Haftung für Nachlaßschulöen nach geltenüem un- künftigem Recht (mit einem Gesetzentwurf), von vr. h. Sibrr, emer. orö. Prof, der Rechte, Mitgl.d.Akaöemief. Deutsches Rechl. Dktav. 151 S. RM4.50 (Schriften der Akademie für Deutsches Recht. herausgegeben von Recht. Gruppe Xl/Nr. 2.) Eine gründliche wissenschaftliche Untersuchung, die praktische und rechtopolitische Zwecke verfolgt, ist hier auf Veranlassung des Präsi denten der Akademie für Deutsches Recht, Reichominister Or. Frank, von dem als hervorragenden Zuristen bekannten Professor Li. Siber den Rechts wie für die Neugestaltung wesentliche Rechtsauffassung. Diese muß kennen, wer in der Frage der Haftung für Nachlaßschulden das Recht zu suchen oder zu verwirklichen hat. Interessenten: Alle Zuristen — (Gerichte, Rechtslehrer, Studenten, Anwälte) — Bibliotheken Die Vevisenbeftimmungeo für üen Reiseverkehr nach -em Muslanö Ausgabe bearbeitet von Reichsbankrat Vr. Wolf Stand vom 45. Zult 1YZ7 Wirtschastsgruppe privates Hankgewerbe Gentralverbanö des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes Quart. 5>0 Seiten. RM 2.— Dieser Sonderdruck der Wirtschaftsgruppe privates Bankgewerbe ist für die Reisebüros und Banken ebenso wie für die vergnügungs» reifenden seit langer Zeit unentbehrlich, was schon darin zum Aus druck kommt, daß er bereits in y. Ausgabe erscheint. Das Werk ent hält außer einer kurzen Zusammenfassung in übersichtlicher und hand licher Form den Wortlaut aller Bestimmungen und Verordnungen, mungen allgemeiner Art sind für sich zusammengestellt. Oie Sonder vorschriften für die einzelnen Länder sind in alphabetischer Reihen folge der Länder abgedruckt. Ein Schlußkapitel beschäftigt sich mit den für den Geschäftsreisenden geltenden Vorschriften. Gesetz über Sie Verwahrung u. Anschaffung von Wertpapieren lVepotgefetz) vom 4. Februar 1-37. Nebst einem Anhang: Schrank fachvertrag und verschlossene Einlage. Erläutert von Rechtsanwalt Vr. Georg Gpiy, stellvcrtr. Ehefsgndikus der Deutschen Bank und Oisconto-Gesellschaft. Taschenformat. XXXII, 704 Seiten. Geb. RM 14.— (Guttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetze Nr. 203). Oer Verfasser, der als Autorität auf dem Gebiete des Oepotrechts besonderer Bedeutung sein. Interessentenr Alle Banken — Sparkassen — Kreditgenossen schaften — Wirtschaftsprüfer — Versicherungsgesellschaften — Ge- Walter de Grupter L <to. Serlln w ZS unS Leipzig Li ^ 2m Herbst erscheint: Das Relchspflanzenschutzgcsetz nebst den bislang erlassenen Durchführungsverordnungen und Ausführungsanordnunge» Kommentar L. Schuster ^ Tillmann Ministerialrat Regterungsrat im Reichs- und preuß. Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft Das Gesetz zum Schutze der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen vom 5. März 19Z7 hat die Grund lage für eine umfassende und einheitliche Bekämp fung der Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschäd linge im ganzen Reicksgebiet und für die Neuord nung des deutschen pflanzenschuhdienftes gegeben. Der Kommentar, den die Sachbearbeiter zu dem Ge setz und seinen Ausführungsbeftimmungen bringen, würdigt in ausführlicher Weise Sinn und Aufgabe deSpflanzenschuhgesetzes und erläutert die einzelnen Bestimmungen nach ihrer rechtlichen und praktischen Auswirkung. Der Kommentar soll allen, die sich mit der Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes, sei es vom verwaltungsmäßigen oder praktischen Stand punkt aus, zu befassen haben,ein zuverlässiger Führer ln der Auslegung u. Handhabung des Gesetzes sein. G Verlag paulparex in Berlin SW ii,Ped.m°nnstr.i8/ry Dag er8te La eQZ1i8cbier 8pracke über: kersonrlit/ aucl ^.ccomplislimeot b>)r Lrtliur igzS S 7.50 — 20.— k. XQ. fvmncuLn goss Ir. I7l Mittwoch, den SS. Juli ISS7