Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1937
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- 1937-06-29
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- 29.06.1937
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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den Text des Vornormblattes Din 1505 bekanntgeben. Es enthält Richtlinien für Kurzzitate und Titelangaben. Buchtitel und Auf satztitel werden danach so einwandfrei abgefaßt, daß das Auffinden des zitierten Buches oder Aufsatzes keine Schwierigkeiten bereitet. Man wird allerdings schwerlich etwas daran ändern, daß in Büchern die benutzten Werke in einer Tabelle vor dem Text zu sammengestellt und im Text abgekürzt wiedergegeben werden. Doch warum können diese Abkürzungen nicht nach den Normvor- schriftcn (Din 1501, 1502 und 1505) gehalten sein? Der Grund für das gräßliche Numerieren der zitierten Werke oder für das eigen willige Titelabkürzen durch einige Buchstaben ist niemals Raum not, sondern unüberlegte Zeitknauserigkeit. Der Verfasser und der Buchverleger bedenken nicht immer, daß das verstümmelte Zitat von vielen Lesern in andere Zusammenhänge, in Zeitschriftenauf sätze und aus Bibliotheksbestellzettel überpflanzt wird, wo dann keine Auflösung beigefügt ist. Also rotte man das Übel an der Wurzel aus und verbanne alle nicht leicht auflösbaren Titel- abkllrzungen von Veröffentlichungen aus den Verlagswerken jeder Art! Es gibt auch in der wissenschaftlichen Literatur Deutschlands einen Gemeinschaftsgeist, und aus ihm heraus sollten sich Verfasser, Herausgeber und Verleger vor Jndruckgeben jeder Veröffent lichung verantwortungsbewußt darüber vergewissern, daß nicht allein der eigentliche Text, sondern auch Fußnoten und Klammer zitate in der vorgelegten Arbeit leicht verständlich sind. Dabei müssen sie sich in die Lage des zukünftigen Lesers versetzen. Die Besprechungskontrolle Die Buchbesprechungen in der Zeitschriften- und Tagssprosse sind für jeden Verleger von größter Wichtigkeit. Zum ersten kann er den Besprechungen bereits den ersten Eindruck entnehmen, den eine Neuerscheinung in der Öffentlichkeit hervorruft, und dement sprechend kann er feine Vertriebsmaßnahmen gestalten; zum ande ren dienen ihm die Urteile der Zeitungen und Zeitschriften für die Werbung. Somit muß jeder Verleger dem Besprechungswesen seine volle Aufmerksamkeit zuwenden, denn es ist ja nicht allein damit getan, daß man Besprechungsexemplare versendet, sondern die ge winnbringende Arbeit für ein Werl setzt ja erst nach der Be sprechung ein. Das Besprechungswesen muß also genau so organi siert fein wie jede andere Unterabteilung des Berlages. Ratsam ist es zunächst, das Kontrollieren, Sammeln und Gliedern der ein gegangenen Besprechungen der Vertriebsabteilung zu übertragen. Der Vertriebs- und Werbeleiter hat naturgemäß das größte Inter esse daran, zu wissen, wie ein Buch beurteilt wird; außerdem ist es ja seine Aufgabe, alle Möglichkeiten für den Absatz zu er schließen. Es gehört nicht zu den Seltenheiten, daß ihm eine Be sprechung neue Wege erschließt, sei es in bezug auf einen neuen Abnehmerkreis oder irgendeine im Zusammenhang mit dem Inhalt des Buches stehende Angelegenheit, in die er sich einzuschalten ver mag. Oft werden wichtige Gelegenheiten verpaßt, nur weil der Ber- triebsleiter zu spät oder überhaupt keine Kenntnis von einer wert vollen Besprechung erhielt. Grundsätzlich sollte deshalb jede Ge schäftsleitung, wenn sie die gesamte mit dem Besprechungswesen im Zusammenhang stehende Post nicht ohnehin sofort dem Ver- triebsleiter zur ersten Durchsicht überläßt, zumindest am gleichen Tage Belegexemplare und -ausschnitte der Vertriebsabteilung zu leiten. Dann ist die Gewähr gegeben, daß das neueste Urteil bereits in der neuen Anzeige und dem neuen Prospekt Berücksichtigung findet. Die Verteilung der Besprechungsstücke wird wohl in den meisten Fällen nach einer Anordnung der Geschäftsleitung vor genommen, die, zum Teil auch auf Anraten der Autoren, die in Frage kommenden Zeitungen und Zeitschriften festsetzt. Infolge der gemeinsamen Anordnung der Reichspressekammer und der Reichs- schristtumskammer zur Neugestaltung des Buchbesprechungswesens erfährt der Verleger bald nach der Versendung der Exemplare, ob und wann die Besprechung stattfindet. Da an Hand des Bespre chungsbuches jeder Versand genau notiert ist, setzt die Bespre chungskontrolle also mit dem Eingang der Benachrichtigungskarten seitens der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger ein. Selbstver ständlich ist zu dieser Kontrolle unbedingte Voraussetzung, daß auch jede eingehende Besprechung sofort am Tage des Einganges im Besprechungsbuch vermerkt wird. Grundsätzlich dürfen Bespre chungen nicht erst tage- oder gar wochenlang zur gemeinsamen Eintragung gesammelt werden, denn erstens besteht die Gefahr des Verlustes, dann aber verliert man durch das Sammeln auch die libersicht. Das Besprechungsbuch muß täglich aus dem laufenden gehalten werden, diese kleine Mehrarbeit von nur wenigen Minu ten erspart viel Verdruß durch Suchen oder unliebsame Korre spondenzen. Außer dem Besprechungsbuch braucht man noch einen festen Leih-Ordner, insbesondere haben sich hierfür solche aus Preßspan gut bewährt. In diesem Ordner werden die eingegangenen Be sprechungen, die ausgeschnitten fein säuberlich aus weißes Papier geklebt sind, alphabetisch nach Verlagsorten gesammelt. Für jedes Buch ist ein besonderer Papierbogen anzulegen, letzterer kann durchaus einseitig bedruckt sein, fodaß man Makulaturmaterial dazu verwenden kann. Am Kopf des Bogens finden sich der Name der Druckschrift und der Verlagsort. über der Besprechung kann man noch einmal kurz den Titel des besprochenen Buches ein tragen. Auf diese Weise kann man alle weiteren Besprechungen der gleichen Schrift auf einen Bogen bringen. Falls dieser vollkommen mit Besprechungen beklebt ist, wird ein neuer Bogen (2, 3, 4 usw.) anschließend eingeheftet. Will man nun noch einen Unterschied machen zwischen den Abdrucken aus Waschzetteln und selbständigen Besprechungen, so braucht man nur den Ordner durch eine Kartonzwischenlage in zwei Teile zu bringen, im vorderen Teil sind dann Originalbespre chungen und im anschließenden nur Waschzettelabdrucke gesammelt. Für die Bearbeitung von Werbedrucksachen und Verlagsanzeigen ist diese Art der Unterteilung sehr wesentlich, da dem Sach bearbeiter das lange Suchen und Durchlesen der einzelnen Kritiken erspart bleibt. Außerdem können für die Werbung besonders wert volle Besprechungen durch Ankreuzen mit Rotstift noch besonders markiert werden, sodaß man im Bedarfsfälle sofort das geeig netste Material beisammen hat. Auch für diese Arbeiten sollte man es sich zum Grundsatz machen, alles am Eingangstage sofort zu erledigen, was um so einfacher ist, als derartige immer wieder kehrende Schemaarbeiten von jeder Hilfskraft oder jedem Lehr ling nach Anweisung ohne weiteres ausgeführt werden können. Um nun immer auf dem laufenden zu sein, welche Bespre chungen erschienen sind und welche noch ausstehen, wird man von Zeit zu Zeit im Abstand von etwa vierzehn Tagen bis drei Wochen das Besprechungsbuch durchsehen. Da eingegangene Besprechungen immer am Eingangstage eingetragen wurden, ist also dort eine Lücke, wo über den Verbleib des Werkes noch keine Antwort vor liegt. Ist eine Zwischenmeldung eingelaufen, die besagt, daß die Besprechung erst zu einem bestimmten Termin erfolgen kann, so notiert man diese ebenfalls im Besprechungsbuch, jedoch nur leicht mit Bleistift. Auf diese Weise erspart man eine besondere Rubrik, denn nach Eingang der Besprechung wird die Bleistiftnotiz aus radiert und das Eingangsdatum dafür eingesetzt. Soweit keine Nachricht oder keine Belege eingegangen sind, muß der betreffende Verlag gemahnt werden. Die Kopie des Mahnschreibens gehört dann unbedingt in den Terminordner, nicht in die Ablage.. Wer aber aus sofortige Ablage seiner Korrespondenz Wert legt, läßt sich für den Terminordner einen zweiten Durchschlag machen, damit die ständige Überwachung aus dem laufenden bleibt. Geht die Besprechung inzwischen — also vor Ablauf des Termines — ein, oder erhält man eine entsprechende Nachricht, so erfolgt sofort die Eintragung ins Besprechungsbuch. Das Herausnehmen des Vorganges aus der Terminmappe erübrigt sich dann insofern, als man ja vor der zweiten Mahnung ohnehin im Besprechungsbuch nachsieht, ob inzwischen eine Nachricht oder ein Beleg einge gangen ist. Zur Mahnung selbst wäre noch zu klären, ob diese durch eine gedruckte Schemakarte oder brieflich erfolgen soll. Durch die Neu regelung im Besprechungswesen ist erfreulicherweise die völlige Nichtbeachtung von Besprechungsexemplaren ganz bedeutend zu- 556 Nr. 146 Dienstag, den 29. Juni 1937
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