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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1937
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1937
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bung eingehender zu besprechen. An Hand vieler Beispiele ver suchte er die Wirksamkeit des Plakates vor Augen zu sichren, wobei er zeigte, daß das Zusammenklingen der Faktoren Farbe, Schrift und Bildinhalt die beste psychologische Wirkung auslöse. Das Buch- Plakat sei von besonderer Art. Während nämlich beim allgemeinen Plakat die angepriesene Ware, die dargestellt werde, schon durch sich wirke, sei das Plakat für das Buch in viel höherem Maße eine Werbung durch die Idee. Im allgemeinen fei daher das Buch plakat nur mit dem Buch selbst, also in Schaufenstern und Aus stellungen, zu verwenden. An einzelnen Beispielen von Buch plakaten wurde das Gesagte nachgeprüft und erweitert. Mit einem rein betriebswirtschaftlichen Thema befaßte sich das letzte Referat »Die Ermittlung des Geschäfts- Wertes», das in Hinblick auf die neue Umsatzsteuer jetzt von be sonderer Bedeutung ist. Den Ausführungen wurde ein Aufsatz von Hans Stoll (Börsenblatt Nr. 131 und 133 des 103. Jahr ganges) zugrunde gelegt. Zunächst wurde der Begriff »Geschäfts wert» umrissen, der in der Literatur ganz verschiedene Auslegun gen erfährt. In dem Stollschen Aufsatz handelt es sich um den Firmenwert. Die Ermittlung dieses Wertes ist nicht leicht, da es sich dabei nicht um objektiv feststehende Zahlen handelt. Nach der Stollschen Auffassung steht der Geschäftswelt in enger Beziehung zu dem Ertrag. Momente wie Umsatz, Art und Umfang der Kund schaft, Alter und Ruf der Firma, Beziehungen zu Lieferanten usw. sind nur als Hilfsmittel für die Beurteilung der Ertragsmöglich keiten zu verwenden. Die Bewertung muß sich schließlich nach wirt schaftlichen Erwägungen richten. Es wurde zuletzt der rechnerische Weg gezeigt, wie durch Kapitalisierung des Ertrages der Ge schäftswelt bestimmt werden kann. In der anschließenden Dis kussion wurde dann ein interessantes allgemeinwirtschaftliches Pro blem angeschnitten, nämlich die Frage nach der Kapitalisierung des Arbeitsplatzes. Das Seminar wurde im letzten Semester von neun männ lichen Mitgliedern und einem weiblichen besucht. Sechs Mitglieder gehörten dem Seminar im ersten, drei Mitglieder im zweiten und ein Mitglied im zwanzigsten Semester an. Im Sommer-Semester wurden neben den Seminarübungen folgende Vorlesungen gehalten: Marktordnung und Marktforschung im Buchhandel; Wirtschaft und Presse. Im kommenden Winter-Semester wird Prof. vr. Menz lesen: Verlagsvertrag und Verlagskalkulation (Buchhandelsbe triebslehre I). Das Seminar für Buchhandelsbetriebslehre wird seine Übun gen wie bisher Freitags in der Zeit von 19 bis 21 Uhr abhalten. Vorlesungsverzeichnis, Prüfungs-, Promotions- und Gebüh renordnung können durch das Sekretariat der Handels-Hochschule Leipzig C 1, Ritterstraße 8—10, bezogen werden. Or. U. Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel Ausschlüsse — Ordnungsstrafe — Verwarnungen Der Herr Präsident der Reichsfchrifttumskammer hat durch Entscheidung vom 15. Juli 1937 den früheren Buchvertreter Jo hannes Barteck i, Bielefeld, Mühlenstraße 13, aus der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, auf Grund des Z 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammer- ge'setz vom 1. November 1933 ausgeschlossen. — Da diese Ent scheidung nicht zugestellt werden konnte, wird sie hierdurch mit der Maßgabe veröffentlicht, daß sie nach Ablauf von vier Wochen rechtskräftig wird. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat durch Entscheidung vom 17. Juli 1937 den früheren Buchvertreter Max Kleina u, Görlitz, Salomonstraße 18, aus der Reichs schrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, auf Grund des Z 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz vom 1. November 1933 ausgeschlossen. — Da diese Entscheidung nicht zugestellt werden konnte, wird sie hierdurch mit der Maß gabe veröffentlicht, daß sie nach Ablauf von vier Wochen rechts kräftig wird. Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat durch Entscheidung vom 4. März 1937 Herrn HannsWildt, Geschäftsführer der Fa. Landsberg Kunst- und Buchhand lung G. m. b. H., Berlin W 15, Kurfürstendamm 201; durch Entscheidung vom 25. Juni 1937 den früheren Buchver treter Arthur Schuster, Stettin, Rosengarten 31,1; durch Entscheidung vom 17. Juli 1937 den früheren Buchver treter Günther Reinhard, Tübingen, Wöhrdstr. 21 aus der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, auf Grund des H 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichs- kulturlammergefctzes vom 1. November 1933 ausgeschlossen. Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat die Ordnungsstrafe vom 24. Februar 1937 über 500.— RM gegen den Vertrieb amtlicher Veröffentlichungen E. Giersch in Berlin von 500.— RM auf 30.— RM ermäßigt. Die Bestrafung mußte erfolgen, weil die Firma eine ihr auf erlegte Verpflichtung, die den Schutz des Publikums gegen etwaige Unkorrektheiten von Buchvertretern bezweckte, außer acht gelassen hat. Es ist kein Anhaltspunkt dafür vorhanden, daß die Firma mit dieser Unterlassung Unkorrektheiten von Buchvertretern be günstigen wollte. Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat durch Entscheidung vom 1. Juli 1937 der Vertreterin Frau Irmgard Kaiser, Kreiensen a. Harz, Am Brunnstein 150, eine ernste Ver warnung erteilt. Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat durch Entscheidung vom 1. Juli 1937 dem Buchvertreter Leo Wil helm Urbisch, Herten i. Wests., Ewaldstraße 183, einen Ver weis erteilt. Vorschlagsliste kür Dichterlesungen 1S37/3S Kerausgegeben von der LcichSschrikttumBstclle/MirtragSamt Berlin W ö, Mohrrnltr. 65 (Dhiiringenhims) Vorrragösrcllen unentgeltlich zur Verfügung. (Siehe dazu den Aufsatz »Schrifttumspflege und Vortragswesen« in Nr. 150) 6X» Nr. 260 Dienstag, den 81. August 1937
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