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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1940
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Rr. IW (R. 48) Leipzig, Dienstag den 30. April 1840 187. Jahrgang Wichtige Mitteilungen Mitteilung des Präsidenten der Neichsschrifttumskammer betr. die Anwendung der Amtlichen Bekanntmachung der Reichs- schristtumskainmer Nr. 133 <Anordnung zum Schutze der ver antwortlichen Persönlichkeit im Buchhandel vom 31. März 1939) Die verwaltungsmäßige Durchführung meiner Anordnung Nr. 133 zum Schutze der Verantwortlichen Persönlichkeit im Buchhandel vom 31. März 193g (»Völkischer Beobachter» vom 9. April 1939, »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel» Nr. 82/1939) ist mit Rücksicht auf den Verteidigungszustand des deutschen Volkes zunächst in der Weise ausgesetzt worden, daß besondere Maßnahmen, die sich als während des Krieges nicht unbedingt notwendige Änderungen eines bestehenden Zustandes auswirken würden, von seiten der Reichsschrifttumskammer nach deren Ermessen unterbleiben. Wenn die Beteiligten aber selbst eine Neuregelung vornehmen (z. B. Neugründung, Verschmel zung, Inhaberwechsel, stille Beteiligung, Bindungen im Sinne der 88 5 und 8 der Bekanntmachung Nr. 133), so sind die Vor schriften der Anordnung vom 31. März 1939 (Bekanntmachung Nr. 133) zu beachten. In diesem Zusammenhang weise ich noch besonders darauf hin, daß nach 8 3d der Bekanntmachung Nr. 133 die buchhänd lerischen Mitglieder der Reichsschrifttumskammer verpflichtet sind, einen Wechsel der Beteiligten oder sonstigen Berechtigten, auch hinsichtlich der Art der Beteiligung oder sonstigen Berech tigung, zur vorherigen Genehmigung der Reichsschristtums- kammer — Abteilung III (Buchhandel) — in Leipzig zu melden. Berlin, den 24. April 1940 Der Präsident der Reichsschristtumskammer Hanns Johst Mitteilung -.Geschäftsstelle des Börsenvereins Bücher- und Musikalicn-Verzeichiiisse umfassender Art Der Werberat der deutschen Wirtschaft teilt mit, daß er mit Rücksicht auf die dringend gebotene Papiereinsparung die Auf nahme von Anzeigen in Druckschriften, die kostenlos abgegeben werden, nicht mehr zulasse. Auch ziehe er in solchen Fällen seine früher erteilten Genehmigungen zur Wirtschaftswerbung durch Anzeigen allenthalben zurück. Da dementsprechend auch die in Ziffer 1a der 10. Bekannt machung vom 20. Oktober 1934 (Reichsanzeiger Nr. 248) unter gewissen Voraussetzungen insgesamt erteilte Genehmigung zur Wirtschaftswerbung durch Anzeigen in Bücher- und Musikalien verzeichnissen umfassender Art nur in Anspruch genommen werden sollte, wenn diese Druckschriften gegen Entgelt abgegeben werden, ist der Börsenverein an den Werberat herangetreten. Auf unsere Eingabe hat der Werberat den Fragenkreis der Wirtschaftswerbung durch Anzeigen in den kostenlos abgegebe nen Bücher- und Musikalienverzeichnissen umfassender Art noch mals überprüft und eine neue Entscheidung getroffen, die fol genden Wortlaut hat: »Mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung, die den als umfassend anerkannten Bücher- und Musikalienverzeich- nissen als Wegweiser durch Schrifttum und Musikschöp- fuugen beizumessen ist, sehe ich davon ab, mein aus Grün den der Papiercrsparung ausgesprochenes Verbot der Anzeigenaufnahme in kostenlos vertriebenen Druckschrif ten auch auf die obigen Verzeichnisse auszudehnen. Ich erhebe also keine Einwendungen, wenn für Bücher- bzw. Musikalienverzeichnisse umfassender Art auf Grund der in Ziffer 1a meiner 10. Bekanntmachung vom 20. Ok tober 1934 (Reichsanzeiger Nr. 246) unter gewissen Vor aussetzungen erteilten Jnsgesamtgenehmigung zur Wirt- schastswerbung auch weiterhin Anzeigen- bzw. Unkosten zuschüsse entgegengenommen werden.« Leipzig, den 25. April 1940 vr. Heß Mitteilung d. Geschäftsstelle des Börsenvereins Export »ach dem Generalgouvernement Polen Durch Runderlaß 28/40 D. St. vom 11. April ist in Ab änderung des Runderlasses 138/39 D. St., 35/39 R. St. ver fügt worden: »Die Bestimmungen über die Abgabe von Exportvaluta- erklärungen gelten ab 1. Mai 1940 auch für die Ausfuhr von Waren aus dem deutschen Wirtschaftsgebiet in das Generalgouvernement». Leipzig, den 27. April 1940 I. A.: vr. Freyer Arbeitstagungen der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel Tagung und Sitzungen der Fachgruppen und Nachdem Donnerstag, den 18. April, und Freitag, den 19. April, elf Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften der Fach schaft Verlag durchgeführt worden waren, trat die gesamte Fach schaft Verlag am Sonnabend, dem 20. April, 9 Uhr, zur dies jährigen Kantate-Tagung im bereits festlich geschmückten großen Saal des Deutschen Buchhändlerhauses zusammen. Wie groß das Interesse an der diesjährigen Tagung war, bewies der starke Besuch von nahezu 700 Teilnehmern. Als ein Zeichen der engen Zusammenarbeit zwischen Verlag und Sorti ment darf angesehen werden, daß auch führende Sortimenter an der Tagung teilnahmen. Der Leiter der Fachschaft Verlag, Karl Baur, erösf- nete die Tagung mit einer Ansprache, in der er besonders die Arbeitsgemeinschaften der Fachschaft Verlag Kameraden im grauen und blauen Rock begrüßte und als Ehrengäste Herrn Oberstleutnant vr. Hesse vom Oberkom mando der Wehrmacht, den Reichsbeauftragten für Papier, vr. Dorn, den Leiter des Deutschen Buchhandels, Wilhelm Baur, Regierungsrat vr. Hövel, die übrigen Referenten des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda, die Vertreter der Dienststelle des Reichsleiterz Alfred Rosen berg, der Reichsschrifttumskammer und des Börsenvereins sowie als Ehrenmitglied des ehemaligen Deutschen Verlegervereins Hofrat vr. Arthur Meiner. Der Fachschaftsleiter betonte, daß der starke Besuch der Veranstaltung nicht nur daraus zu erklären sei, daß der Krieg dem deutschen Verlag eine Fülle von neuen Aufgaben gestellt habe, sondern er auch beweise, daß Nr. 1«o Dienstag, den 80. Avril isso 169
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