Schulbücher für das Schuljahr 1937/38 Werbung für das Schulbuch Laut Mitteilung des Reichserziehungsministeriums an di« Ar beitsgemeinschaft der Schulbuchverleger sollen im Schuljahr 1837/38 an den höheren und Mittelschulen mit Ausnahme der Anfangsbücher für den englischen Unterricht, die zur Zeit vom Ministerium geprüft und in einigen Wochen neu- oder nachgenehmigt vorliegen werden, sämtliche bisherigen Lehrbücher weiterbenutzt werden. Für die Volks schulen sind an neuen Büchern bereits erschienen: Fibeln, Lesebücher für das dritte/vierte und fünfte/sechste Schuljahr, Rechenbücher für das erste und zweite Schuljahr. Die Lesebücher für das zweite Schul jahr werden in einigen Wochen folgen. Im übrigen find auch an den Volksschulen die bisherigen Bücher weiter zu benutzen mit Ausnahme - der Lesebücher für das siebente und achte Schuljahr, die nicht mehr gebraucht werden dürfen. Eine groß angelegte Werbung für das Schulbuch wird im An schluß an die Fachbuchwerbung unter dem Stichwort »Das Schul buch das erste Fachbuch« in diesen Tagen einsetzen. Die Durchführung liegt in den Händen der Reichsarbeitsgemeinschast für Deutsche Buch werbung. Schulbuchhandlungen, die das von der Reichsarbeitsgemcin- schaft angesertigte Plakat bis Anfang nächster Woche noch nicht in Händen haben, können es bei der Geschäftsstelle der Arbeitsgemein schaft der Schulbuchverleger, Leipzig C 1, Hospitalstraße 27, an fordern. Mitteilung der Reichsarbeitsgemeinschast für Deutsche Buchwerbung Kundgebung zur Fachbuchwerbung 1937 An Stelle der im Sportpalast zu Berlin vorgesehenen Kundgebung zur Fachbuchwerbung wird am Dienstag, dem az.März, i; Uhr, eine große Werkkundgebung anläßlich der Fachbuchaktion in den Opel-Werken, Rüsselsheim am Main durchgeführt. Es sprechen: Staatsrat Hanns Johst, Präsident der Reichsschrifttumskammer, Obergebietsführer Axmann, Leiter des Reichsberufswettkampfes, Pg. Geiger, Leiter des Reichspropagandaamtes der DAF. Die Kundgebung wird voraussichtlich vom Reichssender Frankfurt übertragen. Die technische Durchführung der Kundgebung liegt in Händen der Landessielle Hessen-Nassau des Reichsminisieriums für Volksaufklärung und Propaganda sowie der Landesleitung Hessen-Nassau der Reichsschrifttumskammer in Verbindung mit der Betriebsführung der Opel-Werke. Einmalige«' Aufruf zum Eintritt in die öucliliändlee-Stetbekzsse Die seit Jahren angesirebte Umwandlung der Buchhändler-Sterbekasse in einen rechtsfähigen „Verstcherungsverein auf Gegenseitigkeit" geht nunmehr dem Abschluß entgegen. Die versicherungstechnischen Sachversiändigea-Gutachten bestätigen, daß die Kasse lebensfähig ist und daß die Bilanz ein vollkommen befriedigendes Bild bietet, sodaß bei gleichbletbenden Beiträgen auch weiterhin ein Sterbegeld von RM 600.-— gewährt werden kann. Die Umwandlung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften und bringt für die Mitglieder zunächst folgende wesentliche Vorteile: 1. Den Mitgliedern wird nunmehr ein Rechtsanspruch auf die Leistungen der Kasse gesichert. 2. Für vorzeitig ausscheidende Mitglieder wird nach einer Wartezeit von drei Jahren ei» Anrecht auf eine bei tragsfreie Versicherung im geschäftsplanmäßigen Verhältnis zu den geleisteten Beiträgen gewährt. Für einen späteren Zeitpunkt ist der wahlweise Ersatz dieses Anrechtes durch einen Rückkaufwert vorgesehen. Die Umwandlung wird mit einem entsprechenden Satzungsentwurf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung Ende April lyz/ zur endgültigen Beschlußfassung unterbreitet und nach Genehmigung durch die Reichsaufstchtsbehörde voraussichtlich mit Wirkung ab i. April igz/ in Kraft treten. In diesem bedeutsamen Entwicklungsabschnitt der Kasse ruft Ser Vorstand nochmals Sie Angehörigen des deutschen Suchhanücls, zunächst besonders Sie jüngeren Jahrgänge, zum Seitritt aus. Gewiß, diese Kasse ist nur eine kleine, bescheidene und durchaus freiwillige Einrichtung unseres Standes und der einzelne hat zu Lebzeiten kaum eine rechte oder gar irgendeine verlockende Vorstellung davon, was er mit ihr anfangen und von ihr erwarten kann. 2L»