Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.04.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-04-09
- Erscheinungsdatum
- 09.04.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19400409
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194004091
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19400409
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1940
- Monat1940-04
- Tag1940-04-09
- Monat1940-04
- Jahr1940
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Händler-Lehranstalt mit Erfolg besucht haben, sind be reits nach einem praktischen Ausbildung sjahr zum Reichsschulbesuch und zur Gehilfenprüfung (gesetzliche Voraussetzungen für die Anerkennung als Buchhänd ler) zuz ulassen. Erheben sich Bedenken, entscheidet die Reichsschrifttumskammer. Die Erziehungsbeihilfe für den Lehrling richtet sich, wie ebenfalls aus dem neuen Lehr vertrag ersichtlich ist, nach den örtlichen Tarifordnun gen. Soweit keine buchhändlerischen Tarifordnungen bestehen, ist die Erziehungsbeihilfc nach den Tarifordnungen des Handels zu bemessen. Die festgelegten Vergütungssätze sind Min destsätze, auf die der Lehrling einen unabdingbaren Anspruch hat. Wer die tariflichen Bestimmungen mißachtet, setzt sich der Gefahr empfindlicher Bestrafung aus. Der Urlaub beträgt unter Fortzahlung der Bezüge mindestens fünfzehn, für Jugendliche über sechzehn Jahre mindestens zwölf Werktage im Kalenderjahr. Hierauf dürfen der Besuch der Berufsschule, die Beteiligung an einer buchhändlerischen Ar beitswoche und am Reichsberufswettkampf sowie der Reichsschul besuch nicht angerechnet werden. Dem Lehrling über achtzehn Jahren ist in der Woche (möglichst Mittwochs) ein freier Nachmittag zu gewähren. Für Lehrlinge unter achtzehn Jahren, ist der freie Nachmittag bereits durch das Jugendschutz gesetz geregelt. Im neuen Lehrvertrag wird auch noch einmal ausdrücklich festgelegt, daß die Tätigkeiten und Wissensgebiete, deren Grundlage der auslernende Lehrling beherr schen muß, im Lehrlingspaß für die verschiedenen Zweige des Buchhandels (Verlag, Sortiment, Antiguartat, Zwi schenbuchhandel usw.) enthalten sind. Zu den Pflichten des Lehrherrn gehört es u. a. darauf zu achten, daß der Lehrling mit Nebenarbeiten und in Nebenzweigen, die nicht zur buch händlerischen Arbeit gehören, nur insoweit beschäftigt wird, als darüber seine Fachausbildung keine Vernachlässigung erleidet. Im übrigen hat sich der Lehrherr oder sein Beauftragter b e i der Ausbildung des Lehrlings die national sozialistischen Grundsätze der Erziehung und Förde rung ständig vor Augen zu halten. Der Lehrherr hat den Lehrling unverzüglich nach seinem Eintritt für seine Aufnahme in die bei der Gruppe Buchhandel geführte Stammrolle der buchhändlerischen Lehrlinge anzumelden. Zu den Lehrlingspflichten zählt das Versprechen, Ehrlichkeit, Fleiß und Gehorsam zu halten und seine ganze Arbeitskraft und Aufmerksamkeit dem Geschäft seines Lehrherrn und seiner eigenen Ausbildung zuzuwenden. In diesem Zusammenhang sei erlaubt, einmal auf die vorbildlichen, beinahe feierlich zu nennenden Abmachungen aufmerksam zu machen, die zwischen dem Lehrherrn Adam Friedrich Böhme und seinem Lehrling Friedrich Perthes, der einer der größten Buchhändler wurde, vor nunmehr über hun dertfünfzig Jahren ahgeschlossen wurden. (Siehe Börsenhlatt vom 14. Januar 1987.) Nach dem Lehrvertrag hat der Lehrling alle öffent lich angesetzten Veranstaltungen der Reichsschrift tumskammer zu besuchen. Außer der Berufsschule hat er an am Ort bestehenden Bildungseinrichtungen teilzunchmen. (Hierzu gehört auch die Teilnahme an Ärbeitsgemeinschasten des Buch handels, aber möglichst auch an den Berufserzichungswerken der Deutschen Arbeitsfront usw.) Der Lehrling, der seine Gehilfenprüfung nicht besteht, ist nach dem neuen Vertrag verpflichtet, eine Halbjährige Rachlehre z u rü ck z u l e g e n, um die Prüfung alsdann wiederholen zu können. Die Erziehungs beihilfe während der Nachlehrzeit beträgt 80 v. H. des in der Tarifordnung festgesetzten Anfangsgehalts für Gehilfen. Die vertragschließenden Parteien sind nach dem neuen Lehrvertrag verpflichtet, bei entstehenden Strei tigkeiten für einen Schlichtungsversuch den zuständigen Landesleiter der Reichsschrifttumskammer b z w. die Gruppe Buchhandel anzurufen. Neben anderen wich tigen Grundsätzen ist aus dem neuen Lehrvertrag endlich ersicht lich, daß demju ngenBuchhändlernachdemReichs- schulbesuch, der bestandenen Gehilfenprüsung und der Beendigung der Lehre der Berufs ausweis der Reichsschrifttumskammer ausge händigt wird. Abschließend sei darauf hingewiesen, daß einer der wichtigsten Grundsätze im neuen Lehrvertrag lautet, daß im Buchhandel nur noch Lehrlinge eingestellt werden dürfen, die einer Gliederung der NSDAP, angehören und den Nachweis ihrer deutschblütigen Abstammung bis 1800 erbrin gen können. Aus dieser Forderung geht eindeutig hervor, daß deutscher Buchhändler zu werden oder zu sein heute eine politische Aufgabe ist. Nur wer sie so begreift, sagt der Leiter des Deutschen Buchhandels in der Einleitung zu dem erwähnten Lehrlingspaß, wird eine Lebensaufgabe in diesem Beruf finden und einst sagen dürfen, daß er in einer großen Zeit daran mit gearbeitet hat, ein starkes neues Reich zu bauen. R. Stosfregen. „Gutenberg in dNainz" / Ein Schauspiel in drei Akten von Äans Stieber Zur Aufführung am 20. April') Nicht das Gedenkjahr der Erfindung der Buchdruckerkunst, auch nicht etwa der Auftrag zu einem Jubiläumsfestspiel hatte den Ver fasser des obengenannten Schauspiels dazu bestimmt, den zahlreichen Dramen um Johann Gutenberg noch ein weiteres hinzuzufügen. Ent scheidend für die Inangriffnahme dieser Arbeit war dem Autor die Erkenntnis der Tragik um ein Erfinderschicksal, das auch hier wieder wie stets, wenn es sich um einen Großen unseres Volkes handelt, die bange Frage aufwirft, warum der erhobene Ausnahmemensch gerade in Deutschland immer wieder einsam bleiben muß, seiner Umwelt fremd und unverstanden. Aus dieser Frage heraus entstand eine dramatische Dichtung, die, weit entfernt davon, ein Festspiel im Sinne einer bestellten Jubiläumsgabe zu werden, ganz nach innen gerichtet, dem Mysterium des genialen Einzelgängers auf den Grund zu gehen trachtet, um das tragische Sonderschicksal fruchtbar zu machen für die Erziehung des ganzen Volkes, dem es angehört unL dessen Urseele in ihm um ihren tiefsten Ausdruck zu ringen scheint. Den großen Einmaligen so wieder seinem Volke neu zu schenken, schien dem Dramatiker eine höhere Festgabe zu bedeuten, als nur mit der bühnenmäßigen Ausgestaltung eines streng historisch ge- *) Wir nehmen an, daß es die Kantate-Besucher begrüßen wer den, über das zur Aufführung gelangende Gutenberg-Schauspiel eini ges von dem Verfasser des Stückes zu erfahren. D. Schrift!. richteten und wissenschaftlich erschöpfenden Jubiläumsspiel die Er eignisse etwa bilderbogenartig vor dem Zuschauer abrollen zu lassen. Gewiß, die Jünger der schwarzen Kunst werden in unserem Spiel vielleicht manches vermissen an der Gestalt des großen Erfin ders, das ihnen besonders rühmenswert erscheint, und manches wer den sie mit in Kauf nehmen müssen, das zu dem Idealbild ihres Schutzheiligen nicht ganz stimmen will. Wir wissen sehr wenig aus dem Leben des großen Erfinders und so ist es verständlich, daß die feiernde Nachwelt den Heros nach ihrem Wunschbild zu formen allzu geneigt ist. Der Dichter aber hat in erster Linie der inneren Wahrhaftigkeit zu dienen, ohne natürlich die Wahrheit des äußeren Geschehens in seinem Stoff zu vergewal tigen. Eine billige Idealisierung des Helden aber würde ohne er zieherische Wirkung bleiben, und um eine solche muß es sich handeln, wenn das Wirken eines Großen dem Andenken seines Volkes zu seiner Erbauung wieder nahegebracht werden soll. Nur wenn das Volk seinen Heros menschlich zu begreifen imstande ist, wird es wieder lernen, vor dem Anderen, dem Unfaßbaren, Unbegreiflichen wirklicher Größe in Ehrfurcht zu stehen, weil es sein Idol nicht mehr in der Dunstwolke unnahbaren Ubermenschentums sieht, sondern durch den Dichter dazu verführt wurde, mit seinem Helden zu leben, zu jubeln und vor allem auch zu leiden. Will man so den Schöpfer, und sein Werk in sich verstehen, so werden auch die Stimmen ver- 126 Nr. 83 Dienstag, den S. April 1940
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder