X- roo, 2. Mai 1931. Kantate-Nummer Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhanöcl. 5 verbucht werden und absprechende rot. In Zweiseisfällen ent scheidet von vornherein der Hauptbearbeiter durch eine kurze Bemerkung auf der Besprechung selbst. Jederzeit ist also er sichtlich, wie unsere Werke von dem betreffenden Organ ge würdigt werden. Über die Güte der Besprechung an und für sich kann man außerdem in besonderen Fällen eine kurze Bemerkung in der entsprechenden Spalte machen; also: nur vier Zeilen, dere Anweisung laufen, daß nur bis zu einem bestimmten Monat gemahnt wird. Sollte es nötig werden, daß man ein Einzel werk besonders mahnen will, so kann man auf die erwähnte zweite Liste (Formular 2) zurückgreifen, also in Verbindung von Liste und Kartei mahnen. Günstiger ist es jedoch, wenn man die ganze Kartei durchblättert. Die Mehrarbeit, die man dahinter vermutet, tritt praktisch nicht in Erscheinung. Karteiblatt l. 6uck1i1sl g°m. os nichtssagend, sehr eingehend und gut usw. Wenn die Karte nach diesen Anweisungen genau ausgefüllt ist — es geht viel leichter, als es beim Lesen dieser Erklärung erscheinen mag —, bedeutet sie eine ausgezeichnete Orientierung für jeden, der daran inter essiert ist. Neue Anforderungen seitens solcher Organe, mit denen man nicht dauernd zu tun hat, und vor allem die erste Haupt versendung können jetzt unbeschwert, weil man ganz klar sieht, erledigt werden. Auch für die allgemeine Korrespondenz und bei Besuchen der betreffenden Rezensenten ist die Karte ein nicht zu Zu der Liste 2 sei auch noch in Kürze der Schlüssel gegeben. Damit aber dem Leser die Übersicht nicht durch unanschauliche Vorstellungen getrübt wird, geben wir vorher einen überblick über den Arbeitsgang in einem der am meisten vorkommenden Fälle. Der Bearbeiter macht sich, wenn er z. B. den Auftrag bekommt, für ein bestimmtes Werk Besprechungsstücke zu ver senden, zunächst an Hand des Werkes und des vom Autor aus gefüllten Fragebogens klar, wen und welche Organe er beschicken will. Danach geht er die Kartei durch und bereitert die in Autor: Titel: Auflage: Zur Verfügung: Hauptanweisung: am: Ort: Organ: Reg.-Nr: Referent: Aachen Echo der Gegenwart Augsburg Augsburger Postzeitung Berlin Bücherwurm Berlin Deutsche Allgem. Zeitg. Berlin Deutsche Rundschau Berlin Eckart usw. unterschätzendes Hilfsmittel. Dazu kommt, daß man nach dieser Karte vernünftig mahnen kann; man braucht den Redaktionen nicht, wie es jetzt meist noch üblich ist, für jedes einzelne Werk eine einzelne Mahnkarte zu senden. Man kann u. II. gleich die ganze Reihe der noch Nicht besprochenen Werke mahnen und den Mahnbrief dementsprechend abfassen. Generell sind zwei Sammelmahnungen im Jahr vorgesehen. Da dabei meist Hilfs kräfte beschäftigt werden, müssen ihnen ganz eindeutige Anwei sungen gegeben werden. Das geschieht durch Vereiterung der Mahnspalte unten rechts. Die Ziffern bedeuten Schemabrief 1 (einfache Sammelmahnung) und Schemabrief 2 (dringlichere Sammelmahnung). Nebenher muß selbstverständlich die beson- Frage kommenden Organe vorübergehend an einer beliebigen Stelle. Nach diesem Zeichen werden dann durch eine Hilfskraft die Adressen und das sonstige Bersandmaterial herausgeschrieben und in die Karten der abgekürzte Name des Werkes und das Versanddatum mit einem kleinen Setzkastenstempel eingedruckt (Nachsorderungen werden zweckmäßigerweise mit Tinte eingetra gen). Das Adressenmaterial wird dann noch von Fall zu Fall ergänzt durch Organe, die noch nicht in den Sicht-Kartei-Ord- nern sind, aber im »Sperling« namhaft gemacht werden. Für diese werden dann die Karten angelegt. Ist das Adressenmaterlal vollständig, wird es nach Berlagsorten geordnet und als Unter lage für die Aufstellung der Liste 2 benützt. In dieser Liste