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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1937-06-24
- Erscheinungsdatum
- 24.06.1937
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- Deutsch
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Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel Ausschlüsse — Nichtaufnahmcn — Verwarnung Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat den Buchhändler Johannes Michel, Inhaber der Firma Publika- Buchversand, Joh. Michel, Leipzig C l, Fpiedrich-List-Str. 15, am 29. September 1836 ausgeschlossen. Gegen diesen Bescheid er hob der Genannte Einspruch. Der Herr Präsident der Reichs kulturkammer hat den Ausschluß von Johannes Michel bestätigt. Der Herr Präsident der Reichskulturkammer hat durch Ent scheidung vom 26. Mai 1937 den von dem Herrn Präsidenten der Reichsschrifttumskammer auf Grund des H 10 der Ersten Durch führungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz vom 1. No vember 1933 am 25. Februar 1937 vollzogenen Ausschluß des Herrn Victor Groß, Frankfurt a. M., Ulmenstraße 1, bestätigt. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat durch Entscheidung vom 9. April 1937 den Buchvertreter Josef Waschke, Karlsbad, vr. Karostraße 1236, gemäß tz 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz vom l. November 1933 mit sofortiger Wirkung aus der Reichsschrift tumskammer, Gruppe Buchhandel, ausgeschlossen und ihm damit jegliche Tätigkeit auf diesem Gebiet im Hoheitsgebiet des Deut schen Reiches untersagt. Herr C. Richard Kempe, der Inhaber der Firmen Primus- Verlag und Eichgraben-Verlag, Dresden, ist auf Grund einer Ent scheidung des Herrn Präsidenten der Reichsschrifttumskammer vom 27. April 1937 gemäß tz 10 der Ersten Durchführungsver ordnung zum Reichskulturkammergesetz aus der Reichsschrifttums kammer, Gruppe Buchhandel, wegen Nichteignung und Unzuver lässigkeit ausgeschlossen worden. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat durch Entscheidung vom 23. April 1937 den ehemaligen Buch vertreter Arthur Mund, Chemnitz, Bismarckstraße 29 bei Forkel; durch Entscheidung vom 20. April 1937 den Buchvertreter Jo hannes Wolfgang Wehner aus Dresden-A. 24, Ostbahn straße 251, gemäß tz 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichs kulturkammergesetz vom 1. November 1933 mit sofortiger Wirkung aus der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, ausge schlossen und ihnen damit jegliche Tätigkeit aus diesem Gebiet untersagt. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat durch Entscheidung vom 10. Februar 1937 die Aufnahme der Frau Erna Mülbe geb. Scheu aus Hamburg 1, Besen binderhof 5; durch Entscheidung vom 22. Februar 1937 die Ausnahme des Herrn Georg Braun aus Breslau 13, Goechestraße 29, in die Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, gemäß Z 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammer gesetz vom 1. November 1933 abgelehnt und ihnen jegliche Tätig keit auf buchhändlerischem Gebiete untersagt. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat durch Entscheidung vom 20. Mai 1937 dem Buchvertreter Herrn Karl Reinhard, Wiesbaden, Goethestraße 3/0, eine ernstliche Ver warnung erteilt. Die Betriebe im Leistungswettkampf Vom „Gaudiplom für hervorragende Leistungen" zum „Nationalsozialistischen Musterbetrieb" Bis zum 1. August 19S7 sind die Anträge für den Leistungs wettkamps der deutschen Betriebe beim Gauobmann der Deutschen Arbeitsfront einzureichen. Wir veröffentlichen im folgenden die Be dingungen für die Teilnahmeberechtigung der Be triebe entsprechend einer Bekanntmachung des mit der Gesamtleitung des Wettkampfes beauftragten Reichsamtsleiters vr. Hupfauer. ktSL. Der vom Reichsleiter der DAK., vr. Ley, im Anschluß an die feierliche Auszeichnung der ersten dreißig MusterbetrIKe durch den Führer verkündete »Leiftungswettkampf der deutschen Betriebe« hat überall in den Gauen seien Anfang genommen. Die Teilnahme am Leistungswettkampf ist, wie der mit der Gcsamtlettung des Leistungswettkampses beauftragte Neichsamtslciter vr. Hupfauer in einer Bekanntmachung zum Beginn des Leistungswettkampses ausführte, für jeden deutschen Betrieb Ausdruck seines inneren Be kenntnisses zur nationalsozialistischen Weltanschauung. Deshalb bars in dem Leistungswettkampf kein deutscher Betrieb, der ehrlich, sauber und anständig nach den nationalsozialistischen Grundsätzen arbeitet und eine Prüfung seines Betriebes und seiner Arbeitsmethoden nicht zu scheuen hat, fehlen. Der Leiftungswettkampf geht um die Erringung des »Gaubiploms für hervorragende Leistungen« und um dis höchste Auszeichnung, die durch den Führer in jedem Jahr selbst vorgenommen wird, die Bezeichnung »National sozialistischer Musterbetrieb« tragen zu dürfen. Teilnahmcberechtigt am Leiftungswettkampf ist jeder deutsche arische Betrieb. Die Größe spielt keine Rolle. Die Bewerbung eines Betriebes um die Auszeichnung bzw. Teilnahme am Leistungswett kampf wirb durch einen Antrag des Betriebsführers beim gebietlich zuständigen Gauobmann der DAF. eingeleitet. Im Bewerbungsantrag ist vom Betriebsführer eine eingehende Begrlln- S4S düng beizusügen, die darlegt, inwieweit in dem Betriebe der Gedanke der nationalsozialistischen Betriebsgemeinschaft verwirklicht ist und auf Grund welcher Leistungen und Tatsachen der Betrieb würdig er scheint, eine Auszeichnung zu erhalten. Der Antrag ist bis zum 1. August des Arbeitsjahres 19S7 beim Gauobmann der Deutschen Arbeitsfront einzureichen. Der Antrag muß vom Betriebsführer wie vom Betriebsobmann unterzeichnet sein. Auf Grund des Antrages folgt nach Übersendung eines Fragebogens die Prüfung des Be triebes durch den Gauobmann. Den Gauobmann unterstützen bei der Prüfung die fachlichen Mitarbeiter der Gauwaltungen, die sachlich zuständigen Vertreter der gewerblichen Wirtschaft bzw. des Reichs nährstandes, der zuständige Reichstrenhänder der Arbeit, der gebietlich zuständige Hoheitsträger der NSDAP. Die Betriebsüberprllfung be zieht sich auf Sozialpolitik und Wirtschaftspolitik unter Berücksichtigung der Wirtschastsbesonderheiten des Betriebes, bzw. des Gewerbeziveiges. Aus Grund des Prüsungsergebnisses schlägt der Gauobmann die ihm geeignet erscheinenden Betriebe dem zuständigen Gauleiter der NSDAP, zur Auszeichnung vor. Der Gauleiter verleiht bann den ihm würdig erscheinenden Betrieben in feierlicher Form am 1. Mai vor der Gauarbeitskammer das »Gaudiplom für hervorragende Leistungen». Alle mit dem Gaudiplom ausgezeichneten Betriebe werden von dem mit der Gesanitlettung de? Leistungswettkampses Beauf tragten überprüft und der Beauftragte nennt dem Reichsorgant- sattonsleiter die Betriebe, in denen der Gedanke der nationalsozia- jistischen Betriebsgemeinschast im Sinne des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit und tm Geiste der Deutschen Arbeitsfront vom Führer des Betriebes und seiner Gefolgschaft aus bas Voll kommenste verwirklicht ist, zum Vorschlag zur Auszeichnung als »Nationalsozialistischer Musterbetrieb«. Die würdigsten dieser Be triebe werden bann in feierlicher Form am 1. Mai vom Führer auf einer Sitzung der Reichsarbeitskammer ausgezeichnet. Nr. 143 Donnerstag, ben 24. Junl 1937
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