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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-04
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X: 88, 28. April 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. L. Dtschn Buchhandel. 11 Die Stellung der Zeitschrift im Gesamtbuchhandel Von Willi Bischofs Leiter des Reichsverbandes Deutscher Zeitschristen-Verleger Am Sonntag Kantate versammelt sich seit über einem Jahr hundert der gesamte deutsche Buchhandel in Leipzig. Neben den Kreisen des reinen Buchverlages und Buchsortimcnts waren immer auch Musikalien-, Kunst- und Zeitschriftenverlag und -Handel ver treten. Sie fühlten sich ganz allgemein, besonders aber soweit sie auch ihrerseits Bücher verlegten und vertrieben oder ihre eigene Verlagsart durch das Sortiment an das Publikum brachten, im Börsenverein der Gesamtheit des Buchhandels verbunden. Dies kam auch äußerlich dadurch zum Ausdruck, daß die Verbände, die die einzelnen Verlagsarten betreuten, früher oder später sich als Fachverein im Börsenverein eingliederten. Allerdings wurde damit nicht immer auch eine Mitgliedschaft jedes einzelnen Angehörigen des Fachvereins im Börsenverein be gründet. Es gibt gerade auf dem Gebiete des Zeitschristenverlages eine nicht geringe Zahl von Nur-Zeitschristen-, insbesondere Fach- zeitschristen-Verlegern, die nie in engere Verbindung mit dem Buch handel getreten waren. Sie standen bereits aus alter Tradition heraus in engster unmittelbarer Fühlung mit dem Leserkreise ihrer Zeitschriften und konnten für ihre Arbeit der unmittelbaren Berührung mit dem Leser gar nicht entbehren, wenn sie ihre Aufgabe richtig erfüllen wollten. Bei bestimmten Berlegergruppen trat in der Entwicklung der Zeit die Notwendigkeit schnellster Berichterstattung auf ihrem Fach gebiete — es handelt sich dabei vor allem um Fachzeitschriften — aus und nötigte sie, ihrer besonderen Art entsprechend, vielfach ihre eigenen Wege zu gehen. Stehen heute wie früher Gruppen von Zcitschristen-Verlegern außerhalb des Börsenvereins, so wird doch das gemeinsame Band auch um sie geschlungen, da ihr Fachverband sich im Börsenverein dem Gesamtbuchhandel angeschlossen hat und angeschlossen hält. Diese Verbindung wird auch durch die Bestimmungen des Reichskulturkammergcsetzes nicht aufgehoben werden. Die Zeit schriften, mit Ausnahme der wissenschastlichen Zeitschriften mit reinem Forschungscharakter, die — listenmäßig festgelegt — der Reichsschrifttumskammer zugehören werden, weil bei ihnen das Periodische hinter dem Buchcharakter weit zurücktritt, sind wegen ihres Eigenlebens als Organe der Presse in die Reichspresse kammer eingegliedert. Man darf nicht verkennen, daß die einzelne Zeitschrift in der Geschlossenheit ihres periodischen Erscheinens im stets gleichen Rah men einer einheitlichen verlegerischen und redaktionellen Verant wortung ein Lebewesen an sich ist, das eine stetige pflegliche Be handlung braucht. Ein Mißgriff in einer Nummer kann lebens bedrohend wirken, weil der Leser an der Einheitlichkeit der geistigen Haltung irre werden kann. Wegen dieser besonderen Eigenart ihrer pressemäßigen Ver antwortung liegt das Zentrum der Zeitschriften in der Reichs pressekammer. Dadurch wird aber die im kulturellen Interesse der Allgemeinheit dringend erwünschte Zusammenarbeit mit dem Ge samtbuchhandel keine Störung erfahren. Dienen wir doch alle einem Ziele: Einen verantwortungsbewußten Stand zum Dienste an unserem Volke zu neuer Blüte zu führen! Kunstverlag und Kunstblatthandel im Rahmen des berufsständischen Aufbaues Bon A. Bruckmann, München Vorsitzender des Bundes Deutscher Kunstverleger und Kunstblatthändler E. V. Die Neuordnung in unserem deutschen Vaterlande erstreckt sich erfreulicherweise auch aus die Berussvertretungen. Nach großen Ge sichtspunkten wird gesichtet und zusammengesaßt, um einen einheit lichen Ausbau zu erreichen. Für die an der Erzeugung, der Wiedergabe und dem Absatz von Kulturgut beteiligten Berussgruppen schafft das Reichskultur kammergesetz vom 22. September 1933 und die Durchführungsver ordnung vom 1. November 1933 die Grundlage einer Standesver tretung. In der Reichskulturkammer, die unter Aufsicht des Herrn Reichsministers für Volksausklärung und Propaganda steht, wur den als Körperschaften des öffentlichen Rechts vereinigt die Reichs- silmkammer, die Reichsschrifttumskammer, die Reichspressekammer, die Reichsrundfunkkammer, die Reichstheaterkammer, die Reichs musikkammer und die Reichskammer der bildenden Künste. Aufgabe der Kammern ist, durch Zusammenwirken aller Be teiligten die deutsche Kultur in Verantwortung für Volk und Reich zu fördern, die wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten der Kulturberufe zu regeln und zwischen den Bestrebungen der ihnen angehörenden Gruppen einen Ausgleich zu bewirken. Jeder, der bei der Erzeugung, der Wiedergabe, der geistigen und technischen Verarbeitung, der Verbreitung, der Erhaltung, dem Absatz oder der Vermittlung des Absatzes von Kulturgut mitwirkt, muß Mit glied der Einzelkammer sein, die für seine Tätigkeit zuständig ist. Dabei ist es unerheblich, ob diese Tätigkeit gewerbsmäßig oder ge meinnützig, durch Einzelpersonen, Gesellschaften, Vereine, durch Reichsangehörige oder Ausländer, durch Unternehmer oder Per sonen in einem Anstellungsverhältnis — sofern es sich nicht um rein kaufmännische, büromäßige, technische oder mechanische Tätig keit handelt, — ausgeübt wird. Voraussetzung für die Aufnahme ist dabei, daß die in Frage kommende Person die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung besitzt. Jede Einzelkammer gliedert sich in Fachverbände oder Fach- schasten für die von ihnen umfaßten Tätigkeitszweige. Durch Zu gehörigkeit zu einem in die Kammer aufgenommenen Fachverband erwerben dessen Mitglieder die mittelbare Mitgliedschaft zur Ein zel- und zur Reichskulturkammer. Die Reichskammer der bildenden Künste, die von Herrn Pro fessor Honig, München, geführt wird, umfaßt die Verbände der Architekten, Maler und Graphiker, Bildhauer, Gebrauchsgraphi ker, Kopisten, Kunsthandwerker, Kunst- und Antiquitätenhändler, Künstlervereine und schließlich den Bund deutscher Kunstverlegcr und Kunstblatthändler E. V. Neben den Vertretungen der Künstler (Maler, Graphiker, Bildhauer usw.) stehen solche mit wirtschaftlichen Interessen (Kunst verlag, Kunst-, Kunstblatt- und Antiquitätenhandel), eine Paarung, S'
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