b) Die Hauptversammlung wolle die als Anlage II abgedruckten vom Fachausschuß zugelassenen Änderungen der „Buch händlerischen Verkehrsordnung" beschließen. 11. Antrag des Gesamtoorstandes auf Ehrung eines verdienten Mitglieds. Die für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen werden vom Sonnabend, dem 13. Mai ab zu den im Tages programm angegebenen Zeiten im Ausschußzimmer iBuchhändlerhaus, Tür I Erdgeschoß) ausgegeben. Den Leipziger Mitgliedern werden, soweit sie nicht Stimmvertretung übernommen haben, die Drucksachen durch die Geschäftsstelle zugesandt. Im Falle der Stimmvertretung sind die Papiere im Wahlausschußzimmer, (Tür I, Erdgeschoß), abzuholen. In das Fremdenverzeichnis werden alle diejenigen Mitglieder ausgenommen, welche spätestens bis 4. Mai der Geschäfts stelle angezeigt haben, daß sie selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sind und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdenverzeichnis wird vom Donnerstag, dem 11. Mai 1833, vormittags 9 Uhr ab in der Geschäfts stelle ausgehändigt. Über die in Verbindung mit der Hauptversammlung stattfindenden festlichen Veranstaltungen versandte der Festausschuß ein besonderes Rundschreiben. Da in der diesjährigen Hauptversammlung weittragende Beschlüsse zu fassen sind, fordern wir die Mit glieder zu zahlreicher Teilnahme auf. Kein Mitglied, das verhindert ist, selbst an der Versammlung tcilzunehmen, darf versäume», seine Stimme in rechtsgültiger Form über den zuständigen Fach- oder Auslandverein auf ein teilnehmendes Mitglied zu übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten. Die Vollmachten müssen acht Tage vor der Haupt versammlung den zuständigen anerkannten Fach- oder Auslandsvcreinen zugcgangcn sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewicsen, daß Stimmübertragung über den anerkannten Kreisverein nicht zulässig ist. Leipzig, den 12. April 1833. Der Oesamtvorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig llr. Friedrich Oldenbourg Heinrich Boysen vr. Hellmuth v. Hase Ernst Reinhardt Paul Nitschinann Friedrich Alt Herbert Hoffmann Albert Diederich Anlage I Antrag des Gesamtvorstandes auf Änderung der Derkaufsordnung. (Abweichungen von der bisherigen Fassung sind durch Sperrdruck kenntlich gemacht.) Die neue Fassung soll lauten: Vcrkaussordnung vom 14. Mai 1933. Erster Abschnitt. Allgemeines. <88 1-^-) 8 1 und 8 2 bleiben in alter Fassung. 8 3. 1. (Verbindlichkeit) bleibt. 2. (Gebiet des Börsenvereins) bleibt. Verstöße. 3. Verstöße gegen diese Verkaufsordnung gelten als Verletzung von 8 5 Ziffer 3 der Satzung des Börsenvereins. 8 4. 1. (Publikum) bleibt. Vereinsbuchhandlungcn. Konsumvereine. 2. Buchhändlerische Betriebe von Vereinen gel ten als Publikum. Sie können als Buchhäirdler oder Wiederverkäufer anerkannt werden, wenn sie den folgen den Voraussetzungen entsprechen: a—s bleibt. Zweiter Abschnitt. Vom Ladenpreis. (88 b-13.) 8S. 1. (Einhaltung des Ladenpreises) bleibt. 2. (Zustellgebühr) bleibt. 3. (Kreditzuschlag) bleibt. 4. (Bestimmungen der Kreis- und Auslandsvereine) bleibt. 5. (Mindestverkausspreise) bleibt. 6. (Provistonsgewährung) bleibt. Zusatz: Das öffentliche Anbieten von Vermittler- Pro v i s i o n i st u n z u l ä s s i g. D i e B e r s e n d u n g s ch r i f t- lichcr, an bestimmte Personen gerichteter Ange bote in geschlossenem Brief ist nicht als öffent lich anzusehen. 7. (Portoberechnung) bleibt. Aushebung des Ladenpreises. 8. Im Falle der Aufhebung des Ladenprei ses gelten die Bestimmungen des 8 <4 Ziss. 3 unddes 8 15. 8 6 und 8 7 bleiben in alter Fassung. 8 8. 1. (Unzulässiger Rabatt und Skonto) bleibt. Öffentliches Rabattangebot. 2. Auch zulässiger Rabatt oder Skonto darf in ziffern mäßiger oder in unbestimmter Form im Inland und nach dem