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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1934
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- Deutsch
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die ihre Berechtigung in dem Willen aller findet, am Aufbau der deutschen Kultur mitzuarbeiten. Die organisatorisch schwierige Frage der Doppelmitgliedschast bei verschiedenen Kammern bzw. mehreren Fachverbänden der Reichskammcr der bildenden Künste geht ihrer Lösung entgegen. Die häufige Verquickung des Kunstverlages mit dem zur Reichs- schrifttumskammer gehörenden Buchvcrlag, des Kunstblatthandels mit dem Kunst- und Antiquitätenhandel (Bund Deutscher Kunst- und Antiquitätenhändler), dem Buchhandel (Reichsschrifttumskam mer), dem Rahmenhandel (Bund deutscher Kunsthandwerker) last! es erwünscht erscheinen, wie bisher mit der verwandten Berufs gruppe im Erfahrungsaustausch zu bleiben, etwa in der Form des beim Börsenverein der Deutschen Buchhändler bestehenden kleinen Fachausschusses für Kunstverlag und Kunstblatthandcl. Für die bisherigen Organisationen der Kunstverleger und Kunstblatthändler, die »Vereinigung der Kunstverleger- und den »Reichsverein Deutscher Kunstverleger und Kunsthändler» ist jetzt kein Platz mehr. Sie bereiten deshalb ihre Auflösung vor. Konn ten diese Verbände nur als Vertretung eines, wenn auch beacht lichen Teiles des deutschen Kunstverlags und Kunstblatthandels betrachtet werden, so darf der neue Fachverband der Reichskammer der bildenden Künste, der »Bund Deutscher Kunstverleger und Kunst blatthändler» mit Recht beanspruchen, als Gefamtvertrctung seines Bcrussstandes gewertet zu werden. Denn jeder, der sich in diesen Berufen betätigt, muß die Mitgliedschaft beantragen, will er nicht Gefahr laufen, an zukünftiger Berussausübung gehindert zu werden. Dem Prinzip des berufsständischen Ausbaues entspricht es, daß der neue Bund in gleicher Weise Firmen, Geschäftsinhaber nnd kunstfachlich vorgebildete Angestellte erfaßt, im Gegensatz zu den früheren Organisationen, die reine Unternehmervertretungen waren. Alle Mitglieder vereint der »Bundestag». Angelegenheiten, die nur Teile der Mitgliederschaft, etwa nur die Verleger oder die Angestellten betreffen, sollen gruppenweise besprochen und behan delt werden. Dem Vorsitzenden steht ein Vorstand zur Seite, beide werden vom Präsidenten der Reichskammer ernannt. Nur einer Zeit, die sich über kleinliche Bedenken hinwegsetzt, und die nur das eine große Ziel, den Wiederaufstieg unseres Vater landes im Auge hat, kann es gelingen, alle im gleichen Berufe Tätigen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in einer Standesver tretung zu einen. Möge ihrer gemeinsamen Arbeit zur Förderung deutscher Kultur der Erfolg nicht versagt bleiben und mögen auch Kunstverlag und Kunstblatthandel nach schweren Jahren des Nie derganges ihre Gesundung finden. Aber die Neuordnung des Musikalienhandels Von H. Sander Vorsitzender des Deutschen Musikalien-Berleger-Vereins Durch das Reichskulturkammergesetz und die erste Durchfüh rungsverordnung vom 15. November 1933 ist der Deutsche Musi- kalien-Verleger-Verein Fachverband E der Rcichsmusikkammer ge worden. In die Reichsmusikkammer wurden ebenfalls die Musik sortimenter als Fachvcrband F unter dem Namen »Rcichsverband der Deutschen Musikalienhändler» eingcgliedcrt. Der Reichsmusikkammer, deren Präsident Herr vr. Richard Strauß ist, gehören zur Zeit folgende Fachverbände an: Berufsstand Deutscher Komponisten, dessen Führer eben falls Herr vr. Richard Strauß ist; d) Fachverband Reichsmusikerschast. Führer: Professor vr. Gustav Havemann; o> Reichsverband für Konzertwesen. Führer: Hans Sell- schopp; ä> Reichsverband für Chorwesen und Volksmusik. Führer: Professor vr. Fritz Stein; e) Deutscher Musikalien-Berleger-Verein (DMVV), Vor sitzender: Horst Sander; k> Reichsverband der Deutschen Musikalienhändler (RDM), Vorsitzender: Walther Fischer; g) Fachverband Musikinstrumentengewcrbe. Es hat sich durch die Neuordnung ergeben, daß der mehr als hundert Jahre bestehende »Verband der Deutschen Musikalienhänd ler« auf Antrag der Sortimenterkammer am 26. April 1934 liqui dierte, da sich dessen Eingliederung in die Organisation der Reichs- musikkammer nicht ermöglichen ließ. An diesem Tag hat der alt angesehene »Verband der Deutschen Musikalienhändler», der eine Gemeinschaftsorganisation der Musikalicn-Verleger und der Sorti menterkammer war, aufgehört zu bestehen. Insbesondere unter der Führung seines langjährigen Vor sitzenden, des Herrn Or. Robert Ries, hat der Verband Vorbild liches geleistet, um einen Ausgleich der Interessen zwischen Musik verlag und Musiksortiment zu schassen. Es wird vielen von uns der Abschied vom »Verband« schwerfallen, mit dessen neuerer Ge schichte der Name Robert Ries unvergänglich verbunden ist. Bereits jetzt ist jedoch zwischen dem Deutschen Musikalien-Ver- leger-Verein und dem Reichsverband der Deutschen Musikalienhänd ler ein Arbeitsabkommen getroffen worden, das auch für die Zukunft eine Gemeinschaftsarbeit zwischen Musikverlag und Musikalien händlern sicherstellt. Nach wie vor verbleiben der Deutsche Musi- kalien-Verleger-Verein und der Reichsverband der Deutschen Musi kalienhändler Fachverbände des Börsenvereins, sodaß trotz der Zu gehörigkeit dieser beiden Organisationen zu einer anderen Kammer künftig die Zusammenarbeit zwischen Buch- und Musikalienhandel die gleiche bleibt wie bisher; gibt doch dem Musikverlag und Musik sortiment nur die Zugehörigkeit zum Börsenverein die volle Ge währ des Ladcnpreisschutzes. Da die Aufgaben der Reichsmusikkammer, ebenso wie diejeni gen der anderen Kammern, aus kulturpolitischem, nicht aber auf rein wirtschaftlichem Gebiete liegen, ist für den Deutschen Musika- lien-Verleger-Verein die weitere Zugehörigkeit zum BLrsenverein von großer Bedeutung. Die Reichsmusikkammer hat für diese orga nisatorischen Notwendigkeiten vollstes Verständnis bewiesen, zu mal sie ja auch nicht über jene spezielle Kenntnis in Fragen der Beziehungen zwischen Musikverlag und Musiksortiment und der buchhändlerischen Verkehrsordnung verfügt. Der Deutsche Musika- lien-Verleger-Verein, der am 27. April seine neue Satzung be kanntgab, wird diese nicht nur der Reichsmusikkammer, sondern auch dem Börsenverein zur Genehmigung vorlegen und hofft, daß durch sie auch weiterhin eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Organen des Musikalien- und Buchhandels gewähr leistet wird.
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