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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-07-11
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1902
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- Deutsch
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^ 158. 11. Juli 1902. Nichtamtlicher Teil. 5611 neu gewählt. Die übrigen Vorstandsmitglieder wurden durch Zuruf in ihren Aemtern bestätigt. Punkt 5: Bestimmung des Ortes der nächsten Hauptversammlung. Die Wahl des Ortes wurde dem Vorstande zu gegebener Zeit anheimgestellt, als Zeitpunkt die zweite Hälfte des Juni 1903 empfohlen. Punkt 0: Berichte der beiden Vereinsdelegierten, n) des Herrn vr. Lehmann: Die diesjährige Kantateversammlung stand unter dem Zeichen der Rabattfrage. Eigentlich giebt es hier zwei Fragen: des Ver legerrabatts und des Kundenrabatts. Und wenn wir Sortimenter die Wahrheit sprechen sollen, so ist es keine Frage, daß zur Zeit die Krisis, in der sich der Sortimentsbuchhandel unfraglich be findet, mehr durch den fortwährend geminderten Verlegerrabatt verschärft wird als durch den gewährten Kundenrabatt. Nichts destoweniger ist es hoch zu begrüßen, daß der Vorstand des Ver bandes der Kreis- und Ortsoereine wieder einmal energisch die grundsätzliche Beseitigung des Kundenrabatts in die Hand genommen hat. Sein dahingehender Antrag, mit dem wir uns liehen Beifall und nur vereinzelten Widerspruch. Sehr wertvoll war es, daß unser energischer Börsenvcreins-Vorsteher Herr Albert Brockhaus sich dieser gemeinsamen Sache des deutschen Buchhandels annahm. Der Antrag des Vorstandes der Kreisvereine wurde denn auch mit einigen Aenderungen dankbar angenommen. Re ferent spricht seine Üeberzeugung aus, daß es jetzt Aufgabe des Sortiments ist, die Frage des Verlegerrabatts in die Hand zu nehmen, wie er sie auch bei den Debatten der Versammlung der Kreis- und Ortsvercine mit vollem Vorbedacht mehrmals betont hat. — Eine zweite Frage, die in Leipzig in Form des Antrages Knorrn zum Austrage kam, war die Stellung der Redaktion des Börsenblattes in dem Verhältnis der Verleger und Sortimenter. Im ganzen Sortiment waren Aufsätze des Börsenblattes sehr Übel vermerkt worden, die mit der Bezeichnung C. M. gegen die ge äußerten Desiderien der Sortimenter den Standpunkt der Verleger in sehr einseitiger und schroffer Weise vertraten. Im Sortiment war man der Üeberzeugung, daß kein deutscher Verleger mit seinem guten Namen solche Auslassungen vertreten würde, und Ihr Re ferent selbst hatte der Redaktion des Börsenblatts die Üeberzeugung ausgedrückt, daß dieser C. M. gar kein Verleger, sondern nur der übereifrige Angestellte eines Verlegers sei. Daß letztere Ueber- zeugung die Wahrheit war, dafür hatte Ihr Referent in Leipzig den aktenmäßigen Beweis in den Händen, als Herr Kollege Knorrn- daß im Sprechsaal künftig Zuschriften nur mit voller Namens unterschrift veröffentlicht werden dürften. Durch die unerwartete widerspruchslose Annahme des Antrages Knorrn wurden diese Ent hüllung, sowie weitere Auseinandersetzungen überflüssig, die wir sonst noch zu machen hatten. Somit können wir Sortimenter mit Befriedigung auf den Verlauf der diesjährigen Ostermeß-Versamm- lung zurückblicken. d) des Herrn Hermann Fischer: Der Schwerpunkt der diesjährigen Kantate-Verhandlungen lag unbestreitbar in der Versammlung der Delegierten der Kreis- und Ortsvereine, in der eigentlich auch schon die Entscheidung über den Antrag betreffs des Kundenskontos fiel. Der (kleine) Saal des Buchhändlerhauses war sowohl in der vertraulichen Vor besprechung am Freitag, als namentlich in der ordentlichen Abgeordnetensammlung am Sonnabend nahezu gefüllt. Von den im Verbände befindlichen Kreis- und Ortsvereinen dürften wohl nur sehr wenige unvertreten gewesen sein, ein Zeichen von der Wichtigkeit, die man der Tagesordnung beilegte. Auch der erste Vorsteher des Vörsenvereins nahm während der ganzen langen Dauer an den Verhandlungen als Gast teil und griff mehr mals in die Debatte ein, und den vereinten Bemühungen des Verbands- und Börsenvereins-Vorstehers gelang es, auch die Zag haften für den vielumstrittenen Antrag zu gewinnen, der zuletzt in nur wenig veränderter Fassung mit erdrückender Mehrheit an genommen wurde. Herr Albert Vrockhaus sprach es wiederholt aus, daß der Börsenvereins-Vorstand den Kreisvereinen bei der Durchführung der neuen Verkaufsbestimmunqen zur Seite stehen würde, und daß er nicht allein den guten Willen, sondern auch die Macht dazu habe. Der Beitritt des Vereins der Leipziger Buchhändler und des Vereins der Leipziger Kommissionäre zum Verbände ist als ein Beweis der weiteren Konsolidierung der buchhändlerischen Beziehungen anzusehen; ein sichtliches Zeichen davon ist die Unterbringung der Buchhändler-Lehranstalt und der Bestellanstalt im Vuchhändlerhause. Von allen Universitätsbibliotheken im Deutschen Reiche sind es nur die preußischen, die grundsätzlich und geschlossen auf den Weiterempfang des seither gewährten Skontos von 10 Prozent bestehen. (Einige nichtpreußische begnügen sich schon längst mit 5 Prozent.) Es war die allgemeine Meinung der Versammlung, daß ein Erfolg zur Herabminderung dieses Satzes nur auf dem Wege gütlicher Vorstellung und durch geeignete Schritte des Börsenvereins-Vorstandes bei der preußischen Staatsregierung zu erhoffen sei. Ueber die Vorenthaltung des Börsenblattes sind die Direktoren der Universitäts-Bibliotheken höchlich entrüstet. Wenn es auch vielleicht nicht sehr schwer fallen würde, denselben durch einen Vermittelungsoorschlag entgegenzukommen,^so haben wir zu Orientierungsbedürfnisse der Bibliotheksdirektoren genügen würden. Vielleicht läßt sich später mit der -Do ut äs8-» Politik in dieser Sache etwas erreichen. Die Hauptversammlung der Börsenvereinsmitglieder am Sonntag verlief, nach den vorbereitenden Schritten der vorherigen genommen. Das Festessen in dem prächtigen großen Börsensaale fand, in diesem Jahre zum ersten Male fast ohne jede Beteiligung der Herren Gehilfen, in herkömmlicher würdiger Weise statt. Wenn es dem Vorstände gelingen sollte, die Akustik des Saales so weit zu verbessern, daß die Reden auch an den von dem Rednerpult entfernteren Tischen gut verstanden würden, dann würden auch die gegen Ende des Mahles zu Worte kommenden Redner die volle Aufmerksamkeit der Festgenossen finden, eine Rücksicht, die sämtliche Redner bei einer so auserwählten Buchhändler-Festtafel zu erwarten wohl berechtigt sind. Das Fest am Montag Abend in Gesellschaft von Damen, sowie mit unseren jüngeren Berufs genossen in dem wundervollen Saale des Zoologischen Gartens nahm einen glänzenden, alle Erwartungen übertreffenden Verlauf. Dem Vergnügungsausschuß gebührt für diese Veranstaltung so Lob wie Dank aller Festteilnehmer. < Punkt 7: Die Wahl der Abgeordneten zu den Kantate-Versammlungen 1903 wurde dem Vorstande zu geeigneter Zeit überlassen. Punkt 8 (Verkaufsbestimmungen) wurde von der Versammlung, nachdem diese durch die vorstehenden Bericht erstattungen von der günstigen Stimmung in Leipzig und dem übereinstimmenden Vorgehen sämtlicher Kreisvereine im Deutschen Reiche Kenntnis genommen, nach kurzen Erörte rungen dem Anträge des Vorstandes gemäß in der vor geschlagenen Fassung angenommen und die neuen Verkaufs bestimmungen mit den nachstehenden Leitsätzen, wie folgt, verlautbart: Neue Verkaufsbestimmungen (vom Jahre 1902) des Kreisvereins Ost- und Westpreußischer Buchhändler. § 1. Auf Zeitschriften, Schulbücher im Einzelverkauf und Lehrmittel, sowie auf alle Verkäufe bis zu einem Gesamtbeträge von 10 ^ darf keinerlei Skonto gewährt werden, weder gegen bar noch in Rechnung. § 2. Bei Verkänfen, die nicht unter § 1 fallen, darf bei Barzahlung oder längstens halbjährlicher Begleichung ein Skonto von 2 Prozent gewährt werden. § 3. Ein Skonto bis zu 5 Prozent darf auch künftig noch gewährt werden an Behörden, öffentliche und Anstaltsbibliotheken mit Ausnahme der unter ß 1 fallenden Verkäufe. — Auf größere Lieferungen von Schulbüchern in Partieen an Behörden und Lehranstalten soll, wo es bisher geschehen, noch bis auf weiteres der Abzug eines Skontos bis zu 5 Prozent gestattet sein. Einzelne besondere, außerordentliche Ausnahmen können übergangsweise zwischen dem Kreis- und Ortsvereine und dem Vorstande des Börsenvereins vereinbart werden. Leitsätze für den Vücherverkauf: Die Gewährung eines Skontos ist in jedem einzelnen Falle als eine Ausnahme anzusehen. Das Skonto darf niemals angeboten, sondern nur auf ausdrückliches Verlangen bewilligt werden. Die Franko-Zusendung nach auswärts gilt als eine Form des Skontos. Die Ausführung dieser neuen Verkaufsbestimmungen an Stelle der jetzt geltenden tritt spätestens am 1. Januar 1903 allgemein in Kraft. Es bedarf als selbstverständlich wohl nicht erst be sonderer Hervorhebung, daß auch unsere forensischen Berufs- 735*
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