Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1937
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- 1937-08-24
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- 24.08.1937
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1937
- Monat1937-08
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Zunehmen begriffen war und die darin bestand, baß kleine und kleinste Sommeraufenthaltsorte zur Belebung ihres Betriebes Bücherwett- bewerbe anstellten mit oftmals lächerlich geringwertigen »Trostpreisen«. Bei derartigen Veranstaltungen war das Ergebnis kaum als schrift- lumfvrdernd anzusehen. Im Oiornsle ckella Indrerja werben in Nr. 17 kurze Biographien von den vier Preisträgern der »?remi Mussolini per I'anno 1937« veröffentlicht. Den Preis für Geschichte und Sozialwissenschaft erhielt der sünfundsechzigjährige italienische Staatsrat Carlo Conti Rossini, für Wissenschaften Giovan Battista Bonino, Professor an der Univer sität in Bologna, geboren 1899, für Literatur der Schriftleiter Antonio Baldini, geboren 1889, und für Kunst der jetzt sechzigjährige Gino Chierici, wissenschaftlicher Beauftragter für alte und neue Kunst in der Lombardei. Die Italiener haben nicht versäumt, ihren Büchern auf der Pariser Weltausstellung einen bevorzugten Platz einzu- räumen. Besonderer Wert wurde auf die Ausstellung der aus der Zeit der faschistischen Negierung und der Wiedererrichtung des Im periums stammenden Bücher gelegt. Im Vorraum zur italienischen Buchausstellung sind verschiedene Gegenstände von hohem historischem Wert aufgestellt, die gleichsam als Heiligtümer der italienischen wissenschaftlichen und technischen Kulturgeschichte gelten: Galileis Fernrohr, Marconis erster Funkentelegrafenapparat und anderes. In Neapel ist auf Veranlassung des Verlegers Vlv. L. Chiurazzi und unter Leitung der napolitanischen Abteilung des Faschistischen Kolonialinstitutes eine Kolonialbuch aus st ellung veranstaltet worden, die von Marschall Badoglio eröffnet wurde und an der sich die größten italienischen Verlagsunternehmen beteiligt haben. — In Addis Abeba steht die Eröffnung einer Bibliothek mit zunächst 60 000 Bänden bevor. Auch in Harrar ist eine Bücherei größeren Stils im Entstehen, deren Zweck wie in Addis Abeba die Förderung der kul turellen Entwicklung in den betreffenden Gebieten der Kolonie ist. Schon im April wurde vom Minister für Presse und Propaganda eine Verfügung erlassen, derzufolge bis auf Wider ruf in Italien keine neuen Zeitungen und Zeitschriften gegründet und herausgegeben werden dürfen, da zur Zeit für diese Veröffentlichungen immer noch ein großer Teil des Papierbedarfs vom Ausland ein geführt werden muß. — Seit dem 1. Juni dieses Jahres führt das italienische Ministerium für Presse und Propaganda die Bezeichnung »IWmstero ck^lla Eulturs kopolars« (Volkskultur ministerium). Das kürzlich angezeigte Jahrbuch der italienischen Presse (^nnrisrio ckella Äampa Itüliana, 1937, XV. 800 Seiten, lürs 40.—, Auslandpreis I^Lrs 60.—) enthält neben anderen statisti schen Tabellen und Aufstellungen aus amtlichen Quellen ein voll ständiges Verzeichnis sämtlicher italienischer Tageszeitungen und Zeit schriften. Das Jahrbuch wurde in diesem Jahr in allen Teilen von amtlichen Fachverbänden und Behörden zusammengestellt. Eine seit 1936 erscheinende Wochenschrift »dlei-iäiano cii liornn« führt als Untertitel »l/ltslia lettersria arti8tica, seientikiea« und bezeichnet damit die Gebiete, denen der Inhalt gewidmet ist. (Einzelnummer 80 Centesimi.) Die uns vorliegende Nummer 19 von diesem Jahr ist eine Sonderausgabe zur Feier des ersten Jahres der Wiedererrichtung des Imperiums. Hauptschriftleiter ist vr. P. M. Bardi in Rom, Via Frattini 48. — Ein Vermerk auf der letzten Seite weist darauf hin, daß die äußere Aufmachung dieser Sonderausgabe der »Grünen Post« entlehnt ist. Unter Aufsicht der »Lckirioni Koma«, Verlagsgesellschast in Nom, wird nächstens der erste Band des Uepertorio kidljoßrakieo ckella Ltoria 6 ckella Oities ck«IIa I^etteratura ItaUana cksl 1902 al 1932 erscheinen. Es verzeichnet alle Bücher und Aufsätze in irgendeiner Sprache, die von 1902 bis 1932 über die Geschichte und die Kritik der italienischen Literatur erschienen sind. Tie darin enthaltenen biblio graphischen Angaben können auf 70 000 geschätzt werden. Dieses Repertorium, das Ergebnis einer dreißigjährigen Arbeit, wird als das größte bibliographische Werk bezeichnet, das heute im Gebiete der italienischen Literatur existiert. Der zweite abschließende Band soll innerhalb eines Jahres erscheinen. Die Verlagsaktiengesellschaft 8. IManese Lckitriee veröffent licht ihren am 31. Dezember 1936 abgeschlossenen Jahresbericht, dem zufolge bei einem Kapital von Inrs 3 000 000.— Debitoren 617 744.03 und Kreditoren 732 925.66 ein Gesamtumsatz von I^ire 9 158 905.25 er zielt wurde. — Der Bericht über den Jahresabschluß vom 31. De zember 1936 der Loeistä ^nonima Lckitrie« 0. E. 8an8one in Florenz vermeldet bei einem Kapital von Inre 1 050 000 Debitoren 909 439.77, Kreditoren 331 179.55 einen Gesamtumsatz von I^irs 2 401 183.12. — Die Verlagsaktiengesellschaft Sperling L Kupfer in Mailand berichtet über ihren Jahresabschluß vom 31. Dezember 1936 und verzeichnet bei einem Kapital von Inrs 300 000.— und bei einem Ge samtumsatz von I^irs 1 403 726.10 einen Reingewinn von I>!re 15 589.61. — Die 8oeietä ^nonirna 8tsmp3« hat laut Jahresabschluß vom 31. Dezember 1936 bet einem Kapital von 5 Millionen Kreditoren 4 187 831.97, und Debitoren Inr« 12 067 223.43 einen Gesamtumsatz von I-irs 17 668 915.73 erzielt. Am 8. Mat ist im Alter von 68 Jahren der über Italien hinaus bekannte Florentiner Verleger Ettore Salant gestorben. Nach dem Tode seines Vaters und Gründers dieses Verlags- und Druckerei unternehmens leitete er die Easa Lckitries 8sl3ni seit 1904. Ihm folgt nunmehr in der Leitung der Firma sein Sohn Mario Salani. Abbildungen postamtlicher Tagesstempel in privaten Druckwerken Die bildliche Darstellung postamtlicher Tagesstempel in Nach schlagewerken, Handbüchern und Aussätzen soll nach einer Verfügung des Neichspostministeriums (Amtsblatt des Reichspostministeriums Nr. 67) versuchsweise unter folgenden Bedingungen bis auf weiteres gestattet werden: 1. Die Verleger usw. können die Postanstalten ersuchen, im Be triebe befindliche Tagesstempel (Werbe-, Gelegenheits- und Feststempel) auf besonders vorbereiteten, freigemachten Post sendungen abzudrucken und gegebenenfalls einen weiteren sau beren und klaren Abdruck an bestimmter Stelle der Sendung anzubringen. Ten Ersuchen wird entsprochen, soweit es dienst lich möglich ist. 2. Die nach den amtlichen Stempelabdrücken hergestellten Druck stöcke usw. dürfen nur zur Anfertigung von Stempelbildern in Druckwerken (Büchern, Listen, Verzeichnissen, Zeitschriften, Werbeblättern oder dergleichen) verwendet werden. Ihre Be nutzung zu anderen Zwecken bleibt nach wie vor verboten. 3. Die Zeitangaben in den Stempelbildern müssen, um Miß bräuche mit den Stempelabbildungen nach Möglichkeit zu ver hindern, kräftig durchgestrichen sein. Für die vorschriftsmäßige Herrichtung der Druckstöcke zu den Stempelbildern ist der Ver leger des Druckwerks usw. verantwortlich. 4. Die Verleger usw. haben von jedem der zu 2 genannten Druckwerke usw., das Stempelabbildungen enthält, zwei Bürsten abzüge der für ihren Wohnort zuständigen Reichspostdirektion zur Prüfung zu übersenden und Änderungen, die die Neichs- postdirektion bei den Abbildungen für nötig hält, vor Druck beginn vorzunehmen. 5. Gegen die Verleger, die sich bei Erfüllung der Auflagen unter 3 und 4 als unzuverlässig erweisen, bleibt die Verfolgung nach § 360 StGB. Vorbehalten. Zu vorstehender Verfügung übersendet uns der Neichspostminister einen Bescheid, den er in der Frage der Veröffentlichung von post- amtlichen Stempelabürucken erteilt hat: »Ihre Anregung, verkleinerte Stempelbilder wie bisher ohne weitere Beschränkungen zum Abdruck freizugeben, trägt den dienst lichen Erfordernissen nicht genügend Rechnung. Eine Verkleinerung des Stempelbildes reicht als wirksamer Schutz gegen mißbräuch liche Benutzung nicht aus. An der Vorschrift, daß die Zeitangaben kräftig durchgestrichen sein müssen, muß deshalb festgehalten werden. Die auffällige Durchstreichung braucht im übrigen keineswegs dahin zu führen, das; — wie hier und da befürchtet wird — die für Forschungszwecke und dergleichen oft besonders wertvollen Stempelteile mit den Datumangaben unleserlich werden. Druckwerke, in denen Stempel noch ohne die vorgeschriebene Durchstreichung abgebildet sind, können selbstverständlich bis zur Räumung der Auflage vertrieben werden. Für Neuauflagen gelten dagegen uneingeschränkt die obigen Richtlinien. Um die Weiter verwendung alter Druckstöcke zu ermöglichen, will ich zunächst nichts dagegen einwenden, daß die Zahlenangaben auf den Klischees ent sprechend ausgefräst werden, die Abbildungen also statt der schwarzen Durchstreichungslinien entsprechende weiße Aussparungen im Zah lenbilde zeigen«. Nr. 194 Dienstag, den 34. August 1937 V71
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