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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-07-11
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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genossen (die weder dem Börsen- noch unserem Kreisverein angehören) an die genaue Einhaltung dieser Verkaufsnormen durchaus gebunden sind. Nachdem noch die eingegangenen Begrüßungstelegramme verlesen waren, schloß der Vorsitzende um 2*^ Uhr nach mittags die Sitzung. Ein gemeinschaftliches Mittagessen, gewürzt mit ernsten und heiteren Reden, vereinigte hierauf die Herren wieder mit ihren Damen; daran schloß sich eine Wagenfahrt nach dem reizenden Waldidyll »Geizhals«. Am Montag Dampferfahrt über das Haff nach Kahl berg auf der Frischen Nehrung, abends Rückfahrt nach Elbing In später Abendstunde und am nächsten Vormittag verließen sämtliche Festteilnehmer wieder das gastliche Elbing, befriedigt von dem Ergebnis ihrer beruflichen Besprechungen, wie nicht minder von dem schönen kollegialen und freund schaftlichen Verhältnis, das in den beiden Tagen geselligen Zusammenseins so offensichtlich zum Ausdruck gelangt war. Der Vorstand des Kreisvereins Ost- und Westpreußischer Buchhändler. Hermann Fischer. Hugo Pollakowsky. Eugen Heinrich. Ur. Bernhard Lehmann. Gustav Horn. Emil Wiebe. Arthur Richter. Kleine Mitteilungen. Der österreichische Buchhandel und der Entwurf eines neuen Preßgesetzes. (Vgl. Nr. 136 und 137 d. Bl. vom 16. und '17. Juni 1902.) — Der österreichisch-ungarische Buch händlerverein und die Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler hatten sich am 2. d. M. unter dem Vorsitze des Herrn Franz Deuticke-Wien zu einer gemeinsamen Besprechung Abgeordnetenhause vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Presse vereinigt. Der Berichterstatter, Herr Kommerzialrat Wil helm Müller-Wien, wies in kurzen einleitenden Worten auf -Mit dem vom Ministerpräsidenten Herrn vr. von Körber am 11. Juni d. I. dem Abgeordnetenhause vorgelegten Entwurf eines neuen Preßgesetzes wurde dem Buchhandel insofern eine freudige Ueberraschung zu teil, als die in der Eingabe des Ver eines und der Korporation vom Jahre 1900 ausgesprochenen Worten des Ministerpräsidenten, für welche wir außerordentlich dankbar sein können. Wie Ihnen allen bekannt ist, beschäftigte sich unsere Eingabe hauptsächlich mit den 88 3,17, 18, 23 und 24 des bisherigen Preßgesetzes. Die in Z 3, Absatz 5 des bis herigen Preßgesetzes enthaltenen Bestimmungen, nach welchen die Sicherheitsbehörde des Ortes den Verkauf von Schulbüchern, Kalendern, Heiligenbildern rc. bestimmten Personen auf Wider ruf bewilligen konnte, sind in dem neuen Entwurf vollständig fallen gelassen, und es dürfte in Zukunft die Zahl der Teil konzessionäre und Licenzinhaber nach und nach eine Verminderung erfahren. Von besonders tief einschneidender Bedeutung sind die §8 13 bis 20 des neuen Preßgesetzes, die die Kolportage in dem von uns vorgeschlagenen Sinne regeln. In den 88 13 bis 20 wird der Straßenverkauf periodischer Druckschriften — auch durch Automaten — gestattet, was zweifellos eine vielleicht sehr empfindliche Schädigung des Sortimentsbuchhandels einschließt; aber in den 88 16 bis 20 wird der Verkauf nichtperiodischer Druckschriften in klarer, für den Sortimentsbuchhandel vorteil hafter Weise geregelt. Nach 8 18 darf ein Verkauf von Haus zu Haus nicht stattfinden, während über das Sammeln von Pränumeranten und Subskribenten im Umherziehen der 8 20 ge naue Bestimmungen enthält. Die in den 88 17 und 18 des bisherigen Preßgesetzes festgesetzten Verfügungen über das Ab liefern von Pflichtexemplaren haben eine gründliche Aenderung erfahren, wobei unsere bezüglichen Wünsche, wenn auch nur teilweise, Berücksichtigung gefunden haben. -Statt der bisherigen 4 bis 7 Pflichtexemplare sind in Zukunft nach 88 27 und 28 des Entwurfes bei nichtperiodischen Druckschriften unter drei Bogen vom Drucker nur mehr eventuell zwei Exemplare und von Druckwerken über drei Vogen vom Ver leger zwei Freiexemplare an die Hofbibliothek und die Uni- bestimmt das Gesetz genau, daß Drucksachen, deren Preis 20 Kronen übersteigt, mit der Hälfte des Ladenpreises vergütet werden müssen, wenn nicht die Rückstellung des Exemplars inner halb Monatsfrist erfolgt. -Die in unserer Eingabe eingehend kritisierte polizeiliche Beschlagnahme wie auch das objektive Verfahren haben ebenfalls eine durchgreifende Neuregelung gefunden, ebenso unsere Vor stellungen bezüglich des gerichtlichen Verbotes. Ein Verbot der Weiterverbrcitung soll im allgemeinen nicht mehr stattfinden; an dessen Stelle soll der gerichtliche Ausspruch auf Verfall der Druckschriften treten. — Bezüglich der auf das Berichtigungs wesen hinzielenden neuen Bestimmung werden die mehrbeteiligten Kreise^wohl Stellung nehme^ so daß wir uns nicht eingehender Uebermittelung an den Ministerpräsidenten (schriftlich oder durch persönliche Ueberreichung) den Vorstehern der beiden Körperschaften überlassen: -Der Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler und die Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalien händler sprechen Sr. Excellenz dem Herrn Ministerpräsidenten Or. von Körber für den am 11. Juni 1902 dem hohen Ab geordnetenhause vorgelegten Entwurf eines neuen Preßgesetzes Dank und Anerkennung aus. -Insbesondere fühlen sich dieselben dankbar verpflichtet für das Wohlwollen, welches in dem ganzen Gesetze gegenüber dem -Mit freudiger Genugthuung begrüßen die genannten Körperschaften die Freigebung der Kolportage, die Äufhebung des objektiven Verfahrens, die Einschränkung der Beschlagnahme möglichkeit, die Reform hinsichtlich der Pflichtexemplare, die Milderung der im 8 24 des bisherigen Preßgesetzes getroffenen Bestimmungen und die Revision des Berichtlgungsverfahrens.- zu Berlin hat in der Anklagesache gegen den Schriftsteller Ferdinand Hei gl wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften und Beschimpfung von Einrichtungen der katholischen Kirche, ebenso wie das Amtsgericht, die Beschlagnahme der im Verlage von Hugo Bermüyler in Berlin erschienenen Schrift -Das Cölibat, Gedanken und Thatsachen- abgelehnt. In der Begründung heißt es: Der Verfasser sucht auf historisch-philosophischer Grund lage, also in wissenschaftlicher Weise, die Lehre der katholischen Kirche von der Ehelosigkeit des Priesterstandes als unrichtig dar- zuthun. Cr beschimpft hierbei nicht die Einrichtung der katholischen Kirche, sondern erläutert an Beispielen die Folgen, die sich aus dem Verbot der Ehelosigkeit ergeben haben. Daß hierbei auch manche in das Gebiet des geschlechtlichen Verkehrs fallende Vor gänge berührt werden mußten, ist auf den in dem Buche be handelten Stoff zurückzuführen. Der ganze im Zusammenhang zu berücksichtigende Inhalt der Bücher läßt aber nicht erkennen, daß dem Verfasser daran gelegen war, etwas, was Achtung und Ver ehrung erfordert, in verletzender und roher Weise herabzuwürdigen; er ist ferner auch nicht geeignet, das Scham- und Sittlichkeits gefühl des Publikums, für das jenes Buch bestimmt ist, in ge schlechtlicher Beziehung zu verletzen. (National-Ztg.) Auch ein -Buchhändler-. — Eine Leipziger Verlags buchhandlung empfing das nachfolgende charakteristische Schreiben vom 6. d. M.: -Ich möchte ihnen benahrichtigen daß ich zum 17 Oktober in Harburg eine Kolportage Buchhandlung eröfne. Und ich möchte Ihnen Mittheilen ob ich sämmtliche Bücher von Jchnen bekommen könnte, sämtl. Romane — Das Buch für alle — Moderne Kunst — und sammtl. Modenzeitungen. Bitte benacht- richtigen Sie mich so schnell wie möglichst ob Sie mir liefern können oder nicht. Wenn Sie mir es liefern können so schicken Sie mir die Preisliste mit und wie es steht mit die aus- legerespecken und auslegehefte.-
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