Für Unterkommen während der Tagung sorgt jeder Teilnehmer selbst. Auf Wunsch vermittelt die Geschäftsstelle billige Zimmer. Die Mitglieder des Kleinen und Großen Rates des Börsenvereins, des Rates der Gruppe Buchhandel, des Gauausschusses und der Fachschaften und Fachgruppen erhalten besondere Einladung. Die Sitzungen der Fachschaften und Fachgruppen werden später noch bekanntgegeben, sobald ihr Zeitpunkt feststeht. Tagungsordnung Donnerstag, den 22. April 1937 9 Uhr: Sitzung des Kleinen Rates des BörsenvercinS 15 Uhr: Sitzung des Rates der Gruppe Buchhandel in der Reichsschrifttumskammer Freitag, den 23. April 1937 9 Uhr: Tagungen der Fachschaften Verlag, Handel usw.; Fachgruppentagungen 1? Uhr: Sitzung des Gauausschuffes Sonnabend, den 24. April 1937 9 Uhr: Sitzung des Großen Rates des Börsenvereins 14z-- Uhr: Hauptversammlung des Börsenvereins i6b° Uhr: Gemeinsame Tagung der Gruppe Buchhandel in der Reichsschrifttumskammer und des Börsen vereins. Es spricht: Der Präsident der Reichsschrifttumskammer Staatsrat Hanns Iohst 201° Uhr: Gewandhauskonzert unter Leitung von Generalmusikdirektor Professor Hermann Abendrots» und unter Mitwirkung der Kammersängerin Irma Beilke Sonntag, den 25. April 1937 10 Uhr: Großkundgebung des Deutschen Buchhandels im Neuen Theater Es spricht: Der Präsident der Reichskulturkammer, Reichsminister Dr. Goebbels Die Veranstaltung wird über alle deutschen Sender übertragen. 14;° Uhr: Stadtrundfahrt (Haus der Kultur - Völkerschlachtdenkmal - Richard-Wagner-Nationaldenkmal) 18 Uhr: Kameradschaftsabend in den Sälen des Buchhändlerhauses Mitteilung der Neichsschrifttumskammer Wegen wiederholter Verstöße gegen die Min de st- gebührenordnung im Leihbüchereigewerbe wurden von dem Herrn Präsidenten der Reichsschrifttumskammer bestraft: der Leihbüchereiinhaber Willi Hintze in Billstedt- Hamburg mit einer Ordnungsstrafe von RM SO.—; der Leihbüchereiinhaber H. Prenzlin in Hamburg 36 mit einer Ordnungsstrafe von RM 100.—. Wegen der Unterhaltung eines Leihbüch ebei- betriebes im Nsbengewerbe ohne Meldung bei der Fach schaft Leihbücherei wurde bestraft: der jüdische Papierhändler Max Breit in Berlin S mit einer Ordnungsstrafe von RM 100.—. Die Fortführung des Betriebes ist unterbunden worden. Wegen der unzulässigen Belieferung einer neu gegründeten Leihbücherei, deren Inhaber weder dis Mitgliedschaft der Fachschast besaß noch eine Ausnahmegenehmigung zur Neu gründung einer Leihbücherei eingeholt hatte, wurde bestraft: der Buchhändler und Großbuchhändler E rnst S ch öle r i. Fr. Paul Schüler, Halle a. S., mit einer Ordnungsstrafe von RM SO.—. Bekanntmachungen der Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Abrechnungsverkehr mit dem Schweizerischen Buchhandel Im Verkehr mit dem Schweizerischen Buchhandel sind manche Verleger von der Abrechnung über die BAG abgegangen und liefern nur noch bar über Leipzig. Nachdem für die Bezahlung der Reichs markschulden, die vor der Abwertung des Schweizerischen Frankens entstanden sind, ein Abkommen getroffen worden ist, sind die Ursachen für das oben gekennzeichnete Verhalten weggefallen. Indem wir dem Wunsche des Schweizerischen Buchhändlervereins stattgeben, fordern wir den Verlag aus, den früheren Lieferungs- und Abrechnungsver kehr wieder anzuwenden. Der Agent AlbertOrg in Reval verkauft deutsche Bücher unterm Ladenpreis. Wir weisen daraus hin, daß eine Belieferung mit Nachlaß unzulässig ist. Leipzig, den 16. März 1837 vr. H e ß S4S Nr. 64 Donnerstag, den 18. März 1937