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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.08.1937
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- 1937-08-03
- Erscheinungsdatum
- 03.08.1937
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- Deutsch
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Der dritte Einwand erhebt sich gegen das von D. angewandte Mahnverfahren. Eine Mahnung in einem so kurzen zeitlichen Ab stand von vierzehn Tagen muß jeden Zeitungsmann verärgern, um so mehr als unsere Presse, sowohl die in der Großstadt wie in einem ganz erfreulich großen Umfang auch die in der Provinz, sich der Mühe unterzieht, zu jedem einigermaßen wichtigen Werk Stellung zu nehmen. Für Zeitschriften und für die sehr vorsichtig zu behandelnde Auslandpresse empfiehlt sich D.s Mahnverfahren schon gar nicht. Hier darf man auf keine Weife schematisch Vor gehen, Fingerspitzengefühl für die Möglichkeiten und den guten Willen des Rezensenten bedeuten hier alles. Me Mahnung erfolgt am zweckentsprechendsten im Verlauf des ständigen Briefwechsels, am besten bei Neuanforderungen durch den Zeitungsverlag. So wird eine individuelle Note gewahrt, und die Erfahrung lehrt, daß sie am wirksamsten ist. Das schließt nicht aus, daß etwa jedes halbe Jahr notorische Bummler durch Schemabrief gemahnt werden. Bei einer ständigen Überwachung der Kartei wird man die unsicheren Kantonisten sowieso bald herausbekommen. Ich bin mit D. einer Meinung, daß die Führung eines Be sprechungsarchivs eine wichtige und notwendige Arbeit im Verlag darstellt. Nach meiner Ansicht erfordert sie aber nicht nur ein Paar tägliche Minuten, sondern den ständigen Einsatz, eine dauernde, gut geschulte und wendige Beobachtung, Nicht nur die Arbeit einer Hilfskraft, am wenigsten eines Lehrlings, der solche Arbeiten nur zu informatorischen Zwecken und nicht als Dauer beschäftigung ausführen sollte. Rudolf Anders ch, München. Entgegnung von Otto Dennewitz, Berlin Wenn ich für die Kontrolle des Besprechungswesens das Buch der Kartei vorziehe, dann deshalb, weil ein Besprechungs buch auch nach Jahren und Jahrzehnten noch die Möglichkeit bietet, sich über die Aufnahme eines Werkes in Öffentlichkeit und Presse zu unterrichten. Der Versand von Besprechungsexemplaren ist doch immer etwas zeitlich Bedingtes. Ich müßte also im Laufe der Zeit eine sehr hohe Anzahl von Karteikarten anlegen, die mich, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, beim Suchen immer mehr behindern. Würde ich nun auch zeitweilig Karten entfernen, so müßte ich auch diese wieder irgendwie aufbewähren, und so habe ich ein zweites und auch drittes Buch für die Praxis für ange brachter gefunden als die Kartei. Ich bin keineswegs Kartei gegner, aber für die Besprechungskontrolle ist die Führung eines Besprechungsbuches meines Erachtens einer Kartei doch vorzu- zishen. Es mag an der überaus gedrängten Kürze, in die ich meinen Aufsatz fassen mußte, liegen, wenn ich hinsichtlich der Führung des Besprechungsbuches vielleicht mißverstanden wurde, denn »toter Raum« kann ja bei meinem System gar nicht entstehen. Der Kopf meines Besprechungsbuches sicht wie folgt aus: Titel des Werkes Titel des Blattes Verlagsort Datum des Versandes Bestätigung Beleg Bemerkung Ich lege also, wie ich übrigens in meinem Aufsatz auch her- vovhob, das Besprechungsbuch nach den zu versendenden Werken an. Die zeitliche Reihenfolge des Erscheinens der Werke erübrigt eine alphabetische Anordnung. »Toter Raum« ist unmöglich, denn der Raum, den ich für außerhalb meiner Dispositionen noch ein gehende Anforderungen von Besprechungsstücken frei lasse, ist nie mals größer als mein Gesamtbestand an überhaupt für diesen Zweck zulässigen Exemplaren. Das volle Besprechungsbuch kommt ins Verlagsarchiv: will ich später einmal Verlagsrechts eines Werkes einem anderen Verleger verkaufen, kann ich jederzeit mit einem Blick feststellen, welche Presse das Werk besprochen hat. Die einzelnen Rubriken (siehe oben) find verständlich. Unter »Bemer kungen« notiere ich, wie bereits früher angegeben, zunächst im Falle notwendiger Mahnungen leicht mit Bleistift die Daten, später entweder im Falle einer Rücksendung dieses Eingangsdatum oder s. A. (siehe Anhang), also ein Hinweis, daß das betreffende Blatt Besprechungen bestimmter Werke nicht vornimmt usw. Wer, wie Kollege Andersch Wert darauf legt, die Güte oder die ablehnende Haltung des Besprechungstextes noch besonders zu vermerken, kann dies schnell durch die Zeichen -p und — unter der Rubrik »Bemerkungen» verzeichnen. Das Sammeln jeder Besprechung in einer bestimmten Mappe lehne ich unter Berücksichtigung der Platzfrage ab. Die tägliche Korrespondenz wird ja auch allgemein für ein bestimmtes Gebiet in einem Ordner für alle Vorgänge abgelegt. Das Heraus nehmen bestimmter Besprechungen aus dem Ordner ist doch wirk lich nicht so mühselig. Die meisten Besprechungen sind inhaltlich nicht schr umfang reich, also lohnt es sich auch nicht, für kurze Besprechungen einen ganzen Bogen zu verwenden. Bei größeren Besprechungen oder beim Originalabdruck ganzer Aufsätze oder Auszüge ergibt sich die Verwendung eines ganzen Bogens für eine Besprechung aber ohnehin von selbst. Deshalb sagte ich in meinem Aufsatz auch, daß bei jeweils vollgeklebtem Bogen immer eine neue Seite zu nehmen ist. Auch im Falle eines Sammelns der jeweiligen Besprechungen für ein Werk in einer Mappe, wie es Kollege Andersch vorfchlägt, müßte diese bei Verwendung je eines ganzen Bogens einen sehr großen Unkfang annehmen, zumal wenn der Verleger allgemein interessierender Werke einen erheblichen Besprechungsversand vornimmt. ^ Was das von mir vorgeschlagene Mahnverfahren angeht, so muß dem Kollegen Andersch ein Irrtum unterlaufen sein. Ich will keineswegs kurzfristig das Erscheinen der Besprechung anmahnen, sondern, wie es in meinem Aufsatz ausdrücklich heißt, nach dem Verbleib des Werkes forschen, wenn ich im Zeitraum von vierzehn bis einundzwanzig Tagen die dem Zeitungs- oder Zcitschriftenverleger mit dem Werke eingesandte frankierte Emp- fangsbestätigungskarte nicht zurückerhalten habe. Ein großer Teil von Verlegern läßt diese Frankatur durch die Frankiermaschine laufen; derartige Barfrankaturen gelten sogar nur acht Tage, mithin kann es keinen verärgern, wenn man nach zwei bis drei Wochen höflich — wie ich immer wieder betone — nach dem Verbleib der Empfangsbestätigung fragt. Im Falle eines Zwi schenbescheides, daß die Besprechung erst in etwa acht bis zehn Wochen erfolgen kann, würde demnach die höfliche Rückfrage nach dem Erscheinen der Besprechung drei Wochen nach Ablauf dieserZeit auch nicht verärgernd wirken können. Das Schema lehne auch ich grundsätzlich ab; in der üblichen Terminisierung der Geschästsvorfälle, zu denen die Besprechung doch auch zählt, kann meines Erachtens keine schematische Behandlung gesehen wer den, zumal ich schon früher betonte, daß eine Besprechung niemals durch Drucksache angemahnt werden sollte. Selbst notorische Bumm ler würde ich noch mit Persönlichem Brief mahnen, immerhin lehrt die Erfahrung, daß solche Nachlässigkeit heutzutage fast nicht mehr vorkommt, mithin derartige Mahnungen zu den seltenen Fällen gehören. Meine Erwähnung, daß eine Hilfskraft oder ein Lehrling die täglichen Kleinarbeiten wie das Abbuchen im Besprechungsbuch und das Ausschneiden und Einkleben der Besprechungen erledigen könne, sollte durchaus nicht bedeuten, daß diese nun überhaupt das gesamte Besprechungswesen überwachen sollen. Ich hatte ja am Anfang meines Aufsatzes in Nr. 146 betont, daß der Ehef des Verlages und der Vertriebsleiter zunächst die Besprechungen zu Gesicht bekommen müssen; es ist mithin selbstverständlich, daß Hilfskräfte die schematische Erledigung der rein bürotechnischen Arbeiten inimer erst aus zweiter oder dritter Hand erhalten, denn der Bertriebsleiter ist doch in allererster Linie daran interessiert, die täglich eingehende Besprechungspost durchzusehen. Eine beson ders anzustellende Kraft für die Besprechungskontrolle dürfte jedoch den Etat eines mittleren Verlages unnötig belasten, denn trotz der allseitig anerkannten Notwendigkeit einer exakt geführten Besprechungskontrolle verträgt diese im Verhältnis zu dem daraus zu ziehenden Vorteil keine selbständige Besoldung. «34 Nr. 176 Dienstag, den 3. August 1937
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