Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1933
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- 1933-02-07
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- 07.02.1933
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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82, 7. Februar 1933. Redaktioneller Teil. Lürscublatt s. d. DtschuBuchhavLel.. bar an die Verleger zu wenden, in noch weit größerem Maß Dozenten und Fachschaften, und da kann jeder Universitäts-Sor timenter wohl die traurige Feststellung machen, daß vielfach An gebote und Lieferungen direkt erfolgen, von denen der Sortimen ter keine Kenntnis erhält. Ich greife hier einen besonders traurigen Fall heraus: Eine große Vcrlagsfirma bietet ans Anfrage ein Werk, das einzeln RM 8.— kostet, zuni Preis von nur RM 5.— an. Am Schwarzen Brett des betreffenden Seminars finde ich die Anzeige, daß »die durch Professor T bestellten Bücher angekommen und bei der Fachfchaft abgeholt werden können«. Der betreffende Dozent, der oft bei mir verkehrt, sagt mir, daß er ganz ahnungslos diese Be stellungen gemacht hat, daß es ihm aber selbstverständlich ebenso lieb gewesen wäre, wenn mir die Bestellung zur Ausführung übertragen worden wäre. Der betreffende Verleger konnte fest stellen, daß das für die Vorlesung angezeigte Werk von mir be reits bezogen worden war. Obwohl also wahrscheinlich bei meh reren Marburger Sortimentern Exemplare vorhanden waren, wurde die Lieferung nicht nur direkt, sondern auch zu einem Preis ausgeführt, der mit den Abmachungen über den Mengenpreis nicht in Einklang zu bringen war! Nachträglich behauptet die Firma, daß sie den sehr viel niedrigeren Preis fein früherer Subskriptionspreis) für Seminare weiter beibehalten hätte. (Die Fristen für Subskriptionspreise sind aber bekanntlich auch be schränkt. Etwaige Ausnahmepreise für Studienzwecke müßten im Katalog vermerkt und auch für Bezüge durch das Sortiment geltend sein! Meine Bitte, mir dann wenigstens den entgangenen Gewinn gutzuschreiben, blieb unerfüllt, ich kann also jetzt die vergeblich bezogenen und nicht verkauften Exemplare wieder zurücksenden.) Ein weiterer sehr brenzlicher Punkt in dem Verkauf von Universitäts-Literatur ist die Abgabe auf Grund des H 26 des Gesetzes über das Verlagsrecht zu H ö r e rpreis e n. Wie mir ein juristischer Sachverständiger, Universitäts-Dozent und Mit glied des Verlagsausschusses des Hochschulverbandes, der sich also mit diesen Fragen ganz besonders eingehend beschäftigt, be stätigt, ist dieser K 26 des Verlagsrechtes ursprünglich so gedacht, daß der Autor jede Anzahl seines Werkes zum Buchhändlerpreis beziehen kann, sofern er diese Exemplare unentgeltlich weiterzugeben, also zu verschenken beabsichtigt. Allmählich hat sich dann die Gewohnheit hcrausgebildet, daß die Dozenten zu dem gleichen Buchhändlerpreis, der ihnen zusteht, die Exem plare ihren Hörern weitcrgeben. Bei einer sich daraus entspin nenden Meinungsverschiedenheit wurde dann schließlich um des lieben Friedens willen die Vereinbarung zwischen Verlag und Hochschulverbaud getroffen, daß diese Weitergabe an die Hörer gestattet sein solle unter der Voraussetzung, daß der Nachlaß nicht mehr wie 2V Prozent, im Höchstfall 25 Prozent betragen soll, damit der Sortimentsbuchhändler wenigstens an dem Verkauf, sei es auch nur mit einer bescheidenen Provision, beteiligt bleibt, und die Käufer dem Sortiment nicht entfremdet werden. Leider gibt es aber immer noch eine ganze Anzahl Autoren, die nur di« Interessen der Studierenden währnchmen zu müssen glau- den, die sich um diese Abmachungen nicht kümmern und ihre Werke mit Nachlaß von 3311 bis 40 Prozent den Hörern vermit teln! Hierbei hört natürlich für den betreffenden Verlag die Mög lichkeit auf, den Sortimenter noch irgendwie zu beteiligen. Die betreffenden Autoren verlangen rücksichtslos den im günstigsten Fall für größte Bezüge eintrctcnden Nachlaß, ohne zu bedenken, daß der Buchhändler aus dem ihm fest bemessenen Nutzen zunächst seine Pflichten gegenüber dem Steuerfiscus und seinen Angestell ten erfüllen muß, ehe ihm selbst etwas übrig bleibt! Vorstellun gen dahingehend, daß die Ausschaltung des Sortiments bei der Lieferung wissenschaftlicher Bücher sich letzten Endes auf die Wis senschaft selbst auswirkcn müsse, blieben in solchen Fällen fruchtlos. Da voraussichtlich die immer noch bestehende direkte Abgabe von Hörerexcmplarcn trotz der zwischen Hochschulver- 90 baird und dem Verlag getroffenen Abmachungen Gegenstand von Erörterungen in der vor der Ostermcsse stattfindenden Sitzung sein wird, empfiehlt es sich, daß alle Universitäts-Sortimenter dem Vertreter des Verlags, Herrn vr. Siebeck in Tübingen, Mitteilung von solchen Fällen machen. Aber auch den Vertre tern des Berlagsausschusses im Deutschen Hochschulverbaud, die sich um eine Regelung des Zustandes im allgemeinen Interesse redlich bemühen, sind derartige Mitteilungen erwünscht, und ich bin gern bereit, an diese ebenfalls die Mitteilung solcher Fälle weiterzuleiten. Ich habe bereits im vorigen Jahr dem Deutschen Verleger- Verein nahegelegt, daß in den B e r l a g s v e r t r ä g e n in Zu kunft eingefügt werden müsse, daß jeder Autor, der einem deutschen Verleger ein Buch übergibt, die Verkehrsordnungen des Buch handels damit gleichzeitig anerkennt. Ich begründe dies damit, daß der Verleger zun, Vertrieb des Werkes seines Autors durch Gesetz verpflichtet ist, daß der Verleger das Interesse für seine Produktion von dem Sortimenter erwartet, daß die betreffenden Autoren weiter das Gleiche voraussetzcn und sehr gern sehen, ja oft darauf achten, ob ihre Bücher in den Schaufenstern des Sor timents ausliegen und das Sortiment sich um Verkauf und Emp fehlung bemüht. Hieraus schließe ich, daß dann der betreffende Autor auch nicht das Recht haben darf, den Sortimenter durch direkte Abgabe zu schädigen. Ein Eingehen auf diesen Antrag und seine Argumente wurde abgelehnt, wenn ich nicht irre, mit der Begründung, daß diese Abmachungen doch nicht allgemein durchgesührt würden und vielleicht die Befürchtung besteht, daß Außenseiter sich dies zunutze machen und im Trüben fischen könnten. Ich sollte doch meinen, daß jeder loyal denkende Autor, wenn ihm die Sachlage richtig vorgetragen wird, Verständnis dafür aufbringt, daß es kein unbilliges Verlangen seines Ver legers ist, sich nicht in das Arbeits- und Interessengebiet des Standes schädigend einzumischen, dessen Dienste der Autor für sein Werk beansprucht. Denn was sind u. U. die Folgen für den betreffenden Verleger? Es liegt doch auf der Hand, daß ein Sor timenter sich für den übrigen Verlag eines Verlegers nicht mehr interessiert, wenn er sieht, daß der Verleger ihn gegen rücksichts- -lose Autoren nicht in Schutz zu nehmen versucht. Ein wissen schaftlicher Verlag, mit dem ich mich über diese Angelegenheit aus bestimmtem Anlaß kürzlich unterhalten habe, hat seinem Autor erklärt, daß er seine Existenz riskiere (!), wenn der Autor auf seinem einseitigen Standpunkt weiter verharrt und das Sortiment, ohne sich um die gewiß weitgehenden und für die Hörer günstigen Abmachungen zwischen Hochschulverbaud und Verlag zu kümmern, durch weitere direkte Lieferung ausschaltet. Der gleiche Verlag bringt außerdem eine sehr gute billige Reihe erzählender Literatur und gut ausgestattete Jugcndschriften her aus, aber alles Werke, die der Sortimenter nicht unbedingt braucht, sondern sehr leicht durch Konkurrenz- oder ähnliche Aus gaben ersetzen kann. Es sollte wirklich allen Verlegern, denen wissenschaftliche Zeitschriften zur Verfügung stehen, ein leichtes sein, immer und immer wieder darauf hinzuweisen, daß alle Anfragen möglichst zunächst — und ganz besonders in llnivcrsitäls- und Hochschul städten — an das ortsansässige Sortiment gerichtet werden, daß direkte Lieferungen an Private nicht ausgeführt, sondern an einen in dem betreffenden Ort befindlichen zuverlässigen Sortimenter überwiesen werden, selbst wenn der betreffende Verlag pro korma etwa ein eigenes »Sortiment« angeglicdcrt hat. Beispiele sind bekannt. Ausnahmeaugebotc in besonders gelagerten Fällen brauchen hierdurch gar nicht ausgeschaltet zu werden. Nur muß unbedingt dem Sortimenter die Abgabe zu gleichem Preis ermöglicht wer den, den der Verleger anbietet. So fleht cs ja auch in der Ver kaufsordnung »auf dem Papier«. Die berüchtigten »Mitarbeiter- Preise« sind ein Kapitel für sich! Sollte cs also wirklich unmöglich sein, daß wir, wenn nicht sämtlich, so doch zu einem großen Teil zu einem solchen zunächst engeren Block, zu einer wirklichen Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Buchhändler (Verleger und
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