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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.09.1937
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- 1937-09-25
- Erscheinungsdatum
- 25.09.1937
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denn gar oft sind sie ein Spiegelbild seines eigenen Schicksals, müssen also seine Erfahrung hinreichend bestätigen. Dem Heimat roman gebührt besondere Pflege, die aber Geschick und Geduld vom Bibliothekar verlangt. Gerade Ostpreußen hat in letzter Zeit eine Reihe guter Heimatromane hervorgcbracht, die spannendes Geschehen aufweisen und sich nicht in zu weitschweifige Schilde rungen -verlieren. Im Bereich der Novelle werden von den Älte ren Gottfried Keller und Storm noch am stärksten begehrt. Freilich gibt es npben jenen, die wenigstens ungefähr wissen, was sie wollen, doch viele, die alles lesen, was ihnen in die Hände kommt. Sie lesen heute einen Kriminalroman, dann einen Zukunftsroman und nachher ein populär-wissenschaft liches Buch über Sternenkunde. Sie wollen angenehm unterhalten sein und dabei etwas von der Welt erfahren. <Und daß man nicht annimmt, unter zweihundert Menschen gäbe es keinen, der »litera risch auf der Höhe» ist, wird für selbstverständlich gehalten. Bon diesen mehr Belesenen braucht hier weiter nicht die Rede zu sein.) Wielautetdas Urteil? Die meisten Leser wollen eben »ein schönes Buch», »ein fesselndes Buch», und der Bibliothekar muß die kritischen Äußerungen bei der Rückgabe bedächtig hin nehmen. Da spart nämlich keiner mit Kraftausdrücken, wenn ihm die Lektüre nicht gefiel. Oder jemand schimpft über die »erlogenen Geschichten- und erklärt Tiergeschichten für das einzig Wahre! Wir können natürlich solche Urteile nicht verallgemeinern. Eines ist aber gewiß: diese Menschen sagen ihre Meinung frei und offen, und sie entwickeln dabei ein packendes Bild ihrer Lebensauf fassung. Oberflächliche oder gar falsche Darstellung der Wirklich keit reizt sie zum Spott. Klar genug ergibt sich aus diesen flüchtigen Bemerkungen, daß die Werkbüchcrei erst einmal die Lust zum Lesen erwecken und Freude bereiten soll. Wo die Bemühungen des Bibliothekars auf fruchtbaren Boden fallen, kann das Verhältnis des einzelnen zum Buch erzieherisch gesteigert werden. Es ist nichts Seltenes, daß mancher gerade durch die Werkbüchcrei veranlaßt wird, nebenher noch eine öffentliche Bücherei zu benützen, wo er mehr Auswahl hat. Mehr und mehr wird der Bibliothekar auch beim Bücherein kauf für Geschenkzwecke u. dgl. zu Rate gezogen. Er führt dem Buchhandel so manchen neuen Kunden zu, der eben durch die Werkbücherei die Anregung empfing, selbst Bücher zu erwerben oder zu verschenken. Die regelmäßige Zusendung günstiger Ange bote vom örtlichen Buchhandel würde den Werlbüchereien sehr willkommen sein. Die Möglichkeiten für gute Beziehungen zwi schen Werkbüchcrei und Buchhandel sind demnach offenbar. Die Lesehungrigen sind da. Möchten sie den guten Stoff, den sie, manchmal recht zaghaft, suchen, stets sinden, und zwar zu dem Preis, der ihrer Lage angepaßt ist. Zusammenfassend kann wohl gesagt werden, daß genügend ideelle und wirtschaftliche Gründe dazu vorlicgen, den Gedanken der Werkbücherei zu fördern. Mögen die Erfahrungen hier und da wesentlich voneinander abweichön, mögen die vorhandenen Schwierigkeiten zu besonderen Rücksichten zwingen, — es bleibt doch eine schöne Aufgabe, dieser Sache dienen zu dürfen. Denn sie gilt Menschen, die sich mehr oder weniger bewußt um sinnvolle Lebensgestaltung bemühen. Bernhard Puschmann. Von Buchführern, Buchtruckern, Buchbindern und ihren Gesellen Aus einer Verordnung der Universität Tübingen von 1601 Im 16. und 17. Jahrhundert hatten die Universitäten, solange sie noch ein kleiner Staat im Staate waren, einen viel zahlreicheren Anhang von Untertanen, als man sich zumeist vorstellt. Dazu ge hörten in kleineren Städten meist auch die Buchhändler, Drucker, Buchbinder, Maler, Jlluminierer und ihre Gesellen. Eine feste Ord nung der Pflichten aller mit dem Büchergewerbe beschäftigten Per sonen wurde an der Universität Tübingen durch die »Oräivatio äs anno 1601« des Herzogs Friedrich von Württemberg eingeführt. Sie brachte nicht nur den Buchhändlern allerlei Vorschriften, sondern regelte auch die Fragen des Drucks und Nachdrucks wie überhaupt bis ins einzelne den gesamten inneren Betrieb der Druckereien. Wir greifen hier aus der umfangreichen Verordnung nur einige kurze Stellen heraus. Zunächst: »Was den Buchhandel anbelangt, sollen alle Buch führer sich insonderheit befleissen, guete nützliche Bücher aufzukhaufen, und dargegen der unnützen, hohlhuppischen und Scurrilischen auch k'awos lidslls und Schmach-Schrifften, sonderlich aber der Seeli schen, alls Calvinischen, Papistischen, Widertaufferischen, Schwenck- felder und dergleichen zu endhalten. Jedoch, weil man solcher Bücher nicht allerdings endtrathen khan, so solle jeder Buchführer, alle Maß derjenigen Bücher, so von den berllmbden Sectierern publielsrt werden, jedes Buchs nur ein Exemplar zwej oder drei mit sich bringen, deren eines in unser Universität kidliotkss erkhaufft, die ander aber niemandt andern, dann den ?rok68soiäbu8, gelehrten Pfarrern und den Ltuäiosis aäu1toridu8, welche maturj st eonliririLti äuäieii seyn, khäufflich widerfahren lassen. Und damit hierunder alle Ge fahr, so vil müglich, fürkhommen würde, sollen alle Buchführer, bey ihren unser Universität gelaisten Ayds-Pflichten, schuldig und ver bunden seyn, aller ihrer Bücher, so sie aus der Frankfurter und andern Messen oder sonsten bekhommen, so bald sie in unser Stadt Tüwingen gebracht werden, ein ordentliche und gewisse Verzaichnus unserm Cancellario bej der Universität zu übergeben, der Ursachen sie auch bei ernstlicher Straff keinen Stippich eröffnen sollen, es seyen denn bemelter unser Cancellarius oder einer aus den ?ro- ks88oribu8 l'ksoloßias darbey, welche ihm auch anzaigen sollen, welche Bücher nicht auf failen Laden zu verkhauffen, außzulegen, sondern allein auf beschehene Nachfrag obgemeldeten Persohnen khäuflich hinzugeben. Nicht weniger sollen auch alle Buchhändler schuldig sein, aller derer Bücher, so sie von den 8tuäio«is oder aus den Zibliotksew zu verkhauffen bekhommen, ehe und zuvor sie einiges darvon Hinweckgeben, ein gewisse Verzaichnis zu übergeben. Und damit mit übermäßiger l'axa niemandt beschwart werde, sollen Rektor, Cancellarius und Regenten ihr fleißig Ufsehen haben, und da hierunder ein Übermaß sollte befunden werden, üieselbige alles Ernstß abschaffen und gegen denselben unnachleßliche Straff für- nemen«. Nun einiges über das Verhältnis zwischen Meister und Gesellen in den Druckereien: »Die Buchtrucker-Herrn sollen sich so vil immer müglich befleissen, daß sie ledig ohnverheurath Gesind hallten, damit man ihreuthalben bey der Universität nicht dörffte beschwerdt werden. Da sich aber einer aus solchen ihrem Gesinb künfftig verheurathen wollte, solle ihm von seinem Herrn gleich angezaigt werden, zuvor das Bürger recht bey unser Stadt Tüwingen zu erlangen, auf daß unser Uni versität ihrer Weib und Kinder halben mit Pfleegschafften und sonsten nicht beladen werde . . . Wann frembde Gesellen, es seyen Trucker oder Setzer, sich in unser Stadt Tüwingen zu arbeiten ver sprechen, sollen sie sich innerhalb acht Tagen bey dem Rektor unser Universität anzuzaigen schuldig sein . . . Die Trucker-Gesellen und Setzer sollen schuldig sein, auf Begehren ihres Truckers, sich von einer Pressen, Casten oder Werk ins ander stellen zu lassen und nichtsdestoweniger ihr Tagwerk, wofern sonst an dem Gezeug khein Mangel, ohne Abgang zu fertigen ... Wo ein Gesell was versaumbt, soll ihm der Jung, welcher neben ihm au einer Pressen oder Casten steht, helffen einbringen ... Es soll hinfüro ein jeder Truck-Herr, der in Meßzeiten seiner Nothöurfft nach, Gesellen angenommen und das halb Jahr über zu seiner Arbeit bestellt, dieselben hernacher zwischen dem Zihl abzuschaffen, wie auch ein Gesell, der sich zu einem Trucker angezeigter Maßen zu Dienst versprochen, außzutretten nicht Macht haben . . . Und damit khünftig alle der Truckerey verwandte Persohnen desto rühriger bey einander wohnen und ihres Berufs ohne Gezänckh mit mehreren Fleiß abwartten khönden, so solle kheiner den andern umb Schulden an die Balckhen oder Thüren anzaichen und auf dergleichen verbottene Weiß untüglich zu machen sich under- stehen ... Es sollen die Buchtrucker-Herren ihr jetzt habende und künfftige verheurathe Diener zu guter Haußhaltung gewöhnen. Deß- gleichen soll kheiner dem andern sein versprochen Gesind abspannen, verlaiten, abwendig machen oder aber vor Verfließung der halb jährigen Zeith umb Dienst ansprechen . . . Das Zusammen-Rottiern, wo man sich der Besoldung halben nicht vergleichen khönde zwischen den Meßzeiten, indem daß der Truck-Herr mit den versprochenen Wercken gegen der Meß nicht gefertigt wurdt, hergegen der Gesell schwehrlich oder wohl gar zu kheiner Arbeit zwischen der Zeit ge langen khan, soll hinfüro gäntzlich verbotten seyn«. R. H. 761
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