Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19400824
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194008242
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19400824
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1940
- Monat1940-08
- Tag1940-08-24
- Monat1940-08
- Jahr1940
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ausenthalts nicht in unserer Mitte sein kann. Er hat zur heuti gen Sitzung ein Telegramm folgenden Wortlauts gesandt: Zum Abschiedsempsang des bisherigen Geschäftsführen den Ausschusses sendet aus der Ferne beste Grüße! Arthur Meiner. Ich möchte mir den Vorschlag erlauben, daß wir an Herrn Hof rat Meiner folgende von Generaldirektor Uhlendahl entworfene Drahtung senden: Die zum Abschiedsempfang versammelten Mitglieder des Gcschäftssührenden Ausschusses und des neuen Vcrwal- tungsrats der Deutschen Bücherei bedauern lebhaft, Sie heute nicht in ihrem Kreise sehen zu dürfen. Sie wünschen Ihnen gute Erholung und erwidern die übersandten Grüße aufs herzlichste. Greiner — Baur — Uhlendahl. Meine Herren! Wir stehen an einem Abschnitt in der Ge schichte der Deutschen Bücherei. Mögen die Herren, die künftig hin nicht mehr in so enger Beziehung zur Verwaltung der Deutschen Bücherei stehen, überzeugt sein, daß wir fest daraus rechnen, daß sie uns auch weiter ihre Mitarbeit gewähren wer den. Ich schließe die Veranstaltung mit den besten Wünschen für das weitere Gedeihen der Deutschen Bücherei und das Wohler gehen aller, die an ihrem Ausbau und Ausbau mitgearbeitet haben und weiter Mitarbeiten werden. Heil Hitler! Satzung der Deutschen Bücherei Der Neichsminister für Volksaufklärung und Propaganda hat am 1. August 1940 der Deutschen Bücherei auf Grund des 8 4 des Gesetzes über die Deutsche Bücherei in Leipzig vom 18. April 1940 nach Anhörung des Verwaltungsrates folgende Satzung gegeben: Satzung 8 1. Name und Zweck Die Deutsche Bücherei mit dem Sitz in Leipzig — errichtet am 3. Oktober 1912 durch den Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig — ist Anstalt des öffentlichen Rechts zufolge Gesetzes vom 18. April 1940 (Neichsgesetzblatt I S. 657/8). Die Deutsche Bücherei ist eine öffentliche Bibliothek. Sie ist dem Leihverkehr der Bibliotheken angeschlossen, verleiht aber an diese nur solche Bücher, die in keiner anderen deutschen Bibliothek zu erhalten sind. Sie hat als Gesamtarchiv des deutschen Schrifttums und des deutschen Buchhandels sowie als Pflcgestütte der deutschen Biblio graphie den Zweck, die vom 1. Januar 1913 an erschienenen und künftig erscheinenden Schriften des Inlandes und die deutschsprachigen Schriften des Auslandes vollständig zu sammeln und nach wissenschaft lichen Grundsätzen in der »Deutschen Nationalbibliographie« und anderen Bibliographien zu verzeichnen, ferner sie aufzubewahren und für die Benutzung bereitzuhalten. Werke, die bereits vor 1913 zu er scheinen begonnen haben, sollen nach Möglichkeit um die früher er schienenen Teile ergänzt werden. Ferner können alle druckähnlichen Vervielfältigungen von Schriften in deutscher Sprache und alle bild lichen Darstellungen mit oder ohne Schrift gesammelt werden. Nähere Bestimmungen über das Sammclgebiet trifft der Verwaltungsrat. 8 2. Leitung Die Leitung der Deutschen Bücherei liegt in den Händen des Generaldirektors, den der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda im Einvernehmen mit dem Reichsstatthalter in Sachsen ernennt. Der Generaldirektor vertritt die Anstalt. Er ist Beamter. Die erforderlichen weiteren Beamtenstellen werden im Nahmen des Haushaltplanes der Anstalt unter Beachtung des 8 448 Absatz 2 des Deutschen Beamtengcsetzes geschaffen. 8 3. V e r w a l t u n g S r a t Der Verwaltungsrat setzt sich aus Vertretern der im 8 3 des Ge setzes vom 18. April 1940 genannten Stellen zusammen; die Zahl der jeweiligen Vertreter bleibt dem Ermessen dieser Stellen überlassen. Seine Aufgaben sind: 1. Überwachung der Tätigkeit der Deutschen Bücherei sowie ihrer Vermögensverwaltung, 2. Feststellung des Haushaltplanes, 3. Zustimmung zu Verträgen, die nicht im Rahmen der lausenden Verwaltung abgeschlossen werden, 4. Entgegennahme der Jahresrechnung nebst dem Prüfungsbericht sowie des Jahresberichtes über die Verwaltung. Der Verwaltnngsrat versammelt sich nach Bedarf, und zwar in der Regel am Sitz der Deutschen Bücherei. Die Einladung ergeht durch den Generaldirektor im Auftrag des Vorsitzenden, wenn möglich zehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Uber jede Sitzung ist ein Vcrhandlungsbericht anfzunehmen, der vom Vor sitzenden und vom Generaldirektor zu unterzeichnen ist. In dringenden Fällen kann die Stellungnahme der Verwaltungsratsmitglieder auf schriftlichem Wege herbeigeführt werden. 8 4. V e r m ö g e n Das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Anstalt besteht: 1. aus dem am Deutschen Platz in Leipzig gelegenen Grundstück mit den Bücherei- und Verwaltungsgebäuden sowie den in diesen Ge bäuden untergebrachten Einrichtungen und Sammlungen mit Aus nahme der Einrichtungsgegenstände der Bibliographischen Abtei lung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig und der sonstigen in der Deutschen Bücherei untergebrachten Stellen, 2. aus den der Anstalt zugewenüeten Sammlungsgegenständen, Kunst' und Wertgegenständen sowie Geldmitteln. Das Vermögen darf nur für die Zwecke der Deutschen Bücherei Verwendung finden. 8 5. Betriebsmittel Die Mittel zur Unterhaltung und Verwaltung der Deutschen Bücherei, einschließlich der Errichtung von Erweiterungsbauten, be stehen: 1. aus den laufenden Einnahmen, 2. aus den Beiträgen der im 8 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. April 1940 genannten Garanten, 3. aus den Erträgnissen der vorhandenen Fonds, Stiftungen und sonstigen Zuwendungen. 8 6. Haushalt Der Haushaltsplan wird vom Generaldirektor ansgestellt, vom Verwaltungsrat festgestellt und vom Neichsminister für Volksaus klärung und Propaganda sowie dem Neichsminister der Finanzen nach Zustimmung des Landes Sachsen und der Neichsmessestadt Leipzig genehmigt. 8 7. Prüfung Der Rechnungshof des Deutschen Reiches prüft die Einnahmen und Ausgaben der Deutschen Bücherei nach den Vorschriften der Reichshaushaltsordnung. Anschlutzmöglichkeiten für Dichterlesungen Das Vortragsamt im Werbe- und Beratungsamt für bas deutsche Schrifttum beim Neichsministerium für Volksaufklärung lind Pro paganda, Berlin W 8, Französische Straße 19, gibt bekannt, daß sich folgende Anschlußmöglichkeiten für Dichterlesiuigen und Schriftsteller vorträge ergeben: 1. I o s e f a B e r e n s-T o t e n o h l. Termin 27. Oktober bis 3. No vember, 5. bis 10. Dezember und nach dem 5. Februar für die Gaue: Westfalen-Nord, Hannover-Braunschweig, Kurhessen, Thüringen, Magdeburg-Anhalt, Halle-Merseburg, Sachsen. 2. KonradBeste. Termin um den 20. November für die Gaue: Hannover-Braunschweig, Osthannover, Magdeburg-Anhalt, Halle Merseburg, Thüringen. 3. Hans Friedrich Blunck. Termin Ende Januar für die Gaue: Südhannover-Braunschweig, Osthannover, Magdeburg Anhalt, Halle-Merseburg, Thüringen. 4. Friedrich Boden reuth. Termin 27. Oktober bis 3. No vember und 5. bis 20. Februar für die Ostmarkgaue. 5. Georg Britting. Termin erste Winterhälfte für die Ost markgaue. 6. Hermann Eris Busse. Termin nach dem 5. November für die Gaue: Mainfranken, Bayerische Ostmark, Franken, Schwaben, Württemberg. LI»»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder