Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19400824
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194008242
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19400824
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1940
- Monat1940-08
- Tag1940-08-24
- Monat1940-08
- Jahr1940
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Referat des Generaldirektors der Deutschen Bücherei, Herrn vr. Uhlendahl: Die Deutsche Bücherei in der alten und in der neuen Rcchtssorm Am 25. September 1812 gab der Börsenverein der Deutschen Buchhändler im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel die Errichtung der Deutschen Bücherei bekannt und veröffentlichte gleichzeitig die für die Anstalt vorgesehene Satzung. Am 21. Dezember folgte ebendort die Veröffentlichung des zwi schen dem Lande Sachsen, der Stadt Leipzig und dem Börsen verein unter dem 3. Oktober 1912 über die Gründung abge schlossenen Vertrages. Diese beiden Urkunden, Vertrag und Satzung, bestimmten die Rechtsstellung der Bibliothek. Die Deutsche Bücherei war eine Anstalt des Börscn- Vereins, wie es gleicherweise die 1852 gegründete Buchhänd ler-Lehranstalt und die 193-1 errichtete Neichsschule des Deutschen Buchhandels sind. Sie besaß als solche keine eigene Rechtsfähig keit, sondern unterstand dem Börsenvcrein, der als eingetragener-^ Verein eine Rechtspersönlichkeit darstellt. In dem Vertrag ver pflichtete sich der Börsenv erein, die Deutsche Bücherei »nach den in der Satzung enthaltenen Bestimmungen ... einzurichtcu, fortzubetreiben und zu verwalten«, die Stadt Leipzig ver pflichtete sich, dem Börsenverein für das zu schaffende Biblio theksgebäude »einen geeigneten Bauplatz unentgeltlich, kosten- und lastenfrei zu übereignen«, und das Land Sachsen, »auf dem ...als geeignet anerkannten Bauplatz die notwendigen Biblio- theks- und Verwaltungsbaulichkeitcn nebst der vollständigen Bibliothekseinrichtung sowie die !m Lause der Jahre notwendig werdenden Erweiterungsbauten ... zu errichten und in das Eigentum des Bürsenvereins zu übertragen«. Der Wert des bald darauf zur Verfügung gestellten Bauplatzes am Deutschen Platz wurde auf 850 000 Mark geschätzt, die Kosten für das am Sedantag des Kriegsjahres 1916 eingeweihte Gebäude nebst seiner Einrichtung beliefen sich auf 2 600 000 Mark, von denen die Stadt über den Vertrag hinaus noch 250 000 Mark über nahm. In die Berwaltungskosten teilten sich das Land Sachsen und die Stadt Leipzig in der Weise, daß für das Jahr 1913 das Land 50 000 Mark und die Stadt 100 000 Mark, für die zehn Jahre von 1914 bis 1923 das Land jährlich 85 000 Mark und die Stadt jährlich 115 000 Mark beitrugen; die Stadt über nahm also hier mit Rücksicht auf die weitgehende Verpflichtung, die das Land bezüglich der Errichtung des Gebäudes aus sich nahm, den größeren Anteil. Vom Jahre 1924 ab blieb die Höhe der Beiträge »einer späteren Vereinbarung Vorbehalten«. Für die Verwaltung der Deutschen Bücherei waren in der Satzung drei Verwaltungskörper vorgesehen: der Geschäfts- führende Ausschuß, der Verwaltungsrat und die Hauptversammlung des Börsenvereins. Ge schäftsführender Ausschuß und Verwaltungsrat setzten sich aus Ver tretern des Börsenvereins, des Landes Sachsen, der Stadt Leip zig und aus Männern, die im Buch- oder Bibliothekswesen erfah ren waren, zusammen. Der elftere zählte 8, der zweite 31 Mit glieder, von denen 4 bzw. 16, also die Hälfte bzw. die überwie gende Hälfte, Mitglieder des Börsenvereins waren, dessen Vor steher auch den Vorsitz in beiden Berwaltungskörpern führte. Die Tätigkeit des Geschäftsführenden Aus schusses bestand nach der Satzung in der Überwachung der laufenden Dienstgeschäfte, der Verwaltung der Sammlungen, Fonds und Stiftungen, der Vorbereitung der Vorlagen für den Verwaltungsrat, ferner der Anstellung und Entlassung der Be amten, sowie der Regelung der Anstellungsverhältnisse und der Dienstordnung der Beamten. Zu seiner Zuständigkeit gehörten somit die laufende Verwaltungstätigkcit und die Betreuung des Personals. Die Tätigkeit des Verwaltungsrates betraf die Feststellung der Grundsätze für die Verwaltungsge- schäfte, für die Umgrenzung des Sammelgebietes und für die bibliographischen und Katalogisicrungsarbeiten, ferner die Fest stellung des Haushalts, der Jahresrechnung und des Verwal- tungsbcrichis sowie die Wahl eines Teiles der Mitglieder für den Geschäftsführenden Ausschuß. Der Verwaltungsrat hatte sich also vor allem mit den die bibliothekarische und die Verwaltungs tätigkeit betreffenden grundsätzlichen Fragen zu befassen. Der Geschäftsführende Ausschuß sollte zusammentreten, »sobald die Geschäftslage dies erfordert«, der Verwaltungsrat wenigstens ein mal im Jahr, und zwar !m ersten Viertel. Dem dritten Verwal tungskörper, der Hauptversammlung des Börsen- vercins, oblagen Prüfung und Genehmigung des Haus halts, der Jahresrechnung und des Berwaltungsberichts, die Wahl der Börsenvereinsmitglieder für den Verwaltungsrat und etwaige Abänderungen der Satzung. Die Hauptversammlung trat damals wie heute alljährlich an dem mit dem deutschen Buch handel unlöslich verbundenen Kantate-Sonntag, dem 4. Sonn tag nach Ostern, zusammen. Als Vorbild sür die Rechtsform hatten die Satzungen des Germanischen Museums in Nürnberg, des Römisch-Germanischen Zentralmuseums in Mainz und vor allem des Deutschen "Museums in München gedient. Geschäfts jahr der Anstalt war das Kalenderjahr. Daß die Deutsche Bücherei auf diese Weise eine Anstalt des Börsenvereins und dessen Eigentum wurde, war bei einem so wirtschastsstarken und stolzen Berussstand ohne weiteres ver ständlich, zumal dieser die Anstalt gegründet und sich zn ihrem Fortbetrieb verpflichtet hatte, außerdem auch die Hauptsorgs sür die kostenlose Ablieferung der deutschen Buchproduktion an die Deutsche Bücherei trug, die einen Wert von jährlich etwa 350 000 RM darstellt. Die Garanten, Land Sachsen und Stapt Leipzig, brachten — abgesehen von dem Bauplatz und dem Ge bäude — die für die Verwaltung erforderlichen Zuschüsse auf, die damals noch verhältnismäßig gering waren; dasür stand es ihnen jederzeit frei, im Geschästsführenden Ausschuß und im Verwaltungsrat, in denen sie Sitz und Stimme hatten, auf die Verwaltung Einfluß zu nehmen. Unter diesen Rechtsverhältnissen nahm die Deutsche Bücherei am 1. Januar 1913 ihre Arbeit auf. Mit ihnen wurden die bibliothekarischen Einrichtungen ausgebaut, die im großen und ganzen Ende 1916 als geschossen gelten konnten. Infolge des ver lorenen Krieges und seiner Auswirkungen sah sich die öffentliche Hand seit dem Jahre 1919 gezwungen, in stärkerem Maße, als es in normalen Zeiten üblich ist, sich der Kulturinstitute anzuneh men, die von finanziellen Notlagen meist in erster Linie betrossen werden. Im gleichen Maße Pflegt aber auch der Einfluß des Staates auf die Kulturinstitute dann zu wachsen. Mit der fort schreitenden Inflation wurden die finanziellen Schwierigkeiten bei der Deutschen Bücherei immer größer, und Land und Stadt erklärten sich bald außerstande, die für die Anstalt erforderlichen Mittel allein aufzubringen. Nach vielen Bemühungen gelang es schließlich, die Hilfe der Reichsregierung zu gewinnen. Das erforderte aber eine Erweiterung der Verwaltungskörper. Ein I. Nachtrag zur Satzung, datiert vom 20. Mai 1919, trug diesem Umstand Rechnung. Er bestimmte, daß der Geschästs- sührende Ausschuß »für den Fall und auf die Dauer der Ge währung eines laufenden jährlichen Beitrags der Reichsregie rung« von 8 auf 10 und der Verwaltungsrat von 31 auf 35 Mit glieder erhöht werde; die zusätzlichen 2 bzw. 4 Mitglieder waren zur Hälfte Vertreter der Reichsregierung und zur Hälfte Ver treter des Börsenvereins, sodaß das Stimmcnübergcwicht des Börsenvereins in beiden Verwaltungskörpern erhalten blieb. Mit dem Jahre 1921 erklärte die Reichsregierung, nachdem sie bis dahin einmalige Zuschüsse zur Verfügung gestellt hatte, sich bereit, einen laufenden Beitrag zu gewähren. Im September 1922 wurde dann eine feste Regelung in Form der Fünstelung der Berwaltungskosten vereinbart: Reich und Land übernahmen je zwei Fünftel und die Stadt ein Fünftel. Diese Schlüsselung gilt noch heute. An die Stelle des Reichsministeriums des Innern, das zunächst die Deutsche Bücherei betreute, trat im Jahre 1933 das Reichsministerium für Bolksaufklärung und Propaganda, das 1935 auch die Aussichtssührung über die Deutsche Bücherei, vor allein in grundsätzlichen Fragen, für sich in Anspruch nahm, die bis dahin vom Sächsischen Wirtschastsministerium allsgeübt worden war. Eine weitere Folge der finanziellen Notlage der Nachkriegs zeit war die Einschränkung des Sammelgebiets. Durch Beschluß des Verwaltungsrates vom 24. August 1920 wurde die Samm lung einiger Schrifttumsgruppen eingeschränkt, die zahlenmäßig starke Gruppe der Dissertationen sogar ganz ausgeschlos- 2S9
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder