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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.02.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-02-26
- Erscheinungsdatum
- 26.02.1879
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18790226
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187902267
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1879
- Monat1879-02
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Erscheint Börsenblatt Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. tkigruthum des BörseuvereiuS der Deutsche» Buchhändler. ^7 47. Leipzig, Mittwoch den 26. Februar. 1879. Amtlicher Theil. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. HinrichS'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel — Titelauflage, ch --- wird nur baar gegeben.) Baer ec Eo. in Frankfurt a M. Merrator, E., Differenzen. Ein volkswirthschaftl. Versuch. 8. * 1. 20 Iaeger'sche Buchh. in Frankfurt a/M. Diefenbach, Y., der Regierungsbezirk Wiesbaden sNassau^ in seinen geo graphischen u. geschichtlichen Elementen. 6. Aufl. 8. ^ . 40 Gaffer, Ä., Schulrechenbuch. 1. Hst. 2. Abth. 3. Aufl. 8. * —. 35 Lack, A, Schreib-Lese-Fibel. 1. u. 2. Thl. 2. Aufl. 8. * —. 90 os- 1. * —. 40. — 2. * —. 50. G. Reimer in Berlin. umtlieds, der Lelüü'e äsr äsutseden Lriexs- u. llauäsls-LLarins ru. idrso llutersodeiäuuAN-Li^uulso. ^dxe8elil0836Q im veobr. 1878. 8. Ourt. * 1. — <v»br. Rubinftein in Wien. 1 Grach, St., der Zigeunerkönig u. sein Schützling. Roman. 10. Hst. 8. . —.50 Schuldste, ungarischer. Red. v. I. Rill. 12. Jahrg. 1879. Nr. 1. 8. pro cplt. * 10. 40 Nichtamtlicher Theil. Der Buchhändler wie er sein soll. Unter dieser Ausschrist bringt die „Liberale Neisser Zeitung" nachstehenden lesenswerthen Artikel, den wir hier gern zur weitern Verbreitung bringen' Der Buchhändler, der einen so wichtigen Beruf, die Beförde rung der Wissenschaften und schönen Künste, die Verbreitung der Ausklärung durch Bezug und Versand literarischer Novitäten hat, muß eifrig bemüht sein, sich in allen Tugenden hervorzuthun, die dem Menschen zur Ehre gereichen. Er wird sichs angelegen sein lassen, an Kenntnissen so viel als möglich zu erwerben, um der Ausgabe, in seinem Berufe ein Mehrer des Volkswohles zu sein, treu und gewissenhaft Nachkommen zu können. Er muß sich durch Bescheidenheit, durch Menschenfreund lichkeit und durch Unterlassung jedes Unrechts auszuzeichnen suchen. Was die Menschheit ehrt, das soll er thun, und was ihr Wohl fördert, das muß er sich zum Ziele setzen und niemals weichen und Wanken in dem, was recht und gut ist. Sein Streben soll einzig dahin ge richtet sein, geistige und moralische Ausbildung, wozu die Wissen schaften und Künste die Mittel bieten, immer mehr zu verbreiten und allgemeiner zu machen zu suchen. Der Buchhändler darf nicht nach Geld und eitlen Dingen jagen, sich nicht um öffentliche Aemter und Ehrenstellen bewerben, da ihm solche wenig Zeit zur Ersüllung seiner Pflichten, sofern er solche voll und ganz ersaßt hat, im Berufe lassen, auch darf er nicht das Vertrauen seiner Mitbürger durch marktschreierische Anpreisung schlechter Produkte der Kunst und Wissenschaft, selbst wenn sie sich durch augenscheinlichen Nutzen und Billigkeit auszeichnen, miß brauchen, sondern er muß sich ebenso einsichtsvoll als rechtschaffen benehmen und sein besseres Wissen und seine sonstigen Kenntnisse ohne Eigennutz seinen Nächsten und dem Staate zu jeder Zeit dienst- SechSundvierzigster Jahrgang. bar machen. Er soll in jeder Hinsicht ein Ehrenmann sein; sein ge» schästlicher Verkehr mit Gebildeten und Gelehrten und ihren wissen schaftlichen und künstlerischen Bestrebungen verlangt von ihm eine durchgehends bessere wissenschaftliche und moralische Bildung; er muß wissen, was das Mechanische und Mcrcantilische seines Berufes erfordert, um dasselbe gehörig beurtheilen und aussühren zu können, aber es ist noch mehr daran gelegen, daß er selbst denkt, die Welt und Menschen kennt, die Zeit versteht, außer wissenschaftlichen auch Sprachkenntnisse besitzt und eingeweiht ist in den Geist und die Be dürfnisse seiner Zeitgenossen. Als Staatsbürger hat er alle Pflichten treu zu ersüllen, welche ihm die Gesetze des Landes auferlegen. Nie darf er ein Buch ver legen und verbreiten, das mittel- und unmittelbar zum Sturze der bestehenden Ordnung aussordert, die Sitten verdirbt, dem Aber glauben absichtlich Vorschub leistet und die Mitmenschen in ihren Einrichtungen und Gebräuchen verhöhnt und verspottet; er darf sich aber auch nicht scheuen, Schriften zu drucken und zu verbreiten, welche zeigen und darthun, wie die Menschheit in der Erkenntniß des Wahren und Guten fortschreitet, und welche lehren, was zu thun ist, um das Beste seines Vaterlandes zu befördern. Die Wahrheit, das Recht, die Religion und Tugend muß er als die höchsten Güter des Menschengeschlechts hoch halten und kein Bedenken tragen, zur Förde rung derselben mit seinen geistigen und materiellen Mitteln nach Kräften beizutragen. Versolgt er gewissenhaft seine schöne und hohe Bestimmung, dann erreicht er sicher das Ziel, sein Geschäft zu dem edelsten und segensreichsten Zweige des ganzen Handels, zum Sammelorte aller Edlen und Gebildeten seines Wirkungskreises zu gestalten, dann er wirbt er sich von selbst Achtung und Wohlwollen und braucht nicht nach Mitteln zu greifen, um die fehlende Aufmerksamkeit unter seinen Mitbürgern aus sich zu lenken. 108
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