papier und Verpadcungswesen vom 31. Dezember 1941 und 28. Mai 1942 genannten Bedarfs- bzw. Kontin gentsträgern (vgl. Ziffer 12 der Anweisung) zur Ver fügung gestellt wird, sind vor Beginn der Herstellungs arbeiten der Wirtschaftsstelle zu melden und Antrag auf Druckgenehmigung zu stellen. Ferner sind auch die geplanten Veröffentlichungen von Schriftgut, für die Papier von einem anderen der unter Ziffer 12 genannten Bedarfs- bzw. Kontingentsträgern zur Verfügung gestellt wird, und für die somit eine Druckgenehmigung der Wirtschaftsstelle nicht notwen dig ist, dieser vor Beginn der Herstellungsarbeiten zu melden. (Vgl. den Verpflichtungsschein auf Seite 25 dieser Anweisung.) 255
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