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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1937
- Strukturtyp
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- 1937-08-14
- Erscheinungsdatum
- 14.08.1937
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- Deutsch
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starken Beschränkungen der von allen Seiten an den Sachausschuß herangetragenen Wllnsche fuhren mußte. Rund fünftausend Bücher wurden ausgewählt, die sich dann eine engere Wahl gefallen lassen mußten, wie sie eben die Fllnfhundertmark-Grenze erforderte. Um diesen Rahmen zu finden, war es, wie der Rühner Sachwalter Fritz Naßmann aussUhrt, notwendig, sich zunächst über die Einteilung der Bücherei klar zu werden. Tie Bücherei soll, wie die Schule, jeden Menschen erfassen; sie soll nicht einzelne Berufs- oder Jnteressen- kreise berücksichtigen, sondern den Volksgenossen als Ganzes, als — politischen Menschen, was heute gleichbedeutend ist mit dem Begriff des deutschen Menschen, bilden und ausprägen. Sie wird damit zum wichtigsten Hilfsmittel der Charakterbildung des national sozialistischen Menschen. Aus solcher Einstellung ergab sich auch in Nühn die zielweisende Ausgabe, das »Gesicht« dieses gegenwartsnahen deutschen Menschen sich in der Formung und im Aufbau der dörflichen Bücherei wider spiegeln zu lassen. Die endgültig gefundene Einteilung sieht fol gendermaßen aus: 1. Deutsche Politik, 2. Die Familie, die Gesund heitspflege, der Haushalt, 3. Andacht — Feier — Kunst — Religion, 4. Geschichte — Klassiker, 5. Besonderes — Bebildertes — Tönendes, 6. Roman — Erlebnis — Schauspiel. Damit ergab sich eine Stammreihe von insgesamt einhundert- undsechzig Bänden. Uber die Zusammensetzung der »Politischen Reihe« bedarf es nicht vieler Worte, nachdem die Muster derartiger Samm lungen richtungweisend längst bekanntgegeben worden sind. Etwas anderes ist es — und das geht vor allem auch den Fachmann an — zu wissen, unter welchen Gesichtspunkten die früher »schöngeistige Literatur« hier Berücksichtigung gefunden hat. Da überrascht es viel leicht manchen, zu erfahren, daß Rühn in der Reihe »Geschichte« die rein geschichtlichen Bücher überhaupt ablehnte; die Begründung, sie seien zu umfangreich und zumeist nur für den Wissenschaftler von größerer Bedeutung, läßt sich hören. Man geht also von der Dich tung an die Geschichte heran — d. h. vom geschichtlichen Roman aus. Die Zeit scheint wiedergekehrt, in der Schillers »Wilhelm Teil« dank der Aufnahme in Reclams Universal-Bibliothek das Verständnis der geschichtlichen Hintergründe vorbereitete, so wie Richard Wagners Werk heute den Unterbau abgibt für die deutschen Sagenkreise der romantischen Epoche. Welche Klassiker Aufnahme finden sollten, mag einen schwierigen Kampf gekostet haben. Aber läßt sich eine deutsche Bücherei überhaupt ohne Goethe und Schiller, Kleist, Hebbel, Eichendorff und Keller denken? Wenn man Mörike, Storm, die Brüder Grimm, Hölderlin, Wilhelm Busch und Fritz Reuter als »Deutsche Klassiker« bezeichnet, so wird mancher über diese Auslese den Kopf schütteln. Man vergesse nicht, daß Reuter in Mecklenburg ganz gewiß die Berechtigung zum Klassikertitel hat — so wie der Bayer Ludwig Thoma zu seinen Klassikern zählen wird! Wie weit die Rühner Sammlung, die ja immer nur einen Aus gangspunkt darstellt, eine Veränderung erfahren soll und kann, muß natürlich den Anforderungen der speziellen Wllnsche, die sich aus Landschaft und Menschenschlag ergeben, überlassen werden. Das deutsche Leben der einzelnen Gaue ist ja so reich, daß es genug Bei spiele eigener Artung verträgt. Immerhin wird die in Rühn erst malig gefundene Grundanschauung für viele Büchereien des Landes, die der Hilfe bedürfen, maßgebend und nachahmenswert sein. Nicht unerwähnt sei die vom Rühner Sachverständigen in bezug auf die praktische Durchführung des Bücherei-Aufbaus öffentlich hervör- gehobene Feststellung, die den deutschen Buchverleger und seine kultu relle Bedeutsamkeit betrifft: »Bei der Auswahl der Klassiker zeigte es sich, in wie großem Maße verschiedene Verlage durch überraschend niedrigen Preis und dabei guten Druck es verstanden haben, dieses hohe Bildungsgut dem Volke zugänglich zu machen«. Uber die Möglichkeit der Werbung für die Neuanlage einer der hier geschilderten dörflichen Büchereien soll ein anderes Mal — unter Benutzung der vom Unterzeichneten in Nühn persönlich einge holten Erfahrungstatsachen — gesprochen werden. vr. Walther Eggert. Nachprüfung des Einkommensteuerbescheides für 1936 Von Dr. Werner Spohr, Kiel (Nachdruck verboten!) Kein Steuerpflichtiger sollte versäumen, den ihm vom Finanz amt zugehenden Einkommensteuerbescheid für 1936 zu überprüfen. Im einzelnen sollte der Steuerpflichtige folgendes tun: I. Vermerk des Eingangstages. Auf dem Steuerbescheid vermerkt man den Tag des Eingangs, der für die Einlegung eines Rechtsmittels (vgl. nachstehend V) von Be deutung ist. II. Vergleich des Steuerbescheides mit der Steuer erklärung. Als ersten Abschnitt der Nachprüfung des Steuerbescheides ver gleicht man den Steuerbescheid mit der Steuererklärung, die man im Februar dem Finanzamt eingereicht hat. Diese Prüfung kann folgendes Ergebnis haben: 1. Steuerbescheid und Steuererklärung stim men überein — das Finanzamt ist von den Angaben des Steuer pflichtigen nicht abgewichen. 2. Der Steuerbescheid weicht von der Steuer erklärung ab. Das Finanzamt soll in solchem Falle die Ab weichung in dem Bescheid erläutern (8 211 Abs. 2 Ziff. 4 der Reichs abgabenordnung). Ist das nicht geschehen, so kann man beim Finanz amt Nachfrage halten, diese — sofern man für den Fall, daß das Finanzamt bei seinem abweichenden Standpunkt verbleibt, Rechts mittel einlegcn will — schriftlich an das Finanzamt richten und in dieser Eingabe erklären, daß man sie, sofern das Finanzamt nicht innerhalb der Nechtsmittelfrist zu ihr Stellung nehme, zum Zwecke der Wahrung der Nechtsmittelfrist als Einspruch behandelt wissen wolle. 3. Es kann sich bei dem Vergleich des Steuerbescheides mit der Steuererklärung auch Herausstellen, daß die Steuererklärung einen Fehler enthält. Handelt es sich um einen Fehler, der sich zum Vorteil des Steuerpflichtigen auswirkt, muß der Steuer pflichtige dem Finanzamt sofort Mitteilung machen. Diese Mit teilungspflicht fällt nur fort, wenn es sich um Fehler handelt, die offenbar für die Einkommensteuer und die an sie anschließenden Steuern (z. B. Kirchensteuer, Bürgersteuer) ohne Bedeutung sind. Die Mitteilung des Fehlers bewirkt Straflosigkeit, vorausgesetzt, daß nicht schon Anzeige erfolgt oder eine Untersuchung eingeleitet ist. Allerdings kann dem Steuerpflichtigen der Säumniszuschlag auf erlegt werden. Ergibt die Nachprüfung der Steuererklärung anläßlich des Vergleichs mit dem Steuerbescheid, daß dieser einen Fehler zuungunsten des Steuerpflichtigen enthält, so kann der Steuerpflichtige das Finanzamt um Berichtigung bitten. In vielen Fällen wird das Finanzamt einen solchen Antrag des Steuerpflichtigen als Einspruch behandeln, dessen Kosten dem Steuerpflichtigen zur Last fallen. III. Nachprüfung der einzelnen Posten desSteuer- b e s ch e i d e s. Bei der Nachprüfung der einzelnen Posten des Steuerbescheides nimmt man am besten die gesetzlichen Unterlagen zur Hand oder zieht seinen Steuerberater hinzu. Die in Betracht kommenden gesetz lichen Unterlagen sind das Einkommensteuergesetz vom 16. Oktober 1934, die erste Durchführungsverordnung dazu vom 6. Februar 1935 und die Veranlagungsrichtlinien für 1936 vom 30. Januar 1937 (s. Börsenblatt 1937 Nr. 44: Die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer-Erklärung 1937 von Rechtsanwalt vr. K. Runge). Einige besonders wichtige Punkte der Nachprüfung der einzelnen Po sitionen des Steuerbescheides, die erfahrungsgemäß immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt führen, seien kurz erörtert: 1. Steuererleichterungen. Es kommen nur noch die Bewertungsfreiheit bei kurzlebigen Wirtschaftsgütern des Anlage vermögens und der Abzug der Aufwendungen für den zivilen Luft schutz oder Sanitätsdienst in Betracht. Die Steuerfreiheit für Ersatz beschaffungen sowie die Ermäßigung der Einkommensteuer wegen Instandsetzungen und Ergänzungen an Gebäuden können für 1936 nicht mehr beansprucht werden. 2. Kinderermäßigung kann außer für minderjährige Kinder für solche volljährige Kinder begehrt werden, die am 1. Mai 1936 das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, sofern die Kinder im Jahre 1936 mindestens vier Monate auf Kosten des Steuerpflichtigen für einen Beruf ausgebildet wurden. Als Be rufsausbildung gilt insofern auch die Ausbildung bet der Wehr macht (Fahnenjunker bis zum Oberfähnrich, andere Wehrmachts angehörige bis zum Obergefreiten einschließlich) und beim Arbeits dienst (bis zum außerplanmäßigen Truppführer einschließlich). 3. Der Sonderausgabenpauschsatz für Hausgehilfinnen (monatlich 50 NM) kann nur für solche weibliche Arbeitnehmer be gehrt werden, die häusliche Arbeiten gewöhnlicher Art gegen Ar beitslohn verrichtet haben. Die eigenen Kinder gelten in keinem Fall als Hausgehilfinnen. Wenn die Hausgehilfin sowohl im Haushalt wie im Betrieb tätig war, kann der Sonderausgabenpauschsatz für «54
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