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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-09-11
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1937
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- Deutsch
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minister der Finanzen gebeten, zur Vermeidung des Über wachungsverfahrens und der sowohl für Steuerbehörde wie für den Verlag im Verhältnis zum Aufkommen höchst unproduktiven Arbeit eine Pauschalversteuerung von 3.— NM für jeden Verlags vertrag vorzunehmen, wie dies bereits nach altem Preußischen Stempelsteuerrecht der Fall war. Der Herr Reichsminister der Finanzen hat sich aber zu einer solchen Regelung bisher nicht ent schließen können, wennschon wir bestrebt sind, doch noch zu einem Ergebnis in dieser Richtung zu kommen. Infolgedessen besteht zur Zeit nach Ansicht der Finanzämter, insbesondere des Finanzamts Berlin-Börse, nur die Möglichkeit, daß die Verleger einen Antrag auf Selbstüberwachung stellen, wozu sie sich zweckmäßigerweise mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Leider vertritt nun bei spielsweise das Finanzamt Börse den Standpunkt, daß die auf Absatzhonorar abgestellten Verlagsverträge sowohl dem allgemei nen Vertragsstempel von 3.— RM gemäß § 20 Abs. 2 Ziffer 2 UrkStG. unterliegen als auch der Urkundensteuer für Kaufver träge nach H 12 in Höhe von 5 vom Tausend des Honorars. Wir halten diesen Standpunkt für rechtlich nicht haltbar, und zwar aus zwei Gründen: u) Der allgemeine Vertragsstempel des 8 20 darf nur dann erhoben werden, wenn es sich um einen »sonstigen im llr- kundensteuergesetz nicht angeführten Vertrag- handelt. Steht man aber auf dem Standpunkt, daß ein Berlagsvertrag unter K 12 sVeräußerungsvertrag) fällt, dann ist 8 20 nicht anwendbar. Aber auch wenn der Verlagsvertrag ein Ver- Lußerungsvertrag im Sinne von 8 12 sein sollte, entfällt doch aus Grund von 8 12 Abs. 4 Nr. 1 b die Urkunden steuerpflicht überhaupt, da es sich beim Verlagsrecht um einen Gegenstand handelt, der für den Gebrauch im eige nen Betrieb Verwendung findet. Unter --»Gegenständen» sind nach dem Sprachgebrauch des BGB. und anderer Sondergesetze sowohl körperliche Sachen wie Rechte zu ver stehen, und es ist nicht ersichtlich, warum im Urkunden steuergesetz von diesem Sprachgebrauch abgewichen werden soll. Hiernach würden also Verlagsverträge überhaupt nicht urkundensteuerpflichtig sein. b) Hält man^dagegen den Verlagsveptrag nicht für einen unter 8 12 fallenden Veräußerungspertrag, dann kann man 8 20 anwenden und lediglich den Bertragsstempel von 3.— RM erheben. Hiergegen wäre von unserem Stand punkt aus nichts einzuwenden, weil dies genau unserem Pauschalversteuerungsvorschlag entspricht. Sollten unsere Bemühungen um eine Pauschalregelung schei tern, wird kaum etwas anderes übrigbleiben, als die für den Buch handel wichtigen Rechtsfragen im Prozeßwege zu klären. Zeitschriften- und Zeitungswesen Kongreß der Internationalen Fachpresse in Paris In der Pariser Sorbonne wurde am 7. September unter dem Ehrenvorsitz des Präsidenten der französischen Republik Lebrun der neunte Kongreß der internationalen Fachpresse feierlich eröffnet. Fünf zehn Nationen sind auf dem Kongreß durch Abordnungen vertreten. Die deutsche Abordnung steht unter Führung des Leiters des Neichs- verbandes der deutschen Zeitschriften-Verleger Willi Bischofs, der gleichzeitig auch Vizepräsident des Internationalen Verbandes der Zeitschriftenpresse ist. Der Präsident des Internationalen Verbandes gab einen Rückblick auf die bisherigen Arbeiten unter besonderer Berücksichtigung der auf dem Warschauer Kongreß 1935 gefaßten Be schlüsse. Der besondere Platz der Zeitschriftenpresse von heute er kläre sich vor allem aus ihrer immer stärkeren technischen und wissen schaftlichen Richtung. Der Redner schloß mit dem Wunsch, daß auch dieser Kongreß zu seinem Teil zur Erhaltung des Friedens beitragen möge. Anschließend begrüßte der deutsche Delegationsführer Willi Bischofs im Namen aller ausländischen Kongreßdelegationen den Präsidenten der Republik. Er fühle sich, so führte er aus, mit allen Kongreßteilnehmern einig in dem Gedanken, daß nur aufrichtige Freundschaft in der Zusammenarbeit der Teilnehmer den internatio nalen Zielen ihres Berufslebens förderlich sein könne. Die Anwesen heit der Vertreter fast aller europäischen Kulturstaaten beweise deut lich, mit welchem Interesse die Fragen des internationalen Zeit schriftenwesens verfolgt werden. Denn je fester die Erkenntnis von der einzigartigen Wirkungsmöglichkeit, die gerade die Zeitschriftenpresse im geistigen und kulturellen Leben der Völker besitze, im Bewußtsein der einzelnen Völker und ihrer Regierungen verankert sei, um so mehr dürfe man hoffen, durch gemeinsames Wirken über die engen heimatlichen Bezirke hinaus mitzuarbeiten an der Verwirklichung der hohen Menschheitsiöeale. Die Zeitschrift sei ein ideales Mittel der Völkerverständigung und der Völkerverbindung. Diese Erkenntnis aber müsse jeden Verleger dazu veranlassen, seine Zeitschriften immer nur der Wahrheit und der Aufklärung dienen zu lassen. Die erste Arbeitssitzung war den Berichten über die Tätigkeit der einzelnen Länderverbände gewidmet. Für die deutsche Sektion sprach der Stellvertreter des Leiters des Reichsverbandes der deut schen Zeitschriften-Verleger, NSKK.-Oberführer Alfred Hoffmann. Er überbrachte die Grüße des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda vr. Goebbels an den Kongreß und erläuterte dann die Organisation und den Aufbau des heutigen deutschen Zeitschriften wesens. »Die Berufsschutzanordnungen für die Hauptfachgruppe Vertrieb in der Reichspressekammer« In einer im Brunnen-Verlag Willi Bischofs, Berlin unter obigem Titel erschienenen Broschüre (Preis RM —.80) sind alle für die Fachverbände der Hauptfachgruppe »Vertrieb« erlassenen Berufs schutzanordnungen nebst Geschäftsgrundsätzen und Erläuterungen zu sammengestellt. Diese Broschüre bietet eine praktische Handhabung für den täglichen Gebrauch und kann als ein wertvolles Rüstzeug bei der Behandlung aller einschlägigen Vertriebsfragen angesehen werden. Allen Buchhandlungen, die auch Zeitungen und Zeitschriften führen und für die die Berufsschutzanordnungen maßgebend sind, ist die An schaffung zu empfehlen. Ein Stichwortverzeichnis, das erschöpfend alle einschlägigen Fachfragen von der Aufforderung zur Abbestellung einer Druckschrift bis zur anmeldepflichtigen Planung von Zweignieder lassungen umfaßt — es sind über zweihundert der wichtigsten Stich worte zusammengetragen —, macht die Broschüre besonders wertvoll. Bibliographie der pädagogischen Zeitschriften Wie der »Zeitschriften-Verleger« mitteilt, bereitet der NS.-Lehrer- bund zur Zeit eine Bibliographie des deutschen pädagogischen Zeit schriftenwesens vor, die nicht nur alle rein pädagogischen Zeitschriften aufführen, sondern auch die Blätter enthalten soll, die regelmäßig nur einen Teil ihres Inhalts der Pädagogik widmen. Auch Jugend zeitschriften und Schriften der Jugendfürsorge, ebenso wie Zeitschriften der Elterngemeinschasten, sollen darin Aufnahme finden. Schaufenster einer Hannoveraner Leihbücherei zum Reichsparteitag
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