79, 6. April 1921. Fertige Bücher. «IrskNblall s. d. Dtsch». «uchlimd-r 3SZS 8 >>>!AW>»W»MMMffE!!8888 A Srotartikel für jeden Sortimenter sin- öle beliebten Gerling-Sucher: Mäüchen, üie man nicht heiraten soll or».m.2.ss Den!Nann nimm nicht! . - - or-.m.2.so Warum Weib amLNanne leiüet u.-er Mann am Weibe or- m.2.so durch Fuslegen im Zenfter un- im LaSen verkauften viele Kollegen bis zu S0 Exemplare an einem Tage. Wir liefern bar mit IZ^.°/-> u. 11/10 Einmalige flusnokmeofferte: 1 Zünfkilopoket gemischt ca. HS Exemplare, wenn bis I. Mai 1-21 bestellt, dar mit SS°/i> unö Rem.-Necht dis 1. September 21. MW Orania-Verlag Oranienburg !»»»> ^ Soeben gelangte nach den eingegangenen Bestellungen zur Versendung: Oie Auflösung -er Familienfideikommisse un- an-eren Familiengüter in Preußen Gesetze und Ausführungsbestimmungen, insbesondere die Zwangsauflösungsoerordnung vom 19. November 1920 Erläutert von Hans Modersohn, Üandgerichtsrat (Preuß.Jüslizministerium), Mitglied deS Landesamts für Familiengüter Zugleich Nachtrag zu Geelmann-Klässel, Das Recht der Familienfideikommisse Preis: Geheftet 36 Mark, gebunden 44 Mark Die Ausgabe enthält die Gesetze, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen über die Auflösung der Familienfideikommisse und anderen Familiengüter, insbesondere die Verordnung über Familiengüter vom 10. 3. 1919 in ihrer neuen Fassung, das Adelsgesetz vom 23. 6. 1920, die Ergänzungsverordnung vom 22. 9. 1920 und die Verordnung über die Zwangsauflösung vom ^9. November ^920. Das Werk bildet einen Nachtrag zu Seelmann-Klässel, Das Recht der Familienfideikommisse, stellt aber ein in sich geschloffenes Ganzes dar. Die aus sachkundiger Feder stammenden Erläuterungen bezwecken, die Gesetze verständlicher zu machen und ein Zurechtfinden in dem schmierigen Nechtsstoff zu erleichtern. So wird auch dieses Ergänzungsmerk für alle Fideikommißbesltzer und deren Berater, die Juristen wie die Nichtjurifte» von wesentlicher Bedeutung sein. Bestellungen erbitte umgehend. — Zettel anbei. Berlin W. 9, Linkstr. 16 Franz Dahlen