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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.03.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-03-10
- Erscheinungsdatum
- 10.03.1879
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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1t- 57, 10, März, Nichtamtlicher Theil. 967 Nichtamtl Zum bapitel der Recensionsexeniplare. II,») Der Artikel „Zum Recensionswesen" in Nr, 35 d. Bl, ver anlaßt mich zu folgenden Bemerkungen, Der Artikel spricht im Allgemeinen von „Zeitschriften"; es ist dabei aber von vornherein ein Unterschied zu machen. In der letzten Zeit scheint es fast Usus zu werden, an die politischen Zeitungen fertige Rccensionen oder Reclamen zum Gratisabdruck einzusenden und ein Exemplar des betreffenden Werkes als Entgelt beizusügen. Auch wird meist die Bitte gestellt, bei der Recension den Preis anzugeben — dem nichts im Wege stände, wenn die Bitte nicht vorzugsweise von solchen Verlegern ausginge, welche auf diese Art die zu bezahlenden Inserate ersparen wollen. Größere Zeitungen von hervorragender Stellung werden sich auf dergleichen — nur für kleinere Blätter von geringer Auflage, deren Verleger zugleich Sortimcntsgeschäft betreiben, etwa annehmbare — Vorschläge nicht einlassen. Dies ist meist der Grund, weshalb größere Zeitungen die Novitäten ge wisser Verleger „ignoriren". Hat dies nicht seine volle Berechtigung, Hr, —r? Die Erwartung ist doch gewiß nicht unbillig, daß mindestens die durch die Rccensionen entstehenden Kosten — da dieselben bei größern Blättern meistens gleich andern Artikeln honorirt werden — durch Inserate sich ausgleichen. Bei den wenigen literarischen Zeitschriften liegt die Sache natürlich anders. Die selben sind zum Recensiren da und verlangen Bücher zur Re cension, was die politischen Blätter nicht zu thun pflegen. Wer Bücher zur Recension verlangt, übernimmt dadurch die Ver pflichtung, entweder zu recensiren, oder Auskunft zu geben, weshalb es nicht geschieht. Durch die weder im Allgemeinen noch speciell verlangte Zu sendung von Recensionsexemplaren kann dem Verleger dagegen keinerlei Verpflichtung auserlegt werden. Ein Buch ungelesen als „nicht geeignet" sofort remittiren, ist sehr einfach, obschon da noch die Frage entsteht, wer die doppelte Fracht mit Recht zu tragen hätte. Hat aber eine Redaction den guten Willen, ein Buch auf ihre Kosten von einem wirklichen Sachverständigen recensiren zu lassen, so kann man vernünftiger Weise nicht verlangen, daß sie dem Exemplar später noch einen Lauszettel nachsenden soll. Ich frage: wie soll man es machen, wenn ein Werk zur Recension an einen auswärts wohnenden Fachmann versandt ist und von diesem nicht remittirt wird? Den Lieserungswerken mancher Verleger stehen die Zeitungen schon deshalb mißtrauisch gegenüber, weil sie oftmals unangenehme Erfahrungen gemacht hohen, indem die Redaction resp, der betreffende Mitarbeiter, der auf die erste Lieferung hin recensirte, trotz aller Reclamationen die Fortsetzung nicht erhalten konnte. Und das kommt sogar bei hervorragenden Firmen vor; diejenigen, welche im Liefern der Fortsetzung gewissenhaft sind, bilden die Ausnahme — (eine sehr rühmliche ist dir Firma F, A, Brockhaus), Daß die Redactionen die „moralische Verpflichtung" haben, die nicht recensirten Bücher dem Verleger zu remittiren, möchte doch mindestens zweifelhaft sein, Hr, — r, gibt zu, daß „manche Zeitungen", wie er an dieser Stelle sich correcter ausdrückt, „dieses Verfahren aufs gewissenhafteste beobachten". Wenn aber ein unverlangt eingelaufenes Buch zum Anti quar wandert, was ich im Prinzip gewiß nicht vertheidigen will, so deckt der Erlös gewöhnlich kaum die Auslage der Fracht, Wie wäre es nun, wenn die Verleger, um diesem Uebelstande rcher Theil. zuvorzukommen, sich bereit erklärten, die Recensionsexeniplare nach erfolgter Besprechung zu einem Procentsatz des Ladenpreises zurückzunehme»? Ein Werk, das recensirt worden, ist doch un bestritten Eigenthum der Redaction geworden, indem der Werth desselben in der erfolgten Besprechung seinen Gegenwerth findet. Sollte nicht der Verleger, dem sein eigenes Ansehen wie das seiner Werke Werth ist, sich lieber zu einer solchen geringen Ausgabe ver stehen, UNI nicht den Sortimentern und dem Publicum gegenüber sich in den Schein der Schleuderei zu bringen? Es versteht sich von selbst, daß nur solche Recensionsexeniplare in diesem Falle recensions- berechtigt wären, welche zwar ausgeschnitten, aber sonst unbeschädigt und tadellos rein sind. Der Verleger kann solche Exemplare etwa zum Binden, als Freiexemplare rc, immerhin verwerthen. Ungeachtet vorstehender Bemerkungen in Bezug aus einzelne Punkte in dem Artikel des Kollegen — r, bin ich übrigens doch mit der Einrichtung der von ihm vorgeschlagenen schwarzen Liste einverstanden. Diese Maßregel müßte aber nur gegen solche Zeitungen gerichtet sein, die gar nicht recensiren und die Recensions- exemplare als „gute Prise" betrachten. Schließlich erkläre ich, daß obigem Vorschläge von mir kein anderer Werth heigemessen wird, als daß dadurch berufenere Federn veranlaßt werden könnten, die Sache an dieser Stelle weiter zu erörtern, L, Einige Stimmen über meinen Vorschlag „Einrichtung von No- Vitäten-Eireularen" bctr. in Nr. 39 d. Bl. Kosmack L Neugebauer in Prag: Wir halten Ihren Vor schlag für sehr praktisch und nachahmenswerth, H, Dannenberg in Stettin: In Ihrem mir als Probe ge sandten Circular sehe ich einen wirklichen praktischen Versuch, dem Sortimenter viel Zeit und Mühe zu sparen, abgesehen von dem großen Vortheil, der durch Herstellung eines Zettelkataloges in so müheloser Weise geschaffen wird, Biele Circulare machen jetzt mehr den Eindruck einer Stilprobe, als daß sie sachlich über den ange zeigten Gegenstand orientiren, Wünsche besten Erfolg, Puttkammer L Mühlbrecht in Berlin: Ihre Idee ist ori ginell und hat unseren Beifall, doch bezweiseln wir, daß die Ver leger sich mit dieser knappen Form befreunden werden, die meisten wollen mehr Worte über ihre Neuigkeiten machen; auch will Man cher durch luxuriöse Ausstattung des Circulars Eindruck aus den Sortimenter machen, solche Herren gehen lieber ihre eigenen Wege, Wir wünschen Ihrem Vorgehen besten Erfolg, Theodor Ackermann in München: Die Einrichtung ist sehr praktisch, und wenn es Ihnen gelingt, sie zu verallgemeinern, so ist dem Sortimenter viel Zeit erspart und durch den Zettelkatalog auch eine wesentliche Gedächtnißhilfe in leicht zu handhabender Form geschaffen. Ich halte die Sache sehr der allgemeinen Theil- nahme Werth, Nehmen Sie die Mühe aus sich, die Verleger für die Sache zu gewinnen und ihnen den Druck nebst der Expedition zu vermitteln. Wenn Sic das wollen, bin ich gleich bereit, Ihnen meine ferneren Circulare zu überweisen. Eine Schwierigkeit liegt darin, daß die Kosten für Artikel von nur wenigen Bogen wohl zu hoch ausfallcn dürften, Calculiren Sic alles genau und geben Sie einen Preiscourant aus, L, Unslad in München: Mit Ihrem Vorschlag bin ich voll kommen einverstanden und werde, falls Ihr Unternehmen zu Stande kommt, dasselbe oft benutzen, Metzler'sche Sort,-Buchh, in Stuttgart: Ich drücke Ihnen meine volle Zustimmung zu Ihrem Vorschlag ans und würde mich sreuen, wenn die Reform möglichst bald zur Durchführung käme, 132* ') I, S, Nr, sz.
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