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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1933
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1933
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Geheimhaltung und andere Reformen Bei allen Vorschlägen, die zur Gründung des Börsenblattes gemacht wurden, war davon die Rede, daß eS als Manuskript zu drucken sei, das heißt nur Mitgliedern bzw. Buchhändlern zugänglich sein solle. Eine strenge Begrenzung ausschließlich auf die Mitglieder hat jedoch nie stattgcfunden, denn die erste Auf lage des Börsenblattes betrug 750 Exemplare (das Kricgersche Wochenblatt soll damals eine Auflage von 800 Exemplaren gehabt haben) bei einer Mitgliederzahl von etwa 450. Im Jahre 184; war das Verhältnis 1200 zu 700, im Jahre 1881 28g; zu 1458. Diese Zahlen zeigen, daß das Börsenblatt stets mehr als ein reines Vereinsorgan gewesen ist. Der Börsenvorsteher Enslin, Berlin, schrieb am 18. Februar 18^7 an W. A. Barth in Leipzig: „Wenn das Börsenblatt an manchen öffentlichen Orten auSlicgt, so betrachte ich dies als nichts erhebliches, be sonders für Leipzig, wo jedermann ein halber Buchhändler ist. Heut zu Tage muß alles sich die Öffentlichkeit gefallen lassen, und wir dürfen nicht besser seyn wollen als Könige und Minister. Abstellcn läßt es sich doch nicht, und liest mancher etwas schief heraus, so kann auch mancher andere seine ver kehrte Meinung daraus berichtigen". Im selben Jahre er klärte Heinrich Brockhaus in der Hauptversammlung, das Börsenblatt bleibe nicht mehr allein im Kreise des Buch handels, sondern werde von den Regierungen und Literaten als das offizielle Organ des Buchhandels angesehen. Es gab aber auch andere Meinungen, die ein zweites, nur für den Buchhandel bestimmtes Blatt gegründet wissen wollten. An dere Vorschläge gingen wieder dahin, wenigstens die An zeigen mit erhöhten Rabatten zu unterlassen, denn cs gebe schwerlich ein Mittel, eine vollständige Geheimhaltung durch zuführen. Die Lieferung des Börsenblattes erfolgte damals im Wege des PostzeitungS-Debits. 2m Jahre 18;; klagte man, daß sich wenig öffentliche und Leihbibliotheken finden, welche das Börsenblatt nicht durch die Post beziehen, ja es könnten sogar Städte namhaft gemacht werden, wo es in den Lesekabinetten von Privatgesellschaften zu jedermanns Einsicht aufliegc. Zu einer Änderung schritt man jedoch erst viel später. Der aus den ersten Reformbcstrebungen von 1879 hervorgegangcne Sat zungsentwurf sah auch eine tief einschneidende Maßnahme für das Börsenblatt vor. In § 65 des Entwurfs heißt cS: „Das Börsenblatt wird als Manuskript gedruckt, es wird nur an buchhändlerischc Firmen abgclasscn; dieselben verpflichten sich ausdrücklich, es weder dem Publikum, noch Behörden, Biblio theken usw. leihweise oder käuflich mitzutheilen oder abzu lassen, oder die Einsicht in dasselbe zu gestatten. Ein Bezug durch den Postdcbit findet nicht statt." Der Börscnvereinö- Vorstand hatte diesem Vorschlag eine sehr ausführliche Be gründung mitgegeben. Unter andcrm gab er auch seine Gründe bekannt, die ihn vcranlaßten, das Recht deS Bezuges und der Benutzung des Anzeigenteils nicht ausschließlich auf Mitglie der zu beschränken. Der zur Beratung der Frage über die Um gestaltung des Börsenblattes einberufene außerordentliche Ausschuß, bestehend aus I. Bielefeld, A. Enslin und H. Kai ser, hatte aber diesen Paragraphen des Entwurfs verworfen und beschlossen, bei der Hauptversammlung 1880 zunächst eine Teilung deS Börsenblattes, und erst wenn diese abgelehnt würde, den Ausschluß vom Postdebit ab 1. Januar i88l zu be antragen. Dieser Antrag kam jedoch nicht zur Beratung, viel mehr wurde nach erfolgter Annahme der neuen Satzung, die einen ordentlichen Ausschuß für das Börsenblatt cinsctztc, von der Hauptversammlung der Beschluß gefaßt: Den Vorstand zu beauftragen, der nächsten Cantate-Versammlung den An trag aufs neue vorzulcgen. Von dem ncugewählten Ausschuß wurden in gemeinsamer Sit zung mit dem Vorstand Zweiteilung und Aushebung des Post- debitS abgelehnt. Der Ausschuß wurde mit der Aufstellung aller das Börsenblatt betreffenden Bestimmungen, welche in Geltung seien oder deren Einführung er für zweckmäßig hakte, beauftragt. Sie wurden vor der Hauptversammlung 1881 den Mitgliedern unterbreitet und am 15. Mai 1881, jedoch mit we sentlichen Änderungen, angenommen. Die wichtigste war die Aufhebung des Postdebits, die am 1. Januar 1882 durchge führt wurde. Da man aber auch jetzt noch nicht mit einer voll ständigen Geheimhaltung rechnete, sollten wenigstens die Mit teilungen über die Bezugsbedingungen auf das unbedingt Nötige beschränkt werden. Die Aufhebung des Postbezugs hat man anscheinend jedoch recht bald bereut. Es wurde geltend gemacht, daß durch den Mehraufwand für die Zustellung dem einzelnen ein größerer Schaden erwachse, als durch möglichen Mißbrauch des Börsenblattes. Die Beseitigung der Übelstände wäre in ganz anderer Richtung, nämlich einer Änderung deS Inhalts, zu suchen. Der Vorstand wollte daher für vorauszu sehende neue Verhandlungen Unterlagen gewinnen und erließ im Börsenblatt vom 18. Oktober 1881 eine umfangreiche Um frage, die sechzehn Fragen an Buchhändler und sieben an die nichtbuchhändlerischen Bezieher richtete. Von den 1458 Mit gliedern erklärten sich 696 gegen die Aufhebung deS Postdebits und 507 dafür. Die Frage, ob die bisherige Öffentlichkeit nach weisliche Geschäftsnachteile gebracht habe, beantworteten 4Z6 mit Nein und nur 76 mit Ja. Die Weglassung der Bezugsbe dingungen in den Anzeigen hielten 214 Mitglieder für wün schenswert, 400 erklärten sich dagegen. Auf Grund des Ergebnisses der Umfrage stellte daher der Bör senblatt-Ausschuß 1882 den Antrag: Die Hauptversammlung wolle beschließen, bis auf weiteres Bestellungen auf das Bör senblatt durch die Postanstalten wieder zuzulaffen. In der Be gründung wurde darauf hingewiesen, daß der vorjährige Be schluß eine Mindereinnahme für den Börsenvcrein bedeute, denn die Bczieherzahl sei gesunken, außerdem beziehe nur ein Fünftel der Abonnenten das Börsenblatt täglich. Trotzdem 21
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