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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1921
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- 1921-04-06
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- 06.04.1921
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ZL 79, 6. April 1921. Redaktioneller Teil. — und ohne einen solchen kann man an di« Errichtung eines Verlags gar nicht denken — bilden läßt, und dieser be scheidene Fonds müßte bald ganz versiegen«. Und wer soll bestimmen, welche Werke nun durch Zu teilung der Abgabe gefördert werden sollen? Welche Werke wirk lich wertvoll sind, ohne daß es ihnen gelänge, auf dem freien Markt sich an die Öffentlichkeit zu ringen und in Wettbewerb zu treten? Ist nicht die staatliche Bevormundung, die auf diese Weise eintrelen würde, eine sehr bedenkliche Zugabe? Wird sie nicht gerade das Gegenteil von dem bewirken, was sie bewirken soll? Auch in glücklicheren Zeiten war es so, daß es selbst für sehr gute Werke besonders schwierig war, als Buch zu erscheine» oder auf die Bühne zu kommen. Der freie geistige Wettbewerb, der wieder «intreten soll, wird kaum durch eine Kulturabgabe ermöglicht werden, die doch immer nur von einer einzigen staat lichen Stelle verteilt werden kann und bei der gerade der freie Wettbewerb leistungsfähiger Verleger, von denen jeder seine eigene individuelle Note hat, ausgeschaltet werden würde. Das Allgcmcinintcresse ist stets die Grenze des Urheberrechts gewesen. Die Werke, deren Schutzfrist abgelaufen ist, sollen ge meinfrei sein, d. h. frei für alle, für die Allgemeinheit, also auch für den Buchhandel. Will man sie nur freimacheu zugunsten der modernen Kollegen, so liegt in dieser Bevorzugung zugleich eine schwere Bcnachtelligung des Buchgewerbes, also eine verfassungswidrige Ungleichheit der recht lichen Behandlung der Volksgenossen, ohne daß ein zureichender Grund zu ersehen wäre, warn m dieser Teil der Volksgenossen, di« bisher ihre Aufgabe tüchtig und ausgtei chcnd «rledigthaben, zurückgcsetzt werden soll, zugunsten solcher Volksgenossen, die einstweilen oft nichts anderes aufzu weisen haben, als daß sie behaupte», Tüchtiges zu leisten. Ge wiß wäre eine Änderung des Urheberrechts erwünscht, die esermög- lichlc, langsam sich bahnbrechende, Zukunftsmusik dringende Werke anders und besser zu behandeln als die erfolgreiche Tagesware, und auch das ist eine Frage, die ich schon früher verschiedentlich erörtert habe. Aber auch hier steht immer wieder die menschliche Unzulänglichkeit bezüglich des Wertproblems im Wege, denn ob etwas zu dieser Kategorie der langsam sich bahnbrechenden und Zukunstswerte bergenden Gruppe von Leistungen gehört, das weiß die Menschheit doch eben erst, wenn sie langsam dem Genie nachgchinkt ist, und eine Reichskulturabgabe wird nicht zuwege bringen, daß man künftig gerade die besten der Neutöner vor ihrem allzeit tragischen Schicksal des Unverstandenseins in der besten Zeit ihres Ringens bewahrt. Abschließend möchte ich sagen, daß die Gründe, die für die Einführung einer Reichskulturabgabe und die Änderung des Ur heberrechts in diesem Sinne angeführt werden, zwar die Tat sachen der Schriftstellernot zutreffend darlegen und wirkungs voll anführen, aber weder näherer Kritik standhalten noch den rin genden Lebensbedürfnissen der Gegenseite irgendwie gerecht wer den. Gewiß ist auch im Buchhandel nicht alles vortrefflich in dieser Zeit, in der das meiste nicht vortrefflich ist, aber der Buch handel, der in der Tat ehrlich an sich selbst reformierend arbeitet, kann es nicht allein sein, der für die Not der Schriftsteller verantwortlich gemacht wird und mit deren Not belastet als Sündenbock in die Wüste geschickt werden soll. Versucht man das, so wird man bald cinsehen, daß man mancherlei im Kulturleben und namentlich für die Kulturaufgaben des Schriftstellers zer stört, aber nichts, wirklich auch gar nichts aufgebaut haben wird. Zur „Kulturabgabe". Herr Justizrat vr. M i tt e Ist a e d t, Rechtsanwalt beim Reichsgericht, schreibt uns: Sie wünschen meine Ansicht über die geplante sogenannte Kulturabgabe zu hören. Ich bin gern bereit, mich darüber auszusprechen. Nachdem ich in langen Jahren der Praxis un endlich oft Autoren sowohl als auch Verleger vertreten habe, glaube ich für mich in Anspruch nehmen zu dürfen, daß ich nach keiner Seite hin befangen bin. Ich vermag mir von der geplanten Abgabe eine wirkliche Förderung der Kultur nicht zu versprechen, sehe aber anderer seits schwere Bedenken. Bei geschützten Werken hat die Abgabe von vornherein keinen Sinn. Sie würde nur den Erfolg haben, daß der Verleger be> den Gestehungskosten eines neuen Werkes die 10°/» einkalkulieren muß, und die 10"/° würden dann wieder von dem Honorar des Autors abzuziehsn sein. Wenn durch den Gesetzentwurf erreicht werden soll, daß der Alttor aus alle Fälle mindestens 107° als Honorar erhält, so ist das eine trügerische Hoffnung. Wenn das Werk die 107° Honorar nicht verträgt, d. h. bei der Einkalkulierung der 107» der Laden preis zu hoch wird, so wird der Verleger das Werk nicht nehmen, und gerade der unbekannte Autor, der sein Werk gern umsonst oder vielleicht mit 57» Honorar an die Öffentlichkeit geben möchte, wird geschädigt, indem der Verleger in dem Zwange. 107» berechnen zu müssen, von der Herausgabe des Buches ganz absieht. Außerdem wird nicht berücksichtigt, daß es auch ver mögende Autoren gibt, die auf besonders gute Ausstattung, Ab bildungen usw. mehr Wert legen als aus Honorar. Schließlich kann man doch nicht dem Autor verbieten, aus die 107» zu verzichten, und dann hat die ganze Bestimmung doch tatsächlich nur illusorischen Wert, und es bleibt nach wie vor dabei, daß das Auiorenhonorar der freien Vertragsvereinbarung unterliegt. Anders liegt die Sache selbstverständlich bei ungeschützten Werken. Allein man muß doch sehr bezweifeln, ob die Kultur dadurch gefördert wird, daß mau die Bücher verteuert. Bücher sind kein Luxus, sondern Kulturmittel. Will man die Kultur fördern, so dürfte es doch wohl das Naheliegende sein, alle Maß nahmen zu ergreifen, um die Bücher so billig wie möglich dem Volke zuzuführen. Den Standpunkt hat man auch früher ver treten. Es gibt Publikationen, wie z. B. Grimms Wörterbuch u. a., die mit Unterstützung öffentlicher Mittel erscheinen, weil sie sonst zu teuer würden. Tie großen Massenauflagen der bil ligen Klassikerausgaben des deutschen Buchhandels hat man bis her stets als «in Zeichen der Kultur angesehen. Wenn man jetzt die Bücher verteuern will, so wird man damit der allgemeinen Kultur sicher nicht nützen. Sind doch die Bücher schon an und für .sich durch die Umwälzung der wirtschaftlichen Verhältnisse so teuer geworden, daß z. B. bei wissenschaftlichen Büchern der Kreis der Käufer außerordentlich verringert worden ist! Können doch z. B. wissenschaftliche Bücher jetzt nur noch von Bibliotheken und einem kleinen Kreise Bemittelter gekauft werden. Daß aber jede weitere Verteuerung die Absatzmöglichkeit noch mehr be schränkt, liegt auf der Hand. Schließlich muß es doch auch sehr bezweifelt werdeu, ob cs möglich ist, den Fonds, der aus der beabsichtigten Abgabe ge sammelt wird, so zu verwalten, daß diejenigen Autoren gefördeN und unterstützt werden, die es wirklich verdienen. Der Geschmack in literarischen und künstlerischen Dingen ist außerordentlich ver- schieden. Hier allen Bestrebungen gerecht zu werden, ist schier unmöglich. Die Erfahrung, welch« man bisher mit derartigen Unterstüyungsfonds gemacht hat, dürfte nicht gerade ermunternd sein. Die Gefahr besteht, daß in der Verwaltung der Fonds gewisse künstlerische und literarische Richtungen vorherrschen und daß bedeutende Autoren mit leeren Händen ausgehen, weil ihre Bedeutung zurzeit noch nicht erkannt wird. Der im Börsenblatt -Nr. 73 oom 30. März aus der »Täglichen Rundschau« wieöergegebenc Artikel Or. Georg Köhlers hat den Direk tor des Schutzverbandes Deutscher Schriftsteller Ha » sKpscrzu einer Entgegnung veranlaßt, die in der Abendausgabe der »Täglichen Nund- schau« vom 3V. März veröffentlicht worden ist, und deren wenigstens auszugsweise Wiedergabe im Interesse der Unterrichtung unserer Leser geboten erscheint. Herr Kyscr lehnt Herrn vr. Köhler na türlich als Gutachter ab und fuhrt nach kurzer Darlegung des Inhalts des-angeregten Gesctzcsvorschlags folgendes aus: »Während heute der tatsächliche Gewinn aus der Verwertung von Bü chern, Tonwcrkcn und Vervielfältigungen von Kunstwerken dem Unter nehmer und mehr noch dem Zwischenhandel znsliestt und die Urheber nur gerade das erhalten, was die Verleger zur Zeit des Abschlusses eines Verlagsvertrages ihnen zuzuwenden für gut Halten, soll in Zu kunft jedem Urheber ein unveräußerlicher Mindcstanteil gesichert bleiben. Herr Göhlcr kennt offenbar nicht die Vcrlagsverträge, die heute be sonders der Musikalienverlag mit den Komponisten noch immer abzuschließen für gut hält, und er kennt ebensowenig die ans Not 471
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