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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1933
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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des Börsenblattes wieder durch Postüberweisung, und zwar an jedes Mitglied ein Exemplar als Vereinsorgan kostenfrei. Bis her war die Lieferung nur gegen Bezahlung erfolgt, was zur Folge hatte, daß Ende 1910 von Z459 Mitgliedern nur 2671 das Börsenblatt bezogen. Ein gewisser Übelstand war ferner, daß ein großer Teil der Bezieher sich das Blatt nicht täg lich schicken ließ, sondern der Kostenersparnis halber meh rere Nummern auf einmal, teilweise sogar nur wöchentlich. Die anderen Neuerungen betrafen die Einführung des vier- spaltigen Satzes, Formatvergrößerung, Beigebung eines illu strierten Teils,Trennung des redaktionellen Teils vom Anzeigen teil und schließlich die Schaffung eines neuen Titelkopses. Auch die nächsten Jahre brachten noch Veränderungen, zum Teil durch die Not der Zeit geboten. Auf das meiste wurde bei Betrachtung des Anhalts und der Ausstattung des Börsen blattes hingewicscn. Es ist eine nicht abreißende Kette von Vor schlägen, die im Laufe der Jahre gemacht wurden. Manche ver hallten zunächst ungehört, bis ihre Zeit doch herankam. Börsenblatt-Ausschuß und -Bestimmungen Die erste „Börsenblatt-Commission" ist auf einen Antrag von G. Reimer in der Hauptversammlung 18Z7 zurückzuführen, in dem verlangt wurde, „daß jedes Mitglied des Börsenvereins berechtigt sein solle, die Aufnahme von Aufsätzen in das Bör senblatt ohne Einspruch der Redaktion zu verlangen, sofern dieselben die Unterschrift des Einsenders tragen und die allge meinen Interessen des Buch- und Kunsthandels betreffen". Nachdem eine Kommission von neun Mitgliedern diesen An trag in der Meßwoche beraten hatte, wurde auf der zweiten Generalversammlung zur Jubilatcmcsse 18Z7 folgendes be schlossen: „Die Redaktion des Börsenblattes möge nach wie vor unter der Leitung und Beaufsichtigung der Leipziger Deputa tion verbleiben; doch solle in Fällen, wo eS sich um Zurückwei sung oder Abänderung eines eingesandten Aufsatzes handle, die Deputation nur eine beratende, keine entscheidende Stimme behalten. Als letzte Instanz möge eine Kommission bestehen, zusammengesetzt aus dem jedesmaligen Börsen-Vorsteher und zwei von der Generalversammlung zu erwählenden Beisitzern, bei deren Wahl darauf Rücksicht zu nehmen sei, daß sie mit dem Börsen-Vorsteher in einem Wohnorte, oder doch in nicht zu großer Entfernung von ihm, sich befänden ... Gegen die Ent scheidung dieser Kommission würde keine weitere Reklamation zulässig sein." An diese erste Kommission wurden neben dem Vorsteher des Börsenvereins Th. Chr. Fr. Enslin die Berliner Carl Dunckcr und E. S. Mittler gewählt. An dem Statuten- cntwurf von 1879 wird die Tätigkeit dieser Kommission festge legt, wogegen das Statut von 1852 sie nicht erwähnt. An seinen Bemerkungen zum Statutcnentwurf hebt Wilhelm Hertz hervor, daß die Angelegenheiten, die der Kommission un terbreitet werden, „oft von geringer Bedeutung sind und mannigfach in persönlichen Ansprüchen bestehen. Dennoch wird sie bestehen bleiben müssen, solange jede« Mitglied das Recht zu haben glaubt, daß die Redaktion zur Aufnahme einer jeden Einsendung verpflichtet sei". Andererseits wird in dem Statutenentwurf ein dreigliedriges Kuratorium für das Bör senblatt vorgeschlagen, daS dieses Organ des BörsenvereinS überwachen und seinen Sitz am Ort des Erscheinens haben soll. Die im September 1879 für die Revision der Satzung des Bör- senvereinS zusammengetretene Kommission hatte zur Beratung der Frage der Neugestaltung des Börsenblattes einen außer ordentlichen Ausschuß eingesetzt. Nach Annahme der neuen Satzung 1880 wurde der von ihr vorgesehene erste ordentliche Ausschuß für daö Börsenblatt gewählt, dem C. Geibel jun., vr. O. Hase, O. Klasing und C. Müller-Grote angehörten. Dieser hat den Entwurf der ersten, 1881 angenommenen „Be stimmungen, das Börsenblatt und seine Verwaltung betref fend", geschaffen. Ahr Vorläufer sind die 1844 angenommenen „Vorschläge für die Anordnung und Einrichtung des Börsen blattes". An den Bestimmungen von 1881 hatte sich der Aus schuß auch selbst sein Statut festgelegt, in dem seine Stellung im Verein, seine Aufgabe und Kompetenz sowie seine Oblie genheiten festgesetzt sind. Neue Bearbeitungen der Bestim mungen sind in den Jahren 1890, 1894, 1896, 1902, 1906, 1912 und 19g! erschienen. An den „Bestimmungen" sind natürlich auch die Bezugsbedin gungen, der Versand und die Berechnung der Anzeigen ge regelt. Dafür ist die Expedition des Börsenblattes zuständig. Ursprünglich war die Expedition und Kommission des Börsen blattes der Firma Adolf Frohberger übertragen, die ihr Ge- schäftslokal im Paulinum in der Universitätüstraße hatte. Vom Jahre 1849 ab übernahm sic Hermann Kirchner, der wegen schwerer Krankheit am 21. Juli 1882 sein Geschäft aufgcbcn mußte. Interimistisch vom 22. Juli bis 15. Dezember 1882 sprang die Firma R. Reisland ein, von da an war die Firma Carl Fr. Fleischer unter der Bezeichnung „Expedition des Bör senblattes für den Deutschen Buchhandel" als Kommissionär tätig. Vom 1. Juli 1888 ab ließ der Börsenverein den Versand und daS Rechnungswesen des Börsenblattes durch die eigene Geschäftsstelle, gemäß ihrer Geschäftsordnung, besorgen. Als Verlag des Börsenblattes zeichnet der Börsenverein der Deut schen Buchhändler zu Leipzig. Die Schriftleitung Zum ersten Redakteur des Börsenblattes wurde von dem Verein der Buchhändler zu Leipzig Otto August Schulz (geb. 180;, gest. 1860) bestellt, der ja selbst einen nicht geringen Anteil am Zustandekommen des Blattes hatte. Der umfassende Plan, den er ihm zugrunde legte, ist an anderer Stelle dieses Auf- 23
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