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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.01.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1933-01-28
- Erscheinungsdatum
- 28.01.1933
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- Deutsch
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Xi 24, 28. Januar 1933. Redaltioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. Denn in analoger Anwendung des Rechtsgedaniens des § 5 Asb. 1 VG. ist aus einem solchen Vertrag, der ja regelmässig eine Erweiterung eines bestehenden Verlagsvertrags ist, zu entneh men, daß die Bestimmungen dieses Verlagsvertrags für den gegebenenfalls in Zukunft abzuschließenden Verlagsvertrag gel ten sollen. Nur wenn ein — selbständiger — Optionsvertrag zwischen Verleger und Verfasser abgeschlossen wird, ohne daß bisher ein Verlagsvertrag zwischen ihnen besteht, wird man zur Gültigkeit des Optionsvertrages fordern müssen, daß alle wesentlichen Punkte des künftigen Verlagsvertrags vereinbart sind. Diese Notwendigkeit der Aufnahme der Verlagsvertrags bedingungen entfällt aber, wenn der Optionsvertrag die Klausel enthält, daß die Annahme durch den Verleger davon abhängig ist, daß dein Verfasser von keiner anderen Seite oin besseres An gebot gemacht wird. Denn daun kann, selbst wenn zwischen den Parteien bereits ein Verlagsvertrag besteht, selbst wenn im Op tionsvertrage die Bedingungen des künftigen Verlagsvertrages ausgezeichnet sind, der Verleger den neuen Verlagsvertrag nur zu dem besseren Angebot des anderen Verlegers abschließen. In einem solchen Falle muß der Verfasser das ihm tatsächlich ge machte bessere Angebot des Verlags Mitteilen, wobei es der Würdigung des Einzelfalles überlassen bleibt, nachzuprüfen, ob tatsächlich dieses Angebot des anderen Verlags besser ist. Ob der Verfasser dadurch, daß er einen anderen Verleger zur Abgabe eines besseren Angebots auf ein dein Optionsvertrag unter liegendes Werk bestimmt, sich einer Positiven Vertragsverletzung schuldig macht, ist Tatfrage. Hat der Verfasser auf Grund des Optionsvertrags das Manuskript dem Verleger vorgelegt, so muß dieser sich inner halb angemessener Frist erklären, ob er den Verlagsvertrag ab schließen will. Erfolgt innerhalb dieser Frist die Annahme erklärung des Verlegers nicht, so gilt das Verlagsvertragsange bot als abgelehnt, so daß der Verfasser nunmehr über diese Handschrift (nicht aber über die künftigen, sofern sich der Op- tionsvcrtrag noch auf diese bezieht) frei verfügen kann. Hat da gegen der Verfasser schon vor diesem Zeitpunkt über die Hand schrift durch Begründung des Verlagsrechts für einen anderen Verlag verfügt, liegt eine Vertragsverletzung vor, die den Ver lag nach seiner Wahl zum Schadensersatz oder zum Rücktritt vom ganzen Optionsvertrag berechtigt. Leihbücherei-Hausse. Fürs erste märe erforderlich, daß die Bücher aus den verstaubten Ecken hcrvorgeholt werden und entweder ein Teil -des Ladens oder noch besser ein anschließender Raum (evtl, das Kontor) als Leih- bücherstnbe neu hergcrichtet wird. Durch bequeme Sessel, moderne Beleuchtungskörper müßte der Raum behaglich und einladend ge staltet werden und in dem Kunden das Gefühl erwecken, daß er hier in Ruhe die Wahl seiner Lektüre treffen kann, gleichzeitig aber auch buchhändlerisch beraten wird. Letzteres ist dem »Buch^Verleih« gegenüber das wichtigste Argument für den Buchhändler und er sollte bei jeder Werbung und Reklame darauf besonders Hinweisen. Aus diesem Grunde sollte fürs erste die Bedienung der Leihbücherknnden nicht einem Lehrling, sondern der besten geschulten und belesenen Kraft übergeben werden. Falls noch keine Bestand-Kartothek vorhanden sein sollte, müßten die Bücher auf Karten nach folgendem Schema Vorka886r Ditol Nr. einzeln ausgenommen werden. Dabei empfiehlt es sich, die Bücher nicht nur nach Nummern, sondern gleichzeitig nach Gruppen ge trennt in den Regalen aufzustellcn. Folgende Gruppen haben sich bewährt: Biographien, Romane allgemein, Hist. Romane, Neise- beschrcibnngen, Kriminalromane, Novellen — Erzählungen, Fu- gendschriftcn, Humoristika, Krieg — Politik, Dramen — Lustspiele, Diverse. Die Gruppen werden in verschiedene Farben eingeteilt, und die Rücken der Bücher mit Glanzpapierstreifen markiert, um ein schnel leres Abstellen und Finden innerhalb der Gruppe zu ermöglichen. Gleichzeitig bedeutet das Abstellen der Bücher nach Gruppen auch eine Annehmlichkeit für den Leser, der sich nicht nach dem Katalog orientieren will, sondern sich aus der ihm geeigneten Gruppe die Bücher selbst wählt. Für jeden Kunden wird eine Lese-Stammkarte ausgeschrieben. Diese Stammkarte, seit Fahren ähnlich im Leihbüchereiwcsen ein geführt, hat sich in der Praxis bestens bewährt. Uber Leihgebühr Die stürmische Entwicklung des Leihbüchereiwesens in Deutsch land, die sich aus der Not der Zeit, der Arbeitslosigkeit und gänz lichen Verarmung breiter bürgerlicher Schichten erklärt, bedeutet für den Buchhandel eine Gefahr, deren Folgen heute noch nicht abzu sehen sind. Der Buchhändler, meistens schon seit Fahren im schwersten Existenzkampf stehend, hat versäumt, gegen dieses Leih büchereiunwesen den schärfsten Kampf auszunehmen, und so wächst nun ein neuer Berns heran, der mit den Fahren seinen Platz neben der Buchhandlung behaupten wird. Es hätte bei dem hohen Verantwortungsgefühl des deutschen Buchhändlers nicht so weit kommen dürfen, daß heute ganz Deutschland mit Leihbüchereien, sog. »Buch-Verleihen« übcrsät ist, die zum Teil von ungelernten, literarisch ungebildeten Kräften geführt werden. Es ist ja schon so weit gekommen, daß der »Buch-Verleih« ans offener Straße stattfindet, wo bleibt da die verantwortungsbewußte Beratung, ohne die das Buch nur zur minderwertigen Ware herabgedrückt wird? Vielen Buchhandlungen sind Leihbibliotheken angegliedert, aber sucht heute der Leser noch in der Buchhandlung das Leihbnch? In folge stiefmütterlicher und gleichgültiger Behandlung der Leih bücherei, die meistens nicht regelmäßig ergänzt wurde, haben sich die breiten Leserschichtcn von der Sortimcntsbuchhandlnng abge wandt und finden heute ihren Bedarf an Lesestoff im »Buch-Verleih« gedeckt. Es besteht die Gefahr, daß der Buchhandlung auch die Kreise verloren gehen, die sich hin und wieder ein Buch kaufen, dessen Besorgung heute in vielen Fällen schon der »Buch-Verleih« übernimmt, der ja auch Zeitungen und Zeitschriften besorgt und am Lager hält. Noch hat es der Buchhändler in der Hand, sich treue Kundschaft zu erhalten, indem er seiner Leihbibliothek erhöhtes Interesse zu wendet. °n>! I.°ü°I,ckt-^E»M! »II-. der. »in! >!>-. d°r. »ni! d°-, »IN! »Ik. v-,u°r bl'! Ick- v-u-r Ick: Ouck«8 2»bet»sr und Lese-Pfand ist schon des öfteren im Börsenblatt geschrieben worden, doch gehen auch heute noch die Ansichten weit auseinander. Ich verlange für ältere Bücher 10 Pf. und sllr Anschaffungen der letzten zwei Fahre 20 Pf. Leihgeblihr pro Woche, bei höherer Lese- gebtthrberechnnng zeigen sich Schwierigkeiten, wenn der Kunde, der das Buch mehrere Wochen behalten hat, einen größeren Betrag nachzahlen muß. Überwiegend werden Lesekarten benützt, die ich für NM -.00, NM 1.60 und RM 2.50 herausgebe. Die Lesekarte für NM —.00 hat zwölf Abschnitte, die fiir NM 1.60 LI Abschnitte und für NM 2.60 40 Abschnitte. Sie berechtigen für 12, 24 oder 40 Bücher je 10 Pf. oder für 6, 12 und 20 Bücher je 20 Pf. Die Bedingung eines Pfandes, die, solange die Leihbücherei besteht, Grundbestimmung war, muß heute, wenn genügend Ausweise vor gelegt werden können, ln Fortfall kommen, da die meisten Leser den Pfandbetrag nicht mehr erübrigen können, doch empfiehlt es sich, die Bestimmung nicht ganz wegfallen zu lassen. 67
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