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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1937
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- 1937-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1937
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rechtzeitige Nachricht in den Stand setzen, diese Mitwirkung zu leisten.» Das ist ein sehr wichtiger Gesichtspunkt, der heute im Geistesgut-Rechtsverkehr häufig praktisch werden kann (Urteil des Reichsgerichts vom ll. November 1936, Markensch. u. Wettb. 1937, 95). Zum Begriss der Zugabe Aus einem Reichsgerichtsurteil (9. Februar 1937,11162/1936), das für einen anderen Gewerbezweig erging, ergibt sich die all gemeine wichtige Lehre, daß Zugaben auch vorliegen, wenn der die Hauptleistung Gewährende und der die Zugabe Anbietende verschiedene Personen oder Unternehmungen sind. Wenn die Interessen zusammengehören, die zu der Zugabegswährung führen, so genügt das. Angemessene Ausnutzung eines Bühncnwerkes im Spielplan Nach einem Schiedsspruch des Oberschiedsgerichts in Bühnen sachen (7. November 1936, Arch. f. UrhR. 10, 203) haben Autor und Bühnenverleger Anspruch daraus, daß ein angenommenes und aufgesührtes Stück so oft wiederholt wird, wie es dem Theaterunternehmer wirtschaftlich zugemutet werden kann. Es handelte sich um ein Stück, das auf Wunsch des Oberbürger meisters der betreffenden Stadt vom Spielplan verschwinden sollte wegen »ausgesprochenen Mißerfolges«. Dem war aber nicht so. Die Kritik war keineswegs einheitlich in der Ablehnung, lobende Urteile lagen auch vor, und durch die Besucherorganisation in jener Stadt konnten ohne weiteres etwa sieben Vorstellungen gefüllt werden. Demgemäß erklärte das Oberschiedsgericht die Absetzung des Stückes nach erst zweimaliger Aufführung sür vertragswidrig. Kiindigungssragen im Arbcitsverhältnis Die neue Auffassung des Arbeits-Verhältnisses, bei dem es sich nicht mehr um den Gegensatz zwischen »Arbeitgeber» und »Arbeitnehmer», sondern um ein gegenseitiges Treueverhältnis zwischen Betriebssichrer und Gefolgschaft zum Besten des Be triebes handelt, bringt auch veränderte Beurteilungsmöglich keiten über Kündigungsfragen mit sich, zumal wenn über die Einhaltung der gesetzlichen Ordnung der Arbeit die Arbeitsfront, der Treuhänder und der Vertrauensrat mit zu befinden haben. Einige neuere Entscheidungen werfen Helle Lichter aus diese Fragen. So hat das Arbeitsgericht Meiningen (DAF.-Entschei- dungssammlung 1937 S. 3) eine Kündigung für unwirksam er klärt, die einem Betriebswalter gegenüber ausgesprochen war, der pflichtgemäß Meldungen über Mißstände im Betriebe an die DAF. gemacht hatte. Zwar wäre es richtiger gewesen — wie das Gericht betont —, der Betriebswalter hätte zuerst mit dem Betriebs führer selbst gesprochen, denn gerade dazu verpflichtet ja die Treue, die innerhalb des Arbeitsverhältnisses gehalten werden soll; aber ein ausreichender Kündigungsgrund sei es nicht, daß er dies nicht getan habe. Weiter wird es — vom Landesarbeits gericht Dortmund (Wirtschastsblatt der Berliner Industrie- und Handelskammer 1937 S. 381) — als ein Mißbrauch der Macht stellung des Betriebsführers erklärt, wenn dieser kündigt, nur weil der Gefolgsmann das Arbeitsgericht in Anspruch genommen hatte; der Betriebsführer dürfe nicht durch Androhung der Ent lassung den Gefolgsmann davon abhalten, sein Recht zu suchen und es, gegebenenfalls auch gerichtlich, durchzusetzen. Der verstärkte Kündigungsschutz, den bekanntlich ein Ver trauensmann genießt, schützt ihn nicht davor, daß ihm wegen eines wirklich wichtigen Grundes gekündigt werde. Hat der Ver trauensmann z. -B. den Betriebsführer beleidigt, ist er ihm in unsachlicher und ungehöriger Weise entgegengetreten, so gibt dies einen Entlassungsgrund. Es kommt durchaus aus den besonderen Tatbestand an; die Grenze ist nicht immer leicht zu ziehen. Un gehörige Beleidigung und Berechtigung fristloser Entlassung des Vertrauensmanns -wurde in einem Fall vom Landesarbeitsgericht Erfurt, Nichtvorliegen einer Beleidigungsabsicht und entschuld bares Hinausschießen über das Ziel in einem Fall vom Landes arbeitsgericht Köln angenommen. (DAF.-Entsch. Sammlung 1937 S. 27 und 1936 S. 147). Im Zweifelssall wird der Reichstreu händer der Arbeit mitzusprechen haben. Fachbuchwerbung 1937 Fachbüchereien für die Reichssieger im Reichsberufswettkampf I9Z7 Nach der Liste der Reichssieger, die am Nationalen Feiertag des deutschen Volkes nach Berlin gekommen waren und aus den Händen von Reichsminister vr. Goebbels die Schenkungs-Urkunde für eine Fachbücherei entgegennahmen (s. Nr. 107), veröffentlichen wir nach stehend die übrigen Reichssieger. Sie werden die Urkunde von ihren Gauleitern erhalten. Aus der Ortsangabe kann der Buchhändler er sehen, welche Reichssieger im Reichsberufswettkampf sich wegen Beschaffung der Fachbücherei an ihn wenden können. Auf die Veröffent lichung in Nr. 97, S. 381 sei nochmals verwiesen. Wettkampsgruppe Nahrung und Genuß Name: Georg Hofmeister Jakob Engelhoven Heinz Hötzold Wilhelm Lohscheidt Helmut Pulver Johann Mitschgau Konrad Schaudi Erwin Kemplin Alfred Hechteltjen Karl Eckert Karl Haupt Elsbeth Jurisch Else Bongarz Anni Wiedemann Friede! Meyer Name: Karl Schmid Hubert Schmidt Max Schnabel Helmut Schwardt Hans Seidel Georg Jaschon Ort: Kruggel-München Würfeln Nadebeul I Mülheim/Nuhr Wasserburg/Jnn Nürnberg Nürnberg Pommern Brünen/Wesel Ravensburg Nadebeul Kolkwitz Duisburg Lindenberg Name: Wolfgang Müller Paul Ringel Emil Blumberg Werner Burkhardt Irmgard Nast Annettes Lebold Hildegard Klepke Gertrud Winkelmann Lotte Ludwig Johanna Lehniger Ort: Neichenbach i. V. Krefeld-Oppum Herdecke/Nuhr Apolda Breslau Nürnberg Breslau Bullenkuhlen ü. Barm stedt Dörfles-Marktredwitz Guben Wettkampfgruppe Bekleidung Name: Ort: Name: Gerda Gehle Erna Hanika Irmgard Fischer Elfricde Erdelbrauck Ursula Wallstein Paula Sigl Hildegard Paesler Lydia Latteck Karl-Ludw.Tiedemann Paul Stöber Neinhold Nitzschke Felix Klostermeier Richard Kopp Wettkampfgruppe Bau Ort: Letter Duisburg-Hamborn Berlin-Lichtenberg Wanne-Eickel Eberswalde München Berlin Nordhorn i. H. Schwarzenbek München Forst/Lausitz Unterhaching Berlin Aachen Friedrich Klumpp Karlsruhe Name: Ort: iil Hans Schmid München Herbert Herr Mahlsdorf Johann Fehr Lindenberg i. A. Kurt Zemke Berlin Ort: Alois Buhmann Lindenberg i. A. Hans Alt Breslau Salach Cläre Bargmann Hamburg Franz Krüger Spandau Hohenstein Adelheid Häufle Lindenberg i. A. Rudolf Filor Breslau Negnitzlosau Margarete Pöche Langburkersdorf Ludwig Bröll Aichach Essen-Werden Annemarie Hämmerl München Kurt Heuer Wiesbaden Siegmar-Schönau Else Gabler Stuttgart Wilhelm Geywitz Beulelsbach Simmcrsdorf N.L. Paula Hopf Nürnberg Karl Stier Bonn Nr. 116 Dienstag, den 26. Mat 1637 455
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