Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.05.1924
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8848 «»rtm»i»tt I. ». Dqch». Redaktioneller Teil. X- NI, 12. Mal 1924. Mitteilungen des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig. iZuletzt Bbl. Nr. 41.) t. Arbcitsmarkt und Wirtschaftslage. In den beiden letzten Monaten hat sich eine zunehmende Besse rung des Beschäftigungsgrades aus dem ArbeitL- markt bemerkbar gemacht, was im wesentlichen auf eine Verbesse, rung des Jnlandabsatzes zurlickzuführen sein dürfte. Denn bisher ist es leider noch nicht gelungen, den Export derart zu steigern, das! die Passivität unserer Handelsbilanz, die auch im April, ebenso wie in den Vormonaten, ein Uberwiegen der Einsuhr um rund 200 Mil lionen Goldmark aufwicS, zu beseitige». Die Vermehrung der Aus fuhr ist nach wie vor bas einzige Mittel zu einer günstigeren Ge staltung des Geldmarktes, der im Zeichen einer steigenden Kreditnot steht, nachdem die NeichSbank durch ihre Diskontpolitik der drohenden Kreditinslation einen Riegel vorgeschoben hat. Eine Steigerung des Exports setzt aber nicht nur eine vcrmehrle Produktion voraus, sondern auch eine sortschreitende Verbesserung der Bctriebsorganisation unter Vermeidung jeglichen Leerlaufs, um die gleichzeitig notwendige Ver billigung der Produktion zu erzielen. Daß die Verlängerung der Arbeitszeit hierbei eine wesentliche Nolle spielt, ist von uns schon wiederholt betont worden, und es ist daher im Interesse unserer Gcsamtwirtschaft außerordentlich zu bedauern, daß der Kamps um die verlängerte Arbeitszeit noch nicht zum Abschluß gekommen ist, sondern erst neuerdings wieder im Ruhrbcrgbau und Baugewerbe zu Konflikten geführt hat. Noch immer sind die Verhandlungen in der Leder- und Holzindustrie nicht zun, Abschluß gebangt, und nach einer statistischen Ausstellung der Vereinigung der Deutschen Arbeit geberverbände arbeiten von etwa 5 Millionen statistisch crsaßtc» Ar beitern nur 1>4—2 Millionen mehr als acht Stunden täglich. Ar- beitszeitverlängeruiigen und neue Lohnsorberunge» haben sogar ver schiedentlich zu Teilstreiks geführt, besonders im Bergbau, aber auch bei den Werftarbeitern und in der sächsischen Metall- und Textil industrie. Der Erfolg ist, daß die Produktion in den betroffenen Wirtschaftszweigen nicht einmal auf dem bisherigen Stande gehalten werden konnte, sondern teilweise einen nicht unbeträchtlichen Rückgang erfahren hat. Derartige Wirtschastskänipfc sind unter den heutigen Verhältnisse» um so mehr zu bedauern, als wir uns auf diese Weise immer weiter von dem Ziele entfernen, durch intensivste Arbeit unsere gegenwärtige Lage zu verbessern und uns darüber hinaus allmählich von den uns angelegten wirtschaftlichen Kesseln zu befreien. Gilt es daher heute, mit allen Mitteln Arbeitsiämpfe größeren Umfangs zu vermeide», so ist bringend zu wünschen, daß auch die arbeitsrecht lichen Vorschriften daraus eingestellt werden, solche wirtschastsstörcnden Auseinandersetzungen möglichst auszuschalten. Durch den Erlaß der Arbeitszeitvcrordnung ist bekanntlich das Gegenteil erreicht worden, da durch sie die Gewerkschastspolltik in den Vordergrund gerückt wurde. Die Aussührungsbestiminuugen zu dieser Verord nung vom 17. April 19 24 kommen in ihrer Gesamtheit den Gewerkschaftswünschen noch mehr entgegen, indem sie nach Möglichkeit jeden Weg zu verbauen suchen, der unter Umgehung der Organi sationen zu einer Arbeitszcitvcrlängcrung führen könnte. Aber auch im einzelnen werden durch diese ergänzenden Vorschriften dem Ar beitgeber lediglich einengende Bedingungen auferlegt. Nach der Ar- beitszcitverordnung lann bekanntlich der Ausfall von Arbeitsstunden nach Anhörung der Bclrlcbsvcrtretung durch Mehrarbeit an den übri gen Werktagen der gleichen oder solgendcn Woche ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich soll nun nicht für einzelne Arbeitnehmer, sondern nur für den ganzen Betrieb oder ganze Betriebsabteilungen zulässig sein, was ebenso für die nach 8 3 der Verordnung zulässige Mehr arbeit an 36 der Wahl des Arbeitgebers überlassenen Tagen im Jahr gilt. Ter Arbeitgeber hat außerdem über jede aus diesen Aus nahmevorschriften beruhende Mehrarbeit ein genaues Verzeichnis zu führen, in das die Zahl der an den einzelnen Mehrarbeitstagcn be schäftigten Arbeitnehmer unter besonderer Angabe der Zahl der weib lichen und jugendlichen und der Dauer ihrer Beschäftigung cinzutrageu Ist. Der Nandpunkt der Verordnung, daß ein« Verlängerung der Arbeitszeit grundsätzlich nur im Wege des Tarifvertrags zulässig sein soll, wirb nachdrücklich unterstrichen, indem eine derartige Regelung durch Betriebsvereinbarungen als unzulässig bezeichnet wird, cs sei den», daß in einem Tarifvertrag die Regelung der Arbeitszeit nach betrieblichen Sondcrbedltrfnissen durch Betriebsvereiubarung ausdrück lich vorgesehen ist. Einen derartigen Tarifvertrag In der Praxis abzuschlicßcn, dürste ein Ding der Unmöglichkeit sein, da die Gewerk schaften niemals die wichtige Krage der ArbeitSzeitrcgelung aus der Hand geben und den einzelnen Betriebsvertretuugen überlassen wer- den. Ist eine Verlängerung der Arbeitszeit durch Tarifvertrag zu standegekommen, so hat der Arbeitgeber «ine klbschrist der die Arbeits zeit regelnden Bestimmungen des Tarifvertrags an einer in die Augen fallenden Stelle im Betriebe auszuhängen. Ta tarifliche Vereinbarun gen über die Arbeitszeit bisher in vielen Källeu nicht erzielt werden konnten, vielfach auch vorübergehend ein tarifloser Zustand herrschte, spielt der 8 8 der Arbeitszeitvcrordnung ein« bedeutsame Rolle, da dieser eine Verlängerung der Arbeitszeit durch den zuständigen Ge werbeaufsichtsbeamten vorsieht. Dieser Weg ist jedoch nur gangbar, wenn es an einer tariflichen Regelung fehlt. Um diese herbeizu führen, wird vom Neichsarbeitsmiuistcr nachdrücklich aus die Mög lichkeit verwiesen, welche die Schlichtungsverordnung vom 36. Ok tober 1923 bietet, also Insbesondere aus den Tariszwang. Dieser soll jedoch nach 8 6 der Schlichtungsverordnung nur Anwendung fin den, wenn die in dem Schiedsspruch getroffene Regelung bei gerechter Abwägung der Interessen beider Teile der Billigkeit entspricht und ihre Durchführung aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen crsorberlich ist. Trotzdem wird auf diesem Wege eine Ausdehnung des Tarif, Zwangs angestrebt, die keinesfalls im AUgemeinintcresse liegt. Viel richtiger wäre cs, in allen den Fällen, wo die Arbeitnehmerorgani- sationen sich weigern, einer wirtschaftlich notwendigen Arbeitszeit verlängerung ihre Zustimmung zu geben, diese für die einzelnen in Frage kommenden Betriebe durch die behördliche Genehmigung zu ersetzen. Dies würde eine» weit größeren Druck auf die Verhandlungs bereitschaft ausüben, als wenn der zeitraubende und umständliche Weg des Schlichtungsverfahrens gewählt wird, der bestcnsalls aus ein Kompromiß hinauSläust, das die Verlängerung der Arbeitszeit mit einer Lohnerhöhung verbindet, die vielfach die angestrebtc Produl tionsverbilligung wieder illusorisch macht. Dies muß um so mehr gelte», als die SchlichtungSpraxi» der neu eingesetzten Schlichter sich bisher kaum von dem vielgerügten Verhalten der Demobilmachungs kommissare, deren Amt am 1. April d. I. erloschen ist, unterscheidet. Immerhin soll anerkannt werden, daß in den Ausführungsbestim- mnngen wenigstens angcdeutet wird, es solle bei der behördlichen Prüfung der Anträge auf Arbeitszeitvcrlängerung unter möglichster Wahrung der sozialpolitischen Belange aus die bet der heuti gen wirtschaftlichen Lage notwendige Steigerung und Verbilligung der Gütcrerzeugung gebührend Rücksicht genommen werden. Wünschenswert wäre es, wenn die behördlichen Genehmigungen einer Arbeitszeitverlängcrung nicht durch besondere Bedingungen zu sehr eingeengt und auch nicht zu kurz befristet würben, da andernfalls eine Beruhigung der Betriebe nicht möglich ist. 2. Lohnpolitik und Tariswesen. Wie schon angedeutet, haben in letzter Zeit nicht nur aus Anlaß der Arbeitszeitverlängerung, sondern auch wegen verschiedentlich ge stellter Lohnforderungen Arbeitskämpf« stattgefuuden. Infolgedessen ist namentlich auf Grund des Eingreifens der SchlichtuugSbehördcn eine ErhöhungdesLoh »Niveaus zu verzeichnen. Am stärksten sind die Steigerungen in der Bekleidungsindustrie und im Druckgewcrbc gewesen, wobei man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, daß hier der Widerstand der Arbeitgeber infolge des hohen Auftragsbestandes verhältnismäßig gering gewesen sein mag. Es bedarf wohl keines be sonderen Hinweises, daß jede Konjunkturlohnpolitik sehr leicht zu verhängnisvollen Auswirkungen für die übrigen Gewerbe zweige führen kann. Noch ist die Reichsregierung mit Erfolg bemüht gewesen, stärkere Erhöhungen der Beamtengehältcr und Arbeiterlöhne zu verhindern und die Steigerungen nur auf eine Angleichung de» im ersten Viertel des Jahres gang besonders gedrückten Lohnniveaus an das der Industrie zu beschränken. Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß z. B. die Reichsbahuarbeitcr ihre Lohnerhöhung nur gegen einen ivcsentlichcn Abbau der Bestimmungen des Manteltarifs sz. B. Ilr- laubskiirzung, Fortsall des Krankengelbzuschusses usw.) erkauft haben. Dieses ernste Bestreben der Regierung, von der Lohnscite her Schwierigkeiten z» begegnen, ist durch die Lohnpolitik des Bergbaues wesentlich unterstützt worbe n. Der Bergbau steht auch heute noch aus seinem seit Anfang b. I. bestehenden Lohnniveau, was für ihn um so bedeutungsvoller und schwieriger ist, als die übrige» Industrien ihre Löhne fast durchweg erhöht haben. Wenn hieraus im Zusammenhang mit der Verlängerung der Mehrarbeitsabkommen Streikbewegungen entstehen, so kann der Bergbau diese Schwierigkeiten nur überwinden, falls ihn die übrigen Gcwcrbczweige durch eine gleichgerichtete Lohn politik nach Kräften unterstützen. Dies muß ohne weiiercs dort möglich sein, nw an sich schon das FriedcnSIobnnivcau annähernd erreicht ober
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