10820 VSOenblatt f. d. Dtschir. Buchhandel. Künftig erscheinende Bücher. 224, 4. Oktober 1920. Otto Liebmann / Verlagsbuchhandlung / Berlin W. SI Verlag der „Deutschen Iuristen-Zeitung" / Postscheck Nr. 45561 / Verlag der „Deutschen Strafrechts-Zeitung" Wellen Ae Wrt »M MI Mitte Oktober wird versandt: MMlNk vom 29. März 1920 (Reichseinkommensteuer). Von Dr.fur. Georg Giruh, Senatspräsidenten am Reichsfinanzhof, Kgl. Preuß. Wirklichem Geheimen Oberregierungsrat. Brosch. M. 19.- ord., M. 14.25 no., M. 13.30 bar in Laibleinen gebunden M. 23.— ord., M. 16.70 bar. Freiexempl.: S/8, wenn bar auf einmal bezogen, - der Einband der Freiexemplare wird berechnet. — Mit besonderer Freude kündige ich das Erscheinen dieser ei««ehend kommentierte« Ha«da«Sgabe der ersten Auto rität auf steuerrecktlichem Gebiete an. Wie die Strutz sche Ausgabe zum früheren preuß. Einkommensteuergesetz, bekannt unter dem Namen Futstinq-Strutz, damals den Markt beherrscht hat, so wird diese Landausgabe nunmehr bestimmt für das g anze R eich sg ebi et, eine ««gewöhnliche Ver breitung siude«. Jeder Steuerzahler, jede Be- Hörde, jeder Steuerbeamte, jeder 3 urist, Rechts- anwalt und Steuerberater bedarf eines allgemein verständlichen Wegweisers durch das Labyrinth der neuen Reichsetnkommensteuer und der Bestimmungen über den Steuerabzug vom Lohn. Von dieser Strutz schen LandauSgabe kann auch die kleinste Firma leicht Partien absehen. Sie sollte dauernd auf Ihrem Ladentisch und in Ihrem Schau fenster Platz finden. Die Auflage ist hoch. Wegen der großen Zahl Vorbe- stellungen kann ich in Kommission trotzdem nur beschränkt liefern. Eine großzügige Propaganda wird den Absatz wesent lich fördern. — Zum eigenen Gebrauche für den Buch- Handel, unter dieser Verpflichtung, liefere ick ein Ex. geb. zu 15 M. bar. Besonderer Zettel ist beigefügt. ---- //o»«/a«SFaäe /s/ /»/cLt ro ve/'«-ec/rse/n m/t «tem FE«» Xommen/a^ vom /Väs/cke»«» ram Lr/r- Lo»r»re»s/e»«Fe«/r a/s La»-/ e/,s FE«» sc/ie» ., O-> -/<«/«/-,» Li»a»r- »»«/ /» L/»re/^om»re»/a«»", -/« aä„ «st ««ste/»e» -io»», »s»» <//« e»</F«//,F?» 4«L/ö^«»FLäKt/mmo»Feo ee/as;«» s/»-/. L,st,//e, a«/ -/e» FE«» § tv« tr n-rr-/ -/a/,« r«»äcsts/ -/->se //a»«/a«sFaöe a/s pÄLäa/,-^ o^/rs ve//«« s/cst a»«La^i?». Oie Oeuifchen Finanz- und Steuergesetze in Cinzelkommentaren Lerausgegeben unter der Leitung von 6. Schiffer, Reichsfinanzminister a. D. Im Oktober wird erscheinen: Band L: Vkl iM «El u.zvdelleiMllig.Bestiiilmgn.!l.Relll>sllS8llbeniirdnllng nebst den Ausführungsbestimmungen, der Vollzugsan- anweisungu.derVollzugsverordnungzumReichsnotopfer- aesetz, den Grundsätzen für die Wertermittlung nach dem ReichSnotopfergesetz u. dem Ausgleichsbesteuerungsgesetz. Bearbeitet von G. von Breunig, Bayer. Staatsminister der Finanzen a. D., Senatspräsibenten beim Reichsfinanzhof, und K. von Lewinski, Geh. Regierungsrat, Ministerialrat im Reichs- justizministerium Ladenpreis etwa 38 M., gebunden etwa 43 M.; Subskriptionspreis etwa 28 M, gebunden etwa 38 M. mit 30"/, gegen bar und 11/10 bar auf einmal Dieser umfassende Kommentar, der das gesamte gesetzge berische Material bis zu den soeben erst erschienenen Bewer tungsvorschriften enthält, konnte jetzt erst abgeschloffen werden, weil ein erschöpfender Kommentar ohne diese neue Vorschriften unmöglich, daS Gesetz unverständlich ist. Das Werk kommt nicht zu spät. Für die große Menge der nock nicht abge gebenen Steuererklärungen und für die späteren Reklamationen wird der v. Breunig-v. Lewinski sche Kommentar von den Steuerzahlern wie den Behörden, Juristen, besonders Rechtsanwälten und Notaren, Steuer beratern, Gesellschaften, Banken, Vereini gungen, Vermögensverwaltern, Testaments vollstreckern, jurt ft iscke «Personen, mitSpa^nung erwartet. Die beiden Bearbeiter sind besonders qualifiziert, eine eingehende Erläuterung zu verfassen: v. Breuntg, insbesondere in Bayer« als Kommentator des bayerischen Einkommensteuergesetzes bekannt, ist jetzt Senatspräsivent am Reiebsfinanzhof, dem höchsten Gerichtshof in Sreuersachen; v. Lewinski war als Mitglied des ReichSjustizministerimns bei der Abfassung dieses Gesetzes wesentlich mit beteiligt. Auch diesem Bande des großen Schifferschen Sammelwerkes darf eine ebenso große Zugkraft vorausgesagt werden wie dem l. Bande, dem großen Kommentar von Dtrutz zum Vermögenszuwachs- und Kriegsabgabegeseh 1919.