Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1940
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- 1940-08-20
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- 20.08.1940
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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gleiche Einstellung bei dem von ihm beratenen Volksgenossen schaf fen hilft. So stellte sich in den Arbeitsgemeinschaften von Kamerad Ter- Ncdden von Stunde zu Stunde klarer und unwiderleglicher heraus: 1. Das Lesen ist fiir uns eine Arbeit, die unter dem ange deuteten Gesetz gesehen werden muß; 2. Ziele dieser Arbeit sind das eigene Urteil und der eigene Maß stab, die immer bestimmt werden durch die Natur der Volkhaftigkeit unseres Geistes; 3. eine so verstandene Lesearbeit setzt voraus eine klare Pla nung, da geistiges Leben ohne Ordnung nicht denkbar ist; 4. diese Planung und Ordnung ist ihrerseits wiederum die Recht fertigung und die Voraussetzung des von der Neichsschule her ausgegebenen Leseplanes: »Das mußt du lesen«. Von da ab war es die Aufgabe der Arbeitsgemeinschaften Ter- Neddens, den Leseplan im einzelnen durchzusprechen und in dem, was mit dem Leseplan gewollt wird, verständlich zu machen. Diese Arbeit wurde von Ter-Nedden unter reger Mitarbeit des Kreises aufs gründlichste besorgt, und die äußerst lebendige Art seines Vor trages brachte es mit sich, daß die Freude an der Arbeit, die für jeden gewinnreich war, auch für den, der schon ein gut fundiertes Wissen mitbrachte, von Stunde zu Stunde stärker wurde. In der letzten Arbeitsgemeinschaft vom Sonnabend, den 10. Au gust, blieb es dann vr. Langenbucher, der die Woche von Anfang bis zu Ende mitmachte, nur noch übrig, die Frage »Wie lesen?« zu untersuchen und dabei aus dem, was Ter-Nedden erarbeitet hatte, die praktischen Folgerungen zu ziehen. Es ergab sich dabei selbstver ständlich Schritt für Schritt eine enge Berührung mit den Arbeits gemeinschaften Hans Kösters und Ter-Neddens, denn aus der Zu sammenfassung ihrer Gedanken erwuchs ganz von selbst die Antwort auf die Frage »Wie lesen?« Ein Leserezept kann nicht erwartet werden, denn das Lesen hängt aufs engste zusammen mit der persön lichen Erlebnisweise eines Buches, die bei jedem Menschen verschie den ist. Es handelte sich hier in erster Linie unter Hinweis auf die durch Hans Köster und Ter-Nedden klargemachten Gedankengänge darum, als wichtigste Grundzüge der buchhändlerischen Lesearbeit, deren Ziele wir schon angedeutet haben (Schärfung des Instinkts, Stärkung des Wertgesühls und der Urteilsfähigkeit und Schaffung zuverlässiger Maßstäbe), herauszustellen: 1. Kritisches, aber doch immer wieder unbefangenes Lesen; 2. planvolles und sinnvolles Lesen (die Auswahl des Was be stimmt weitgehend schon das W i e): 3. gründliches Lesen, wobei darauf hingewiesen werden konnte, daß gründlich lesen keineswegs gleichbedeutend zu sein braucht mit langsamem Lesen; auch der schnelle Leser kann gründlich lesen, wenn sein schnelles Lesen nicht zu einem oberflächlichen Lesen entartet. Zusammenfassend gilt für bas »Wie lesen?«: Es sollte von der eigenen Erlebnisweise aus so gelesen werden, daß das eigene Ver hältnis zum Buch in der täglichen Arbeit auf den Kunden übertragen werden kann. Beim Schlußgespräch kam mehrfach zum Ausdruck, daß der Sinn unserer Arbeit durch die verschiedenen Arbeitsgemeinschaften von Tag zu Tag stärker begriffen wurde, und wenn ein Chef, der mit einem gewissen kritischen Vorbehalt auf die Woche gekommen war, am Schluß erklärte, daß er nach den Eindrücken dieser Woche künftig auf jede Arbeitswoche mindestens drei seiner Mitarbeiter schicken wolle, so kann der Arbeitserfolg dieser Woche deutlicher nicht gekenn zeichnet werden. Dem großen Arbeitserfolg stand auf der anderen Seite auch eine von Tag zu Tag sich fester gründende Kameradschaft zur Seite. Das gemeinsame Singen, das unter der Obhut von Kamerad Ter Neddcn stand, hat zu dieser Kameradschaft viel beigetragen. Aber auch der gute Tiroler Wein, dem an einigen Abenden gerne, aber immer mit Maß, zugesprochcn wurde, soll nicht ganz unerwähnt bleiben, wenn von der Kameradschaft die Rede ist, denn dieser Wein ist ebenso ein Teil des herrlichen Landes der Ostmark wie die Menschen, die wir dort kennenzulernen Gelegenheit hatten, und wie als einer der prächtigsten von ihnen unser Kamerad Moser, der ansässige Buch händler, der die ganze Woche unter uns weilte, und der durch seine vorsorglichen Vorbereitungen so viel zum Gelingen der Woche bei- gctragen hat. An diesem Gelingen haben auch die Dichterlesungen ihren Anteil, die uns von Franz Nabl und Kranz Tumler vermittelt wurden. Franz Nabl weilte mit seiner Krau drei Tage unter uns, und der Montag Vormittag, der mit der kleinen Wande rung auf eine bewaldete Anhöhe in der Nachbarschaft, wo dann Franz Nabl mitten im Walde las, einen so herrlichen Auftakt der Woche brachte, wird von keinem von uns vergessen werden. Das Wetter, wenn es sich auch einige Seitensprünge erlaubte, meinte es doch im ganzen recht gut mit uns, sodaß schließlich noch am Freitag die Fahrt auf die Nordkette, die allen zum unvergeßlichen Erlebnis geworden ist, gewagt werden konnte. Es darf alles in allem gesagt werden: die Kriegsarbeitswochc in Solbad Hall, die unter der Leitung von Hans Köster von vornher ein Gutes erwarten ließ, war ein woller Erfolg, als Woche der Arbeit sowohl wie als Woche der Kameradschaft, und wir glauben, daß Karl Heinrich Bischofs von der Neichsschrifttumskammer, der die letzten drei Tage unter uns weilte und an der Arbeit sowohl wie an der Kameradschaft in wirklich schöner Weise teilnahm, über die geleistete Arbeit und über die Pflege des Gemeinschaftsgedankcns in unserem Kreise nur Erfreuliches und Gutes an unseren Präsidenten, Staatsrat Hanns Johst, und an den Leiter des Deutschen Buchhan dels, unseren Hauptamtsleiter Wilhelm Baur, wird berichten kön nen. Daß an einem der kameradschaftlichen Abende auch ein reich licher Betrag für das Note Kreuz gesammelt wurde, ist ja nur eine Selbstverständlichkeit. Als wir am Sonntag früh auseinandergingen, da war in jedem von uns das Gefühl lebendig, daß diese Woche, die am Montag bei der Flaggenhissung mit einem Wort des Führers begonnen und am Sonnabend mittag bei der Einholung der Flagge wiederum mit einem Führerwort und mit einem Sieg Heil auf Adolf Hitler geschlossen worden war, in ihrem festen inneren Zusammenhang mit dem Ge schehen der Zeit ihren Zweck, die Arbeit des Buchhänd lers im neuen Reich einzu ordnen in die Gesamt- arbeit-sleistung unseres Volkes in dieser Zeit, vollauf erfüllt hat. Es ging keiner weg von Solbad Hall, der nicht aufs ernsthafteste in sich den Vorsatz gefaßt hätte, nun in der prak tischen Berufsarbeit das zu verwirklichen, was die Woche ihm auf den Arbeitsgemeinschaften sowohl wie beim kameradschaftlichen Zu sammensein an wertvollen Anregungen in so reicher Fülle ver mittelt hatte. Amschau in Wirtschaft und Recht Von Dr. K. Ludwig Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte britischer Staats angehöriger Wegen des britischen Ausnahmegesetzes Uber Patente, Muster, Urheberrechte und Handelsmarken wurde im Wege der Vergeltung verordnet (VO. vom 26. Februar 1940 — RGBl. I, S. 424 — und VO. vom 1. Juli 1940 — RGBl. I, S. 947): An den im Inland wirksamen Schutzrechten von britischen Staatsangehörigen können zur Wahrung allgemeiner Belange Ausllbungsrechte erteilt werden. Das gilt auch dann, wenn neben britischen Staatsangehörigen andere als Nechtsinhaber oder Rechtsucher beteiligt sind. Die Anordnungen trifft der Präsident des Reichspatentamtes, an den die Anträge in doppelter Ausfertigung einzureichen sind. Wer eine Anordnung be antragt, ohne in Wahrnehmung amtlicher Ausgaben zu handeln, hat für jedes davon betroffene Schutzrecht eine Gebühr von NM 50.— an die Kasse des Neichspatcntamtes zu entrichten. Bei Urheberrech ten kann der Betrag ausnahmsweise bis auf NM 20.— ermäßigt werden, wenn es wegen des geringen Wertes des erstrebten Rechtes angemessen erscheint. Etwaige Gegenäußerungen von Inhabern der von dem Antrag betroffenen Rechte werden nur berücksichtigt, wenn mit der Gegcnäußerung für jedes Schutzrecht ebenfalls eine Gebühr von NM 50.— eingezahlt wird. Der Präsident des Neichspatcntamtes veröffentlicht die bei ihm eingehenden Anträge ihrem wesentlichen Inhalte nach im »Völkischen Beobachter«. Die Kosten dafür trägt der Antragsteller, soweit er' nicht amtliche Aufgaben wahrnimmt. Die Verordnung hinsichtlich des Urheberrechtes ist seit 8. Juli 1940 in Kraft. Da die Südafrikanische Union, Kanada und A u - stralien ebenfalls Ausnahmegesetze mit dem Inhalt des oben genannten britischen Gesetzes erlassen haben, ist die Vergeltungs anordnung sinngemäß auf die Angehörigen dieser Staaten ausge dehnt worden. Das geschah für Südafrika durch die Verordnung vom 17. Juli 1940 (RGBl. I, S. 1006), für Kanada durch die Verordnung vom 11. Juli 1940 (RGBl. I, S. 997) und für Australien durch die Verordnung vom 10. August 1940 (RGBl. I, S. 1103). 294 Nr. 193 Dienstag, den 20. August 1940
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