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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1937
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- 1937-09-11
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1937
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gangenheit einzuführen, eine sichere Wegweisung. Es ist verkehrt und gefährlich, Kulturwerke der Vergangenheit mit Maßstäben zu messen, die wir heute für richtig erkannt haben. Der Maßstab für die Wertung solcher Erscheinungen muß aus der Zeit heraus und aus der Seelenlage, die das Volk damals einnahm, gewonnen werden. »Das große Kunstwerk trägt einen abso luten Wert in sich. Dieser Wert wird nicht ge messen mit dem Maß st ab einer das Kunstwerk als solches gar nicht berührenden mehr oder weniger zeitlich bedingten Auffassung». Nur von dieser Einstellung aus kommen wir zu einer gerechten Wertung »aufrichtiger» (dieses »aufrichtig» freilich ist dabei entscheidend, daran ließ der Führer nicht den geringsten Zweifel) Kulturleistun gen der Vergangenheit. Wenn wir so ein Kunstwerk aus ver gangenen Kulturepochen in dem absoluten Wert, den es in sich trägt, erkennen gelernt haben, dann besitzen wir auch die richtige Einstellung den großen Kulturleistungen der Vergangenheit gegen über überhaupt. Die Hauptforderung, die der Führer hier erhob, lautet: Ehrfurcht vor diesen großen Leistungen einer vergangenen Zeit. Und an alle auf kulturellem Gebiet mittlerisch Tätigen richtete der Führer den dringlichen Appell, dem Volk diese Leistungen einer großen Vergangenheit zu vermitteln und in ihm das Verständnis dafür zu wecken. Was der Führer im besonderen für die Musik und noch mehr für die Bau kunst, die heute schon am sichtbarsten den Stil unserer Zeit zum Ausdruck bringt, ausführte, das gilt für alle Gebiete und Zweige des kulturellen Lebens. Auf den Leistungen der Vergangenheit werden die der Gegenwart und der Zukunft stehen, sie werden hier anknüpfen und sie werden von hier aus die Wege weisen, die unser Volk weiterführen. Entscheidend ist, daß sich zur Macht des Staates die Kultur des Volkes stellt, zur »Kraft die Schönheit». »Wir streben nicht nach der rohen Gewalt eines Dschinghis Khan, sondern nach einem Reüche der Kraft in der Gestaltung einer starken sozialen und beschirmten Gemeinschaft als Träger und Wächter einer höheren Kultur». Der Führer hat geendet. Das Orchester, an das sich der Führer mit anerkennender Geste gewandt halte, als er die Forde rung der ehrfürchtigen Vermittlung kultureller Werte der Ver gangenheit aussprach, bringt noch den letzten Satz aus der 5. Sym phonie von Bruckner zum Vortrag. Der Beifall braust auf, er gilt der überwältigenden Schau kulturellen Lebens und Schaffens, die der Führer gegeben, und in deren Bann die Versammlung vom ersten Wort an gestanden hatte, er gilt aber auch den ewigen Werten der deutschen Kunst und Kultur, deren unsterbliche Schöpfer durch den Führer eine Huldigung von unvergeßlicher Eindringlichkeit erfahren haben. Nürnberg 1937 wurde so zu einem nationalsozialistischen Kulturbekenntnis, dessen Klarheit und Wucht sich in der Stunde seiner Verkündung niemand entziehen konnte, das darüber hinaus aber in ferne Zukunft wirken wird als Antwort, die damit auf die Frage des Volkes nach seinen unvergänglichsten Werten und Werken gegeben wurde. Aus der Tätigkeit der Steuerstelle des Börsenvereius Umsatzstcuersrciheit bei Lieferungen an die »Kniga« In letzter Zeit haben die Verleger vielfach Schwierigkeiten gehabt, bei Buchprüfungen für die Vergangenheit Lieferungen an die Kniga als steuerfrei anerkannt zu erhalten. Vielmehr sind in verschiedenen Fällen Berichtigungsveranlagungen vorgenom men worden. Wir haben uns daher veranlaßt gesehen, an das Reichssinanzministerium in dieser Frage heranzutreten und haben daraufhin den nachstehenden Bescheid des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 18. August 1937 — S. 4127—46 III — erhalten: »Ich trete Ihrer Auffassung bei, daß meine Erlasse vom ZI. März 1927 — III n 7M — und vom 14. April 1827 — III n kgz — auf hie Lieferungen an die »Kniga« Buch- und Lehrmitteigeselischast mbH. in Berlin bis zu deren Auslösung anwendbar sind. Da die ge nannte Firma im Februar 1835 in Liquidation getreten ist, dürften Lieferungen an sie im Jahre 1835 nur noch in den ersten Monaten vorgckommen sein. Falls Ihnen Fälle bekannt sind, in denen sich jetzt noch Schwierig keiten wegen der Versteuerung dieser Umsätze ergeben, stelle ich an heim, die in Betracht kommenden Firmen dem Obersinanzpräsidenten Leipzig mitzuteilen, damit er die zuständigen Obersinanzpräsidenten entsprechend unterrichten kann.» Damit steht eindeutig fest, daß alle Lieferungen an die Kniga auch während des Liguidationsstadiums als umsatzsteuersrei zu be handeln sind und etwaigen abweichenden Auffassungen unter Be rufung auf diesen Bescheid entgegengetreten werden kann. Umsatzstcucrpslicht der Druckkostenzuschüsse der Notgemeinschast der Deutschen Wissenschaft Der Herr Oberfinanzpräsident Leipzig hatte sich in einem Erlaß vom 3. März 1931 — 4269 — I Nr. 12 E— unter Be zugnahme auf das Urteil des Reichssinanzhofs vom 9. November 1928 (RFH. Band 24 Seite 179) auf den Standpunkt gestellt, daß die Druckkostenzuschüsse der Notgemeinschaft umsatzsteuerfrei seien. In neuerer Zeit auftretende Versuche verschiedener Finanzämter, trotzdem diese Zuschüsse der Umsatzsteuer zu unterwerfen, haben zu Auseinandersetzungen geführt, die u. a. den Obersinanzpräsidenten Württemberg veranlaßten, von seiner früheren, der Leipziger Auffassung gleichartigen Ansicht abzugehen und die Steuerpflicht zu bejahen. Da sich aus diesen widersprechenden Anschauungen er hebliche Schwierigkeiten ergaben, haben wir auch diese Angelegen heit dem Herrn Reichsminister der Finanzen zur Entscheidung unterbreitet, der wie der nachstehend im Wortlaut wiedergegebene Bescheid vom 18. August 1937 — S. 4200 — 266/III — ergibt, zu Ungunsten des Verlagsbuchhandels entschieden hat: »Ich bin — unter dem Vorbehalt anderer Entscheidung der Rechtsmittelbehörden — der Ansicht des Obersinanzpräsidenten Würt temberg beigetreten, daß die von der Notgemeinschast der Deutschen Wissenschaft oder anderen Stellen gewährten Druckkostenzuschiisse an die Verleger bei diesen 8 Z8 Abs. 1 UStDB. gemäß als zusätzliches Entgelt anznsehen sind. Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob die Zuschüsse im Zusammenhang mit der Herstellung und damit sür eine verbilligte Lieferung der Druckstncke gewährt werden oder ob sie ein Entgelt dafür darstellen, daß der Unternehmer dem Werk seine verlegcrischc Tätigkeit widmet (sonstige Leistung). Das Gleiche gilt, wenn der Verfasser selbst für sich allein oder neben der Notgemein schast der Deutschen Wissenschaft »sw. derartige Zuschüsse an den Ver leger leistet. Soweit die Zuschüsse für Aussuhrliefernngen gewährt werden, kommt ihre Heranziehung zur Umsatzsteuer nicht in Betracht, es sei denn, daß bei der Lieferung der Druckstllcke die Voraussetzungen des 8 4 Ziffer 3 UStG, nicht Vorgelegen haben. Sollten Zuschüsse hiernach zu Unrecht zur Umsatzsteuer herangezogen worden sein, so gebe ich anheim, die Einzelsälle den zuständigen Oberfinanzpräsi- dentcn mitzuteilen...» Wir bitten, falls die Voraussetzungen des vorstehenden Ab satzes 2 vorliegen, uns zu benachrichtigen, damit wir uns gegebenen falls mit dem zuständigen Oberfinanzpräsidenten in Verbindung setzen können. Wie in dem Bescheid des Herrn Reichsministers der Finanzen bezüglich der Druckkostenzuschüsse hervorgehoben wird, ist seine Entscheidung für die Rechtsmittelbehörde nicht bindend, sodaß es jedem Verleger freisteht, diese Frage im Rechtsmittelweg zur Entscheidung zu bringen. Wir sind der Meinung, daß der frühere Standpunkt des Obersinanzpräsidenten Leipzig beachtliche Gründe für sich hat, und bitten deshalb, falls ein Verleger beabsichtigt, diese Frage im Rechtsmittelweg zu klären, den Börsenverein zu unterrichten, damit in dem Verfahren auch alle in Betracht kom menden rechtlichen Gesichtspunkte geltend gemacht werden können. Ilrkundcnstcuer sür Vcrlagsvcrträge Diese Frage beschäftigt die Verleger außerordentlich; eine restlose Klarheit ist bisher leider trotz aller unserer Bemühungen noch nicht erreicht worden. Gestützt auf umfangreiches Material aus dem Kreise der Verlegerschaft hatten wir den Herrn Reichs- 72»
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